Halle com,
Ich habe mich heute einfach Verführen lassen zum Diebstahl, im nachhinein bereue ich die tat sehr, Ich bin 17 und damit noch Minderjährig, Ich habe was im Wert von 44€ gestohlen und wurde promt erwischt, nun ist meine Frage was für Konsequenzen auf mich zu kommen ausser das 2jahres Hausverbot, da ich noch Minderjährig bin und es meine erste Tat war.
mfg Paul
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Ladendiebstahl Ersttäter - Minderjährig
8. November 2011
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Frage vom 8. November 2011 | 22:54
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ladendiebstahl Ersttäter - Minderjährig
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#3
Antwort vom 9. November 2011 | 11:55
Von
Status: Student (2281 Beiträge, 1340x hilfreich)
Ich denke an etwa 30 gemeinnützige Arbeitsstunden.
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#4
Antwort vom 9. November 2011 | 15:30
Von
Status: Bachelor (3905 Beiträge, 1298x hilfreich)
Wurde denn ein Strafantrag gestellt?
Selbst wenn einer gestellt wurde (was regelmäßig der Fall ist) gehe ich davon aus, dass das Verfahren ohne weitere Auflagen eingestellt wird.
Grund zur Panik besteht keinesfalls.
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#5
Antwort vom 9. November 2011 | 15:44
Von
Status: Praktikant (571 Beiträge, 281x hilfreich)
Sie sind zwar nich minderjährig, dass heisst aber nicht, dass sie strafunmündig sind!
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