Ladendiebstahl+Falschaussage

9. Februar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Kaninchen84
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)
Ladendiebstahl+Falschaussage

Guten Abend,
heute Morgen bin ich beim Ladendiebstahl erwischt. Wie das auch öfter "rechtfertigt" wird, habe ich gar keine Gründe parat das gemacht zu haben. Als ob es eine ungewisse Kraft wäre, die meine Hand mit der Ware zu meiner Jackentasche geführt hat.. Schmuck im Wert 15€ war das. Wahnsinnig... Jedenfalls wurde von der Polizei alles geprüft und nun waren die Diener des Staates bereit mich zu verlassen, als ich plötzlich in Tränen ausbrach und berichtete ich sei dazu genötigt. Wie gelähmt bin ich mit Ihnen zur POlizeistation gefahren und quasi eine Anzeige erstattet - auf die Person, die eigentlich nicht existiert. Keine Ahnung warum ich so gehandelt hab.. Wahrscheinlich, weil ich zunächst dachte, dass es meine Strafe mildern wird. Jetzt ahne ich mittlerweile, was für eine Untat ich begangen hab.
Meine Fragen: was soll ich jetzt tun? Soll ich jetzt zur Polizei gehen und alles bestreiten? Welche Strafe erwartet mich dann? Oder soll ich lieber die Geschichte weiter fabulieren, sagen, dass DIE Person nie mehr aufgetaucht ist und hoffen, dass die Sache sich erledigt? Oder sagen, dass die Person Reue gezeigt hat und ich will nun den Strafantrag/Anzeige zurückziehen? Und was erwartet mich rein für den Diebstahl?
Ich flehe um Hilfe. Ich werde paranoid, bin extrem niedergeschlagen und bin unbeschreiblich wütend auf mich selbst so was angestellt zu haben... Bitte, geben Sie mir zumindest ein paar Hinweise wie ich nun vorfahren soll...

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25 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1375x hilfreich)

Kann man in diesem Forum nicht mal ein paar Moderatoren einsetzen...?

ist ja unglaublich, was hier in letzter Zeit für ein Käse geschrieben wird...

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#2
 Von 
Kaninchen84
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

wie kann es sein, dass meine Not hier als Käse bezeichnet wird??

verdammt, ich habe Probleme und bitte um Rat und der einzige Kommentar dazu ist eine verharmlosung/abwertung meiner Lage .. wenn du mir nicht zu helfen weißt oder willst dann lass es und erspahr dir abwertende Kommentare! danke

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-1156
Status:
Lehrling
(1818 Beiträge, 509x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
Alex2006
Status:
Schüler
(177 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo!

Sie schrieben:

quote:
Als ob es eine ungewisse Kraft wäre, die meine Hand mit der Ware zu meiner Jackentasche geführt hat..


Also wurden Sie quasi 'ferngesteuert'. D.h., Sie wollten gar nicht wirklich stehlen, sondern etwas hat Sie dazu 'verleitet'?

Grüße

-- Editiert von Alex2006 am 10.02.2007 14:08:35

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#5
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9575 Beiträge, 2359x hilfreich)

Also zunächst mal: Sie haben sich nicht strafbar (zumindest nicht wegen Falschaussage), weil man zum einen als Beschuldigter erzählen kann was man will, und zum anderen dieses Delikt nur vor Gericht und als Zeuge begehen kann.

Ihre Geschichte ist allerdings konfus. Was für einen Sinn soll das haben, jemanden zu 'nötigen' einen Ladendiebstahl zu begehen?
WIE soll derjenige Sie denn genötigt haben ??
Jeder Polizist, der Ihnen diese Geschichte abnimmt, hat seinen Beruf verfehlt.

Gruß Justice

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#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9532x hilfreich)

Also zunächst mal: Sie haben sich nicht strafbar (zumindest nicht wegen Falschaussage),

Richtig, aber die Nötigungsgeschichte ist zumindest 'Vortäuschen eine r Straftat'

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#7
 Von 
Kaninchen84
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe die Ohrringe mit in die Kabine genommen, um sie anzuprobieren (man darf es ja nicht) und dann habe ich sie "einfach" in die Jackentasche gelegt...Anscheinend stand mir damals wirklich der Verstand still...
weder dies noch meine weitere Aussage hat einen Sinn..wahrscheinlich hab ich im ersten Moment gedacht, eine Geschichte, die mich als Opfer darstellt, würde die darauffolgende Strafe mildern.Mein Fehler war, dass ich das auf "3 Mädels aus der Schule" bezogen hab (was schon sowieso extrem dumm ist, denn das kann man ja ganz einfach nachprüfen), die mir angeblich gesagt haben: entweder schmuck oder eine gewisse Summe auszahlen.. anscheinend war diese Geschichte für die sehr glaubwürdig... Jedenfalls will ich nicht noch mehr in diese Lüge verfallen und abwarten. Ich bitte dringenst um Hilfe und Rat: soll ich zur Polizei gehen und das alles zugeben? wie soll ich dann das am Besten formulieren, wie begründen?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1375x hilfreich)

Vortäuschen einer Straftat, § 145d StGB : Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe

Falsche Verdächtigung, § 164 StGB : Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe

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#9
 Von 
Kaninchen84
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

meine Frage blieb irgendwie unbeantwortet...
soll ich morgen zur Polizei gehen und mich stellen? wie soll ich das am besten formulieren?
bin am Boden zerstört..kann nicht mehr klar denken...bitte, die jenigen, die sich damit auskennen, gewähren Sie mir eine gewisse Unterstützung..
danke

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1375x hilfreich)

wie soll ich das am besten formulieren?

Also wenn Du zur Polizei gehst und Dich stellst, dann sag es dort so, wie Du es auch hier formuliert hast.
Wird allerdings eine Anzeige wegen o.g. Delikte sowie wegen Ladendiebstahls nach sich ziehen. Der Strafrahmen wird sich allerdings sehr im unteren Bereich bewegen, gerade, weil Du Dich selber gestellt hast.

Ich glaube, hier kann Dir keiner raten, ob Du dahin gehen sollst oder nicht. Keiner kann das Risiko abwägen. Außerdem wissen wir nichts über Vorstrafen. Und drittens ist Rechtsberatung hier weder erwünscht noch erlaubt.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Kaninchen84
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

hab keine Vorstrafen und verlange keine wirkliche Rechtsberatung...wie ich oben geschildert habe, bin ich momentan äußerst deprimiert und verwirrt, was meine bisherigen und künftigen Schritte betrifft. Hatte noch nie Stress mit irgendeiner Behörde, geschweige mit der Polizei und habe, ehrlich gesagt, enorme Angst nochmal hin zu gehen..doch, vermuttlicherweise ist es die beste Lösung sich zu stellen oder? zumindest wird es nicht so schmerzhaft sein, wie das Nichtstun... also keine wirkliche Rechtsberatung, sondern reine Beratung auch von der menschlichen Seite... und auch zusätzlichen Dank für alle Beiträge...aber wenn ihr euch nur noch ein bisschen länger mit meinem fall beschäftigen könntet:)

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Kaninchen84
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

hab keine Vorstrafen und verlange keine wirkliche Rechtsberatung...wie ich oben geschildert habe, bin ich momentan äußerst deprimiert und verwirrt, was meine bisherigen und künftigen Schritte betrifft. Hatte noch nie Stress mit irgendeiner Behörde, geschweige mit der Polizei und habe, ehrlich gesagt, enorme Angst nochmal hin zu gehen..doch, vermuttlicherweise ist es die beste Lösung sich zu stellen oder? zumindest wird es nicht so schmerzhaft sein, wie das Nichtstun... also keine wirkliche Rechtsberatung, sondern reine Beratung auch von der menschlichen Seite... und auch zusätzlichen Dank für alle Beiträge...aber wenn ihr euch nur noch ein bisschen länger mit meinem fall beschäftigen könntet:)

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9532x hilfreich)

vermuttlicherweise ist es die beste Lösung sich zu stellen oder? zumindest wird es nicht so schmerzhaft sein, wie das Nichtstun... also keine wirkliche Rechtsberatung, sondern reine Beratung auch von der menschlichen Seite...

Das ist doch in diesem Fall nicht wirklich trennbar.

Diese Entscheidung, ob Sie zur Polizei gehen wollen, und dort 'reinen Tisch' machen wollen (oder nicht), können Sie nur ganz alleine treffen.

Schlafen Sie einfach noch mal 2-3 Nächte drüber.

Das einzige was ich Ihnen raten kann, ist, daß sie sich gut überlegen sollten, diese 'von fremder Macht bestimmte Handlung' - Geschichte vorzubringen.

Wenn(!!) Sie sich dazu entscheiden, reinen Tisch zu machen, sollten Sie unumwunden zu ihrer Tat (bzw. ihren Taten --> dem Diebstahl und dem Vortäuschen einer Straftat) stehen. Ihr Bedauern darüber können Sie auch zum Ausdruck bringen, ohne fremde Mächte ins Spiel zu bringen.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Kaninchen84
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

http://www.123recht.net/graphx/smilies/kranke_17.gif ich weiß..was die "fremde Macht" betrifft, hab ich es metaphorisch gemeint..wollte damit nur sagen, dass mein normalerweise vorhandener Verstand/meine Vernunft in diesem Moment wo anders blieb, dass ich diese Tat unbeabsichtigt begangen hab und auch keine Rechtfertigung/Erklärung dafür finde.. Leider kann ich mir ein paar Nächte nicht leisten..ich drehe durch bis dahin:( was ich dann vorhabe ist zu sagen, dass die ganze Geschichte mit Nötigung aufgrund meiner Verwirrung u.a.entstanden ist, weil ich erst dann realisiert hab, was mir zugestoßen ist. In der Tat strahlte ich am Anfang völlige Ruhe aus.. selbstverständlich bereue ich die Untat zutiefst,.. wie auch alle anderen, die das mal getan haben.. auch hab ich enorme Furcht vor dem erneuten Besuch der Polizeistation. Aber was anderes bleibt ja auch nicht übrig..ach, ich schwafele und schwafele..es ist einfach so, dass mich das alles nicht in Ruhe lässt, das geht mir einfach nicht aus dem Kopf..verdammt, ich hab nicht mal eine Packung mit den Keksen als rechtswidriger Versuch bei Penny geöffnet!! Was hat mich denn in dem Augenblick überwältigt?!
nochmal 1000 dankaussagen für alle erbrachten Ratschläge..

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1375x hilfreich)

weil ich erst dann realisiert hab, was mir zugestoßen ist

Was ist Dir denn zugestoßen?

Bei Deinen wirren Beiträgen glaube ich Dir sogar, dass Du sowas nicht so schnell noch mal wiederholst...

-- Editiert von Jotrocken am 10.02.2007 22:15:23

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#16
 Von 
Kaninchen84
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

hm,..sind meine Beiträge wirklich so unverständlich? mein seelischer Zustand ist eigentlich auch im Eimer... versuche mich dann künftig klarer zu fassen: ich meinte, dass ich erst im Nachhinein realisiert hab, dass ich was gestohlen hab und dabei erwischt wurde, dabei meine Dummheit nur deutlicher verspürend.. um einen Strich zu ziehen, würde ich gern nochmal wiederholt bekommen, was mich ungefähr für den Diebstahl als Ersttäter (22 bin ich und grade in meiner Abiphase..) und für die Vortäuschung einer Straftat, wie es hier genannt wurde, erwartet.. Würde ich mit der Summe noch unter 500 darauskommen und ob es an die Schule weitervermittelt wird? Wird es meiner künftigen Karriere/Leben sehr schaden?

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9532x hilfreich)

hm,..sind meine Beiträge wirklich so unverständlich?

Nein, nicht wirklich, aber die Juriterei ist eine trockene Angelegenheit (und nichts für metaphorische Aussagen) und solche Aussagen wie (sinngemäß):

'Ich habe was 'böses' gemacht, aber irgendwie war ich das gar nicht selber, sondern ... fremdbestimmt... es ist halt so zugestossen... usw...'

kommen bei den Strafverfolgungsbehörden nicht so gut an, da sie transportieren, daß man für das was man gemacht hat eigentl. nicht verantwortlich sein möchte.

Wie schon gesagt: Wenn Sie reinen Tisch machen wollen, stehen Sie dazu, ohne 'wenn und aber'.

In Ihren Erläuterungen taucht aber halt immer ein '...aber...' auf.

Sie wollten die Sache haben, haben Sie eingesteckt und sind erwischt worden. In dem dem Moment hielten sie es für eine schlaue Idee, den unbekannten Nötiger zu erfinden, in der Annahme so einer Strafverfolgung zu entgehen. Nun ist Ihnen klar geworden, daß das nicht klappt.

Das wäre eine rationelle Erklärung. Und die Justiz 'steht' auf rationelle Erklärungen.

Mehr als eine Geldstrafe wird es sicherlich nicht geben. Wie hoch die ausfällt, kann man nicht vorhersagen. Das kommt unter anderem auch auf ihr monatliches Einkommen an.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Kaninchen84
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

"die Juriterei ist eine trockene Angelegenheit (und nichts für metaphorische Aussagen)"

Ich muss gestehen, Sie haben Recht...leider bin ich es gewohnt formulierungsschwache Sätze zum Ausdruck zu bringen, falls mein emotionaler Zustand dem entspricht.. dann bin ich nämlich nicht immer imstande meine Gedanken ordentlich zu formulieren.. Allerdingg haben Sie mir jetzt eine Lektion erteilt, bzw. mich ein bisschen nüchterner gemacht.
Ich weiß, was ich getan hab und bin bereit dafür zu büßen, obwohl ungern..morgen werd ich dann bei der Geständnis versuchen mich im Griff zu halten, ohne dass ich wieder dem Wahnsinn verfalle und irgendwelche Geschichten erzähle..
danke vielmals

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Kaninchen84
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

und noch die letzte (hoffe ich) Frage: wird dieser Vorfall irgendwelche Auswirkungen für mich haben, falls ich z.B. dem Urlaub im Ausland verbringen werd? Die Frage kann sehr naiv vorkommen, doch leider verfüge ich nicht über die Kenntnisse in dem juristischen Bereich:(

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9532x hilfreich)

morgen werd ich dann bei der Geständnis versuchen mich im Griff zu halten, ohne dass ich wieder dem Wahnsinn verfalle und irgendwelche Geschichten erzähle..

Das ist ein guter Vorsatz :)

danke vielmals

Keine Ursache, gerne geschehen...

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9532x hilfreich)

und noch die letzte (hoffe ich) Frage:

Wird...


Nein, da Sie ja offenbar nicht vorbestraft sind, wird es hier keinen Eintrag in ein Führungszeugnis geben, da die dafür bei Ersttätern notwendige Strafhöhe hier niemals erreicht werden wird.

Bei einem Urlaub müßte man ja auch kein Führungszeugnis vorlegen.

Falls es hier zu der Geldstafe kommt, würde das lediglich im Bundeszentralregister vermerkt werden. Dort haben aber nur bestimmte Behörden Einblick und die Auskunft an ausländische Behörden im Rahmen der Touristenvisaerteilung ist nicht vorgesehen).

Viellecht kommt es in der Strafsache auch zu einer Verfahrenseinstellung gegen Auflage (gerade, wenn Sie sich mehr oder weniger selbst anzeigen). Das würde nicht mal ins BZR eingetragen.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
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0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Kaninchen84
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Nun war ich heute bei der Polizei..hat Stunden gedauert bis ich mich zusammengerissen hab um die Station zu betreten. Allerdings gab es da keinen, der meinen Fall behandelt hat, deswegen hat sich dies auf morgen verschoben..weiß nicht, ob es was ausmacht, doch ich bevorzuge wirklich mit jemandem zu reden, dem meine Tat bekannt ist...
also werd ich wohl noch eine weitere Nacht nicht schlafen können...

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
EP
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 28x hilfreich)

Wenn man freiwillig von einer falschen Anzeige zurücktritt hat das möglicherweise auch strafmildernde Konsequenzen. Meiner Meinung nach ist solch ein Rücktritt umso besser je eher dieser geschieht. Sonst kommen die Polizisten tatsächlich noch auf die Idee in der Sache zu ermitteln und sind dann - auch menschlich und nicht nur als Amtsperson - noch weniger gut auf einen zu sprechen, weil sie schon eine Menge unnötiger Arbeit in die Ermittlung gesteckt haben.

Ich finde im Übrigen nicht, dass Sie sich so unverständlich ausgedrückt haben. Die erste Antwort in diesem Thread kann ich überhaupt nicht nachvollziehen.

-- Editiert von EP am 11.02.2007 16:54:41

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Kaninchen84
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

alsooo... war heute wieder bei der Polizei. muss zugeben, es war schwer genug für mich und hat viel Kraft gekostet mich im Griff zu haben und meinen emotionalen Zustand zu steuern.. Sobald ich die Station betreten hab, war es mir schon übel.. Aber ich hab alles gemeistert. Natürlich hat mein Gesprächspartner mögliche Folgen zum Ausdruck gebracht, durch eure Hilfe war ich allerdings gut vorbereitet, um das alles zu verkraften. Hab jetzt so ein gutes Gefühl (obwohl mir noch einiges bevorsteht). Trotzdem muss ich mich jetzt nicht verstecken und neue Geschichten ausdenken.. Ich bedanke mich herzlich bei allen, die auf meine Situation eingegangen sind und bereit waren sämtliche Ratschläge zu äußern. Vieles, sehr vieles davon hab ich berücksichtigt bei meiner heutigen Geständnis...also noch mal vielen Dank.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9532x hilfreich)

Kein Problem, gerne geschehen...

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