Hallo,
auch ich habe die große Dummheit begangen in einem Supermarkt etwas mitgehen zu lassen und wurde dabei erwischt.
Wie ich mich danach fühlte kann wirklich nur jemand verstehen, der eines Ladendiebstahls überführt wurde! Aber als ich dann hier dieses Forum gefunden habe und auch so einige Beiträge zu dem Thema gelesen habe, ging es mir besser und ich fühlte mich nicht mehr wie der letzte Dreck.
Es wäre schön, wenn mir hier jemand ein paar Ratschläge geben könnte.
Das ich vor Ort die sogenannte "Fangprämie" in Höhe von 100 Euro nicht zahlen konnte, wurde so hingenommen. Habe dann etwas unterschrieben, dass ich die Tat zugebe und die Fangprämie akzeptiere. Heute (10 Tage nach der Straftat) erhielt ich dann Post von einem Anwalt, indem ich aufgefordert werde die 100 Euro plus 39 Euro laut Gebühren gemäß Kostennote binnen 10 Tagen zu begleichen.
Die Kostennote setzt sich wie folgt zusammen:
Geschäftsgebühr (1,3)$$13, 14 RVG, Nr. 2400 VV RVG (Gegenstandswert 100 Euro) - 32,50 Euro
Post und Telekommunikation Nr. 7200 VV RVG - 6,50 Euro
Wieso kam das alles denn direkt per Anwalt? Ich hatte eigentlich auf eine Rechnung der Lebensmittelkette gewartet.
Es lag auch keine Vollmacht dabei. Zu den Daten des Anwalts finde ich auch keine Ergebnisse beim googeln oder in Branchenbuch Einträgen - aber vielleicht spinn ich mir da jetzt nur etwas zusammen ;-)
Viel wichtiger die Frage: 139 Euro zahlen oder nur 100 Euro?
Vielen lieben Dank für eure Ratschläge, Meinungen, etc.
-----------------
""
-- Editiert am 06.08.2009 00:12
Ladendiebstahl - Fangprämie + Anwaltskosten?
quote:
Es lag auch keine Vollmacht dabei.
Das braucht auch nicht, Rechtsanwälte können Ihre Bevollmächtigung versichern, das ist ausreichend.
Der Rest der Frage gehört eigentlich ins Zivilrecht, ich sehe hier aber den Grundsatz Kosteneffizient zu arbeiten jedoch verletzt, eine Lebensmittelkette hat mit Sicherheit eine Rechtsabteilung die die betreibung solcher Forderungen neben der normalen Arbeit miterledigen kann, einen externen RA einzuschalten scheint mir nicht Kosteneffizient.
quote:
Geschäftsgebühr (1,3)$$13, 14 RVG, Nr. 2400 VV RVG (Gegenstandswert 100 Euro) - 32,50 Euro
Post und Telekommunikation Nr. 7200 VV RVG - 6,50 Euro
Die Gebühren passen!
Jetzt müssen Sie überlegen ob Sie 100 Euro an den Anwalt überweisen, dann sollten Sie unbedingt daraufhinweisen, das die Verrechnung zuerst auf die Hauptforderung zu erfolgen hat. (Dann müsste er nämlich seine Kosten einklagen)
Oder ob Sie gar nichts zahlen, oder eben alles.
-----------------
"MFG
Rechtsmacher PvDE-Mitte
Wer Rechtschreibfehler findet kann Sie behalten. "
Vielen Dank für die schnelle Reaktion auf meinen Beitrag!
Wahrscheinlich werde ich alles zahlen, damit der Albtraum ein schnelles Ende findet, darauf bauen diese Methoden wahrscheinlich auch.
Finde es nur seltsam, dass das Schreiben keinerlei Aktenzeichen oder Geschäftsnummer trägt, selbst auf der Zahlkarte wurde als Verwndungszweck lediglich mein Name handschriftlich eingetragen.
-----------------
""
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Letztendlich ist hier das Problem dass die 100,00 € bereits schriftlich akzeptiert wurden. Der Laden darf sich eines Anwalts bedienen um die Sache beizutreiben. Von daher sind auch dessen Kosten zu erstatten. Und wegen 39,00 € mehr oder weniger würde ich hier an Stelle der TE nicht noch einen Mahnbescheid (mit natürlich weiteren Kosten) riskieren.
-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"
Ich frage mich immer wieder, wieso die Leute immer sofort und ohne nachzudenken irgendwelche Schuldanerkenntnisse unterschreiben
100,- Euro dürfen nicht verlangt werden !! Fangprämien sind nur bis zu max. 50,- Euro zulässig. Erst durch die völlig sinnfreie Unterschrift ist jetzt der Anspruch erst entstanden, der vorher nicht da war.
Anwaltskosten würde ich auch nicht bezahlen.
Begründung:
Es handelt sich bei der Fangprämie um einen pauschalierten Schadensersatz, welcher sämtliche Unkosten und Schäden abdeckt. Ist dem Kaufhaus ein höherer Schaden entstanden, so muss dieser beziffert werden und ANSTATT des pauschalierten Schadenersatzes ggf. auch zzgl. Anwaltskosten bezahlt werden.
Das Geschäft kann also entweder:
a) seinen tatsächlichen Schaden beziffern und diesen nebst Anwaltskosten geltend machen.
oder
b) einen pauschalierten Schadenersatz nehmen (Fangprämie) wobei hier auch die Kosten der Geltendmachung enthalten sind.
Erst wenn die Zahlung nicht fristgerecht erfolgt und ein Anwalt eine Mahnung schreibt, so kann aus den Gesichtspunkten des Verzugs heraus DANN erst wieder eine anwaltliche Kostennote geltend gemacht werden.
Merke: NIEMALS ohne eingehende fachliche Prüfung ein Schuldanerkenntnis unterschreiben !!
Das ist so existentiell wichtig wie die Regel, dass Kinder nicht zu Fremden ins Auto steigen dürfen.
-----------------
"justice"
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
4 Antworten
-
16 Antworten
-
19 Antworten
-
7 Antworten
-
76 Antworten
-
54 Antworten