Ladendiebstahl Ersttäter - kann Ich einen höheres Bußgeld zahlen um ein Eintrag zu verhindern?

17. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
erstMS
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Ladendiebstahl Ersttäter - kann Ich einen höheres Bußgeld zahlen um ein Eintrag zu verhindern?

Hi an alle,

bin mit einem gesamt Warenwert (mehrere Artikel) von ca 100 - 150 Euro vom Kaufhausdetektiv erwischt worden. Davon hatten die Entwendeten Artikel aus diesem Kaufhaus einen Warenwert von ca 100 Euro. Bin Ersttäter, älter als 21 und hatte nicht genügend Geld dabei. Dumme Sache. Wie hoch kann dabei das Strafmass ausfallen ? bzw kann Ich einen höheres Bussgeld Bezahlen um ein Eintrag ins Führungszeugniss zu verhindern? Keine Ahnung was auf mich zukommt. Bin für jede Antwort Dankbar.:(=

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Ob die Staatsanwaltschaft eine Einstellung gegen Auflage anbietet, oder einen Strafbefehl beantragt kann niemand vorhersagen. Eine erstmalige Geldstrafe kommt nicht ins Führungszeugnis, wenn sie nicht über 90 Tagessätzen liegt.

Ansonsten gibt es hier jede Menge Threads zu Ladendiebstählen, in denen alle möglichen Fragen zu dem Thema beantwortet werden. Einfach mal stöbern.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#2
 Von 
erstMS
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe gelesen das Detektive und das Kaufhauspersonal nicht befugt ist einen Straftäter zu durchsuchen, genau dass war aber der Fall, mann hat mich Aufgefordert Meine Jacke herüberzureichen und meinen Rucksack was Ich dann in meinem etwas verzweifelten Zustand auch getan habe.
Diese wurden von der Zweiten Person untersucht anschliessend eine Kopie meines Ausweises gemacht. Ist das Rechtens oder kann sich diese Form der Zusammenarbeit Strafmildernd auswirken?

Noch etwas, ist es möglich freiwillig eine höhere Geldbusse zu Zahlen wenn im gegenzug auf ein Eintrag im F-Zeugniss verzichtet wird?

MfG erstMS

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

meinem etwas verzweifelten Zustand auch getan habe.


Das ist der Punkt. Somit war es freiwillig. Hättest Du Dich geweigert, hätte das Personal keine Rechtsgrundlage zur Durchsuchung gehabt. Allerdings wäre dann sicherlich die Polizei gerufen worden, und die darf natürl. durchsuchen. Das ist also nur ein "Nebenkriegsschauplatz" und hat für den weiteren Verlauf keine Bedeutung.

Noch etwas, ist es möglich freiwillig eine höhere Geldbusse zu Zahlen wenn im gegenzug auf ein Eintrag im F-Zeugniss verzichtet wird?

Nein, und das ist auch gut so. Denn sonst könnten sich Leute mit Geld eine "weisse Weste" kaufen, und arme nicht. Aber als Ersttäter bekommt man iaR. keinen Führungszeugniseintrag, ganz einfach weil die Strafe dazu zu niederig ausfallen dürfte.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#4
 Von 
Jenny1
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

test

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#5
 Von 
erstMS
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Gibt es eigentlich so etwas wie eine Verjährung für die Anzeige ? z.B. Wenn ein Geschädigter es Versäumt eine Anzeige gegen einen Straftäter aufzugeben, sagen wir mal innert 3 Monaten ?

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#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Jein:

Bei "Antragsdelikten" (einfacher Diebstahl ist ein solches) gilt eine Strafantragsfrist von 3 Monaten.

Jedoch kann die Staatsanwaltschaft auch ohne vorliegen eines Strafantrages strafverfolgend tätig werden, näml. aufgrund des "öffentlichen Interesses". Das geht erst dann nicht mehr wenn die Verfolgungsverjährung nach § 78 StGB eingetreten ist (bei einf. Diebstahl = 5 Jahre)

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#7
 Von 
erstMS
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Angenommen Ich arbeite in einem nicht EU Land, ist es Strafbar wenn man Angaben über das Einkommen so Angibt als wäre man im gleichen Beruf in D tätig ?

und

Kann ein Kaufhaus Strafanzeige stellen für einen Diebstahl das nicht im eigenen Haus begangen wurde ?

und

schon mal darüber nachgedacht Rechtshilfe in Form einer Stiftung (non Profit Geselschaft) für Einkommensschwache anzubieten?

-- Editiert von erstMS am 23.10.2004 22:15:30

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#8
 Von 
guest-12318.05.2018 18:17:20
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

sehr geehrte damen und herren,

ich habe vor einigen tagen ein top !versucht! zu klauen, dass heißt ich wurde noch im laden erwischt!
es hat einen wert von 15 euro. ich wurde von der polizei abgeführt und mir wurde gesagt das in kürze ein brief vom staatsanwalt käme.
:(

aber was wird geschehen? wie geht es weiter?
(achja, ich bin 15)

muss ich sozialdienst verrichten? oder eine geldbuße bezahlen?

und habe ich dann schon einen eintrag im register? ( es war das erste mal, und so soll es auch bleiben)


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#9
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 385x hilfreich)

@ kat-ti

lesen Sie den Beitrag von Herrn Roenner. Weiter rechts finden Sie eine Leiste mit Strafrechtsbeiträgen (u.a. auch zum Thema Diebstahl). Wenn Sie den Artikel sorgfältig durchlesen, dürften Ihre Fragen erschöpfend beantwortet werden.

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