Ladendiebstahl - Eltern sollen nichts erfahren...

7. März 2006 Thema abonnieren
 Von 
Jessy1987
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Ladendiebstahl - Eltern sollen nichts erfahren...

Hallo,
ich bin 18 Jahre alt und vor ca. zwei Wochen wurde ich bei einem Ladendiebstahl erwischt.
Hinzu kam, dass ich, bevor ich erwischt worden bin, schon in einem anderen Laden etwas für ca. 60 Euro gestohlen hatte und in dem anderen einen Betrag von ca. 28 Euro. Die Polizei fand die vorher gestohlenen Artikel dann bei der Durchsuchung.
Nun habe ich zwei Anzeigen.
Ich frage mich nun ständig, wie hoch die Geldstrafe in etwa ausfallen wird (bei einem Einkommen von ca 560 Euro mntl.) und ob es auch möglich wäre, dass ich eine andere Strafe bekomme.
Auch interessiert mich, ob der Antrag auf Ratenzahlung in jedem Fall bewilligt wird und wie hoch diese Raten in etwa sind. Ich wohne noch zu Hause, habe also keine nachweisbaren festen Ausgaben, zahle aber meinen Eltern "Miete", die davon jedoch nichts erfahren sollen. Momentan wäre ich nicht fähig, einen in die Hunderte gehenden Betrag auf einmal aufzubringen.
Diese Fragen quälen mich wirklich und ich wäre sehr dankbar, wenn mir jemand helfen kann.
Weiß jemand, wie lange es etwa dauert, bis man eine Mitteilung von der Staatsanwaltschaft bekommt?? Warte wie gesagt schon seit zwei Wochen.
Und noch eine Frage :)
Die Wahrscheinlichkeit, dass es zu einer Verhandlung vor Gericht kommt, ist doch eher unwahrscheinlich, oder??
HAbe berets am Tattag alle Angaben gemacht und alles zugegeben.
Danke im Voraus.
Liebe Grüße...

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

In Ihrem Fall kommt die Anwendung von Jugendstrafrecht noch in Beracht. In diesem Fall ist eine Geldsrafe eher unwahrscheinlich. Viel eher ist hier mit Sozialstunden oder ähnlichem zu rechnen, falls das Verfahren nicht eingestellt wird.

-----------------
"justice"

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#2
 Von 
Jessy1987
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstmal danke.
Da ich eine Ausbildung mache, arbeite ich am Tag 8 Stunden. Wie sollte ich dann noch Sozialstunden leisten??
Käme auch Wochenendarrest in Frage??
Und falls eins von dem beiden in Kraft tritt, gäbe es dann auch die Möglichkeit, doch eher eine Geldstrafe zu wählen!? Dies wäre mir lieber, da ich auf keinen Fall möchte, dass es an die Öffentlichkeit dringt...

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Tag,

bitte lesen Sie sich meinen Rechtsartikel Diebstahl und seine Konsequenzen im Rechtsratgeber unter folgendem Link hier bei 123Recht.net durch:

<a href=http://www.123recht.net/article.asp?a=7417&f=ratgeber_strafrecht~-~besonderer~teil_ladendiebstahlroenner&p=1 >Diebstahl und seine Konsequenzen</a>

Durch eine erst kürzliche komplette Überarbeitung ist der Artikel mit vielen weiteren Informationen versehen worden, so dass dieser Sie umfassend informiert und alle wichtigen Fragen beantwortet.

An der rechten Seite finden Sie eine Seitenübersicht (1-15).



Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Jessy1987
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke, habe die Artikel vorher schon gelesen und sie haben mir auch viele Fragen beantwortet, aber leider bleiben diese "Kleinigkeiten" offen :(

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

@Jessy1987:
Die Sozialstunden können auch am Wochenende abgeleistet werden. So viele würden es vermutlich auch nicht werden. Einen Wochenendarrest würde ich hier eher nicht erwarten, es steht Ihnen selbstverständlich frei vor falls die Sache vor das Jugendgericht geht, auf diese Sanktion zu plädieren oder durch Ihr Verhalten diese, eigentlich schärfere Sanktion zu provozieren.

Bei Erwachsenenrecht käme neben einer Verurteilung eventuell auch noch eine Einstellung unter Auflagen in Betracht, Sie können im Anhörungsbogen, neben dem üblichen Heucheln Ihres Bedauerns auch noch ausdrücken, dass Sie einer Einstellung nach §153a StPO gegen eine Geldbuße bis zu 200 Euro (in Raten von nicht mehr als 50 Euro) zustimmen würden.

-- Editiert von danielB am 07.03.2006 22:12:45

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#6
 Von 
Jessy1987
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke, hilft mir schon weiter.
Ist es denn wahrscheinlich, dass die Sache vors Gericht geht?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

@ Jessy

Bereitet dir die Angelegenheit schlaflose Nächte, oder wieso schreibst du morgens um 5.43 Uhr ? ;)

Ehrlich gesagt gleube ich nicht, daß das vor Gericht geht. Aber das ist eine subjektive Meinung und daher kann es auch anders kommen. Ich denke, eine Einstellung gegen Geldbuße ist eher wahrscheinlich....

-----------------
"justice"

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#8
 Von 
Jessy1987
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, ehrlich gesagt belastet mich die Sache schon sehr... :(
Aber selbst schuld...
NAja, Geldbuße wär jedenfalls am Besten, weiß denn jemadn, mit wieviel Sozialstunden ich etwa rechnen müsste, falls es dazu kommt?

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#9
 Von 
holiday357
Status:
Praktikant
(739 Beiträge, 114x hilfreich)

Das fällt unterschiedlich aus, da es keinen Katalog gibt, in dem man für die Straftat einfach das Strafmaß ablesen könnte! ;)

Kommt unter anderem auf den Eindruck an, den Du machst bei einem Verfahren.

Gruß Holger

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