Ladendiebstahl Datenschutz

19. Juli 2024 Thema abonnieren
 Von 
prinz14
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ladendiebstahl Datenschutz

Hallo zusammen,

Ich habe eine Anzeige wegen Ladendiebstahls bekommen.

Zum Vorfall:
Ich habe mit meiner Frau an der Selbstbedienungskasse bezahlt und eine Gesichtsmaske (1,40€ wert) ist unter das zuvor gescannte Sixpack Wasser gerutscht. Der Ladendetektiv zog mich raus, ich habe den Umstand erklärt aber war aufgrund meines LEH-Hintergrunds einsichtig und zahlte die Vertragsstrafe iHv 100€ direkt.

Der Detektiv fotografierte meinen Personalausweis mit seinem privaten Handy, unterrichtete mich über das Hausverbot von 3 Monaten und das war alles an Informationen.

Fehlende Informationen also:
-Gesamtheit der gespeicherten Daten, inklusive Art und Dauer der Speicherung
-Information über ein Strafverfahren (dies habe ich in der LEH-Zeit bei einsichtigen Tätern und direkter Entrichtung der Vertragsstrafe immer komplett außenvor gelassen, sofern es, wie ich in diesem Fall, ein Ersttäter war).
-Verweis auf Hausordnung, weiteres Vorgehen seitens des Unternehmens blieben ebenfalls unerwähnt.


Jetzt kam die Anzeige.
Normalerweise würde ich meine Rechtschutzversicherung beanspruchen, die greift aber nicht bei Strafverfahren.

Mein Plan war also wegen der Datenschutzgeschichte eine Erstberstung bei der RS zu beantragen und den RA nach meinen Möglichkeiten in der Gesamtheit zu fragen. Könnte das klappen?

Mein Plan ist es, jetzt kurzfristig mit der Marktleitung zu sprechen und es gegebenfalls erwirken, dass der gesamte Prozess seitens des Ladens einstellen zu lassen, da wir seit Jahren unauffällige und sehr regelmäßige Stammkunden sind und ich Einsicht gezeigt habe. Ganz abgesehen von den ganzen Patzern des Detektivs, die ich bis dato noch gar nicht zur Sprache gebracht habe. In einem persönlichen Gespräch würde ich dies am Rande erwähnen.


Was wären allgemein meine Möglichkeiten gegen das Strafverfahren und den Datenschutzverstoß vorzugehen, ohne Unsummen an einen Anwalt bezahlen zu müssen?

Das Hausverbot ist mir relativ egal, da wir hier sehr viele Geschäfte haben und wir auch als Stammkunden nicht auf den Laden angewiesen sind. Aber aus so einer Summe und einem wirklichen Versehen trotz der Absicht so ein Fass aufzumachen, stimmt mich natürlich sehr dazu, alles in meiner Macht stehende zu tun, um einen Eintrag ins Führungszeugnis zu vermeiden und mein Recht durchzusetzen, was eventuellen Schadensersatz oder eine Einstellung des Verfahrens zu erwirken.


Danke im Voraus

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33343 Beiträge, 17413x hilfreich)

Und das will man jetzt wie genau "erwirken"? Im Übrigen gibt es bei solch einem Mini-Diebstahl in der Regel keine Verurteilung und schon gar keine, die ins FZ kommt - warum also die Aufregung?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124174 Beiträge, 40332x hilfreich)

Zitat (von prinz14):
Mein Plan war also wegen der Datenschutzgeschichte eine Erstberstung bei der RS zu beantragen und den RA nach meinen Möglichkeiten in der Gesamtheit zu fragen. Könnte das klappen?

Klar.
Für die Beratung im strafrechtlichen Bereich bekommt man dann wohl mindestens die Erstberatung berechnet, wenn nicht gleich ein Mandat samt entsprechender Rechnung entsteht.



Zitat (von prinz14):
Ganz abgesehen von den ganzen Patzern des Detektivs

Welche sollen das sein? Ich konnte nichts davon lesen?



Zitat (von prinz14):
und den Datenschutzverstoß

Da ich auch davon nichts lesen konnte, wäre die Frage "Welcher Datenschutzverstoß?"



Zitat (von prinz14):
Was wären allgemein meine Möglichkeiten gegen das Strafverfahren und den Datenschutzverstoß vorzugehen, ohne Unsummen an einen Anwalt bezahlen zu müssen?

Man verschaffe sich die dazu notwendigen juristischen Detailkenntnisse selber.



Zitat (von prinz14):
Aber aus so einer Summe und einem wirklichen Versehen trotz der Absicht so ein Fass aufzumachen,

Man war schlicht und einfach schlampig.
Den Schuldigen sieht man, wenn man in den Spiegel schaut und nicht wenn man in Richtung des Unternehmens und seiner Mitarbeiter blickt.



Zitat (von prinz14):
um einen Eintrag ins Führungszeugnis zu vermeiden

Wie viele Vorstrafen hat man denn schon? Ansonsten muss man sich schon mehr als ungeschickt anstellen, um aus der Angelegenheit einen Eintrag ins Führungszeugnis zu produzieren.



Zitat (von prinz14):
mein Recht durchzusetzen, was eventuellen Schadensersatz.

Hier über Schadensersatz zu sinnieren, erachte ich als vermessen.



Zitat (von prinz14):
oder eine Einstellung des Verfahrens zu erwirken.

Als Ersttäter muss man sich schon mehr als ungeschickt anstellen oder extrem viel Pech haben, damit das Verfahren nicht eingestellt wird.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17244 Beiträge, 9505x hilfreich)

Zitat (von prinz14):
Mein Plan war also wegen der Datenschutzgeschichte eine Erstberstung bei der RS zu beantragen und den RA nach meinen Möglichkeiten in der Gesamtheit zu fragen. Könnte das klappen?

Fragen ja.
Aber der RA wird ohne Bezahlung nichts in der Strafsache nach außen unternehmen.
Im übrigen würde es mich wundern, wenn die RS-Versicherung für die Datenschutzsache eine Deckungszusage gibt.

Zitat (von prinz14):
Mein Plan ist es, jetzt kurzfristig mit der Marktleitung zu sprechen und es gegebenfalls erwirken, dass der gesamte Prozess seitens des Ladens einstellen zu lassen,

Sie wissen aber schon, dass nach der Anzeigeerstattung kein Mitsprachrecht des Anzeigeerstatters besteht im Hinblick auf eine Einstellung.

Mal Klartext:
Bei dem Mini-Betrag wird sowieso eingestellt. Sie können es also nur verschlimmbessern, z.B. indem Sie durch abstruse, angebliche Datenschutzverstöße den Staatsanwalt dazu bringen, doch nicht einzustellen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1561 Beiträge, 338x hilfreich)

Die Schilderungen sind für mich bislang noch nicht schlüssig.

Einerseits wird der eigene "LEH-Hintergrund" hervorgehoben, andererseits bemängelt man, dass einem die - mit Betreten des Geschäfts - akzeptierten AGB nicht noch einmal vorgetragen werden?

Und wie und warum käme man darauf, dass der Ladendetektiv einen über die (rglm. obligatorisch) zu erstattende Strafanzeige aufklären müsste? Warum sollte er das tun?

Zitat (von prinz14):
Der Ladendetektiv zog mich raus
Und das hat er nach aller Wahrscheinlichkeit auch nicht getan, weil Mutter Natur zufällig den Artikel verrutschen ließ. Die CCTV-Aufnahmen werden ja sicherlich Aufschluss geben.

Zitat (von prinz14):
Das Hausverbot ist mir relativ egal
Das ist eher ungewöhnlich für einen Stammkunden, der davon überzeugt ist, sich nichts zu Schulden kommen lassen zu haben.

Zitat (von prinz14):
alles in meiner Macht stehende zu tun, um einen Eintrag ins Führungszeugnis zu vermeiden
Dazu haben die Vorredner ja bereits trefflich ausgeführt.

Signatur:

Wahrheit ist Verhandlungssache.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124174 Beiträge, 40332x hilfreich)

Zitat (von DeusExMachina):
Und wie und warum käme man darauf, dass der Ladendetektiv einen über die (rglm. obligatorisch) zu erstattende Strafanzeige aufklären müsste? Warum sollte er das tun?

Vor allem dürfte ihm die notwendigen hellseherischen Fähigkeiten fehlen, ob der Geschädigte hier Anzeige erstatten würde.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3775 Beiträge, 607x hilfreich)

Zitat (von prinz14):
Der Detektiv fotografierte meinen Personalausweis mit seinem privaten Handy,

Und woher wollen sie das wissen?
Zitat (von prinz14):
dass der gesamte Prozess seitens des Ladens einstellen zu lassen, da wir seit Jahren unauffällige und sehr regelmäßige Stammkunden sind und ich Einsicht gezeigt habe.

Sie wurden erwischt, ob es dort das erste mal war, weiß niemand, aus diesem Grund haben viele Firmen nichts dagegen, wenn Kunden nicht mehr kommen.
Zitat (von prinz14):
und mein Recht durchzusetzen, was eventuellen Schadensersatz oder eine Einstellung des Verfahrens zu erwirken.

Für was Schadenersatz? Sie reimen sich da etwas zusammen, was nichts nützen wird.
Dazu stehen und bei weiteren Einkäufen, egal in welchen Geschäften gründlicher nachschauen, ob sich noch nicht gescanntes im Einkaufswagen befindet.

-- Editiert von User am 20. Juli 2024 19:50

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
CarstenF
Status:
Lehrling
(1040 Beiträge, 176x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Sie wissen aber schon, dass nach der Anzeigeerstattung kein Mitsprachrecht des Anzeigeerstatters besteht im Hinblick auf eine Einstellung.


In diesem Fall schon, der Geschädigte könnte den Strafantrag zurückziehen, was einer Einstellung gleichkäme.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(11134 Beiträge, 4288x hilfreich)

Zitat (von prinz14):
Das Hausverbot ist mir relativ egal

Merkt man.

Ziehen sie Ihr Vorhaben wie gedacht durch.
Den einzigen Erfolg, den Sie dabei erzielen werden, wird dann sein, dass aus dem Hausverbot von 3 Monaten ein Unbefristetes wird....

0x Hilfreiche Antwort

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