Ladendiebstahl - Errechnung des Tagessatzes eines Freiberuflers?

23. Oktober 2003 Thema abonnieren
 Von 
Lilo W
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ladendiebstahl - Errechnung des Tagessatzes eines Freiberuflers?

Hallo
ich bin 28 und gerade bei meinem 1.Ladendiebstahl ertappt worden. Ich weiß nicht was mich geritten hat, auf jeden Fall schäme ich mich total. Als ich erwischt wurde, habe ich mich zunächst so angestellt, als ob ich es nicht getan hätte. Ich habe mich einfach total geschämt. Als der Detektiv mich fragte ob er in meine Tasche schauen dürfte, habe ich Ihn hineinschauen lassen, wo die gestohlen Hose (24 Euro) war. Als er mich nach der Aufnahme meiner Daten fragte, ob ich die Tat zugeben würde, habe ich bejaht. Er wird Strafanzeige stellen. Was passiert jetzt? Und muß ich dann zur Polizei aufs Revier? Und mit was muß ich ansonsten rechen. Habe bei anderen Einträgen etwas von Tagessätzen gelesen. Wie werden diese Tagessätze errechnet? Ich bin freiberuflich tätig und habe ein sehr sch****endes Einkommen, ich weiß es selbst nicht wirklich (bei der KSK habe ich 9000 Euro im Jahr angegeben) - habe aber wenig verdient diese Jahr, da ich fast 9 Monate krank war (bzw. Steuererklärung von 2001 habe ich Verlust gemacht - bin erst seit Mitte 2001 Freiberufler). Vermutlich ist das auch ein Mitgrund .... wie gehe ich am besten vor? Geld für einen Anwalt habe ich momentan nicht.
Ist es besser sich vernehmen zu lassen, einfach die Tat zuzugeben .... wie kann ich den Schaden so gering als möglich halten mit so wenig folgen wie möglich? Oh ich schäme mich so! Bin aber auch total froh, daß es dieses Forum gibt und man nicht ganz alleine ist....

DANKE

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cyberfahnder
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 20x hilfreich)

Hallo Lilo W,
rausreden können sie sich sowieso nicht - sie sollten vielleicht wirklich sobald die Polizei sie lädt, hingehen und freimütig das sagen, was sie oben geschrieben haben, und dabei um eine Verfahrenseinstellung gegen eine Geldauflage bitten (§ 153a StPO ). Wenn Sie ihren geringen Verdienst glaubhaft machen können (die Krankheit könnte ausschlaggebend sein), dann rechnen sie mal mit einem guten halben durchschnittlichen Monatseinkommen.

Grüße vom CyberFahnder

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
RA DPMS
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 150x hilfreich)

Ja, Scham und Reue sind eines. Ein anderes ist es, sich der gerechten Strafe zu stellen. Sie werden mit viel glück mit einer Einstellung davonkommen und ggf. eine Geldauflage in Höhe von 250,00 € zahlen.

Halten Sie uns auf dem Laufenden!

Mit freundlichen Grüßen

D.P.M. Sevriens
<a href="http://www.erecht.net" target="blank">www.erecht.net</a>

"Wer glücklich ist, kann glücklich machen, wer`s tut,
vermehrt sein eigenes Glück." (Gleim)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Tag,

ich kann mich hier anschliessen.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.562 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.142 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen