Ladendiebstahl Erwischt

11. Juni 2012 Thema abonnieren
 Von 
Schuldig123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ladendiebstahl Erwischt

Hallo
habe letzte woche 2 Ladendiebstähel in 2 verschiedenen kaufhäuser begangen H&M + C&A

und in einem der Kaufhäuser mit beiden waren erwischt worden.ich weiss dafür sollte man sich schämen.Bin 26jahre alt habe bisher sowas noch nicht gemacht weiss auch nicht wieso ich das gemacht habe dummer fehler.Sowas wird nie mehr passieren
der Geklaute Warenwert von beiden Kaufhäuser liegt bei ca 500euro.
Gehe nicht arbeiten bin Hausfrau Verheiratet und leben in einem Haushalt

Was kommt auf mich zu? mit welcher strafe muss ich rechnen?bedanke mich für eure auskunft mfg

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
schuupdawoop
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 4x hilfreich)

Es wird auf jedenfall ein Ermittlungsverfahren geben.

Sie werden einen Anhörungsbogen bekommen in der Sie sich zur Sache äußern können oder nicht. Zur Vorladung bei der Polizei müssen Sie nicht kommen, auch wenn die einem Druck machen.

In ihrem Fall würde ich mir überlegen die Sache einzuräumen, mich beim Laden zu entschuldigen und den Schaden begleichen, der entstanden ist.
Die Staatsanwaltschaft wird dann in ihrem Fall eine Geldstrafe per Strafbefehl verhängen.
Ich denke da so an 30 Tagessätze. Ihr Einkommen wird wenn Sie es nicht angeben geschätzt und durch 30 geteilt, welches den Tagessatz ergibt.
Alles bis 90 Tagessätze wird nicht in das Führungszeugnis eingetragen, wohl aber im BZRG.

Ich spreche da aus Erfahrung.
Vor drei Tagen kam bei mir der Strafbefehl ins Haus wegen Diebstahls, aber mein Fall war halt krasser. 18 Bücher gestohlen, bei Ebay verkauft, Schaden 1800 Euro.
Bei der Polizei alles gestanden, der Schaden wurde komplett ersetzt und ich bekam einen Strafbefehl mit 40 Tagessätzen a 20 Euro

Schöne Woche

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Lari-Fari
Status:
Praktikant
(519 Beiträge, 260x hilfreich)

Ich denke nicht, dass man diese Fälle miteinander vergleichen kann. Es ist schon ein Unterschied, ob sich jemand durch Diebstähle eine Erwerbsquelle schafft oder ob jemand in einem schwachen Moment sich mal nicht im Griff hatte.

Also, im oben geschilderten Fall ist eine Einstellung des Verfahrens gegen Auflage durchaus noch im Rahmen des Möglichen

Es sollte hier aber von vorneherein ein Anwalt beauftragt werden, spätestens wenn der Anhörungsbogen oder die Vorladung kommt.

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1x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32869 Beiträge, 17264x hilfreich)

Ein Anwalt ist hier total überflüssig, da der Fall ja klar ist. Der könnte auch schnell ähnlich teuer werden wie die zu erwartende Geldstrafe.

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-- Editiert muemmel am 12.06.2012 12:03

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