Ladendiebstahl Fangprämie 120€

8. Oktober 2006 Thema abonnieren
 Von 
Amaro_111
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Ladendiebstahl Fangprämie 120€

Hallo Leute,
mir ist gestern ein Ding passiert welches mich nun total fertig macht. Ich möchte es gern mal loswerden und hoffe Ihr könnt mir einen Rat geben der mir hilft. Ich weiß nicht wie ich mich verhalten soll.
Also ich war mit meinem Kumpel im Baumarkt. Vorher sind wir mein extrem schlechten Wetter und sehr viel Verkehr 5 Stunden auf der Autobahn unterwegs gewesen. Also wir mussten noch Tierfutter kaufen (großer Sack 20kilo). Ich schleppte das Ding zur Kasse und hatte noch für die Katze eine kleine Spielmaus (Wert 0,69€) in der Hand. An der Kasse stemmte ich den Sack auf das Band und mir fehlte irgendwie eine Hand. Also steckte ich das kleine Ding in due Tasche und wie es halt so passiert ist...ich hab es vergessen zu bezahlen. Nun kam was kommen musste, ich wurde ins Büro beordert. Der coole Detektiv fühlte einen Bogen aus und erklärte mir die weitere Vorgehensweise. Also Strafanzeige, Hausverbot und jetzt kommts...120€ Fangprämie :( Nun ich hab sicherlich Mist gemacht auch wenn es nicht beabsichtigt war, aber 120€ erscheinen mir enorm und in keinem Verhältnis. Also ich hab nicht bezahlt (nix einstecken) und bekam bis Montag (also morgen) Zeit die Sache zu begleichen. Was soll ich nun tun? Ich danke Euch schon jetzt für Eure Hilfe. Viele Grüße Amaro_111

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Ein Diebstahl ist mangels Vorsatz nicht gegeben. Sie haben sich also nicht strafbar gemacht.

Die Fangprämie ist ein zivilrechtlicher pauschaler Schadensersatz, der auch bei einer fahrlässigen Eigentumsschädigung erhoben werden kann.

Die Rechtsprechung hat eine Fangprämie von 50 Euro als zulässig angesehen. Gegebenenfalls wurden auch schon mal 70 Euro anerkannt. 120 Euro jedenfalls sind eindeutig zu hoch. Die müssen Sie nicht bezahlen.

Ich selbst bin ein absoluter Gegener der Fangprämien und halte sie insgesamt für rechtswidrig. Allerdings nützt das herzlich wenig, die Rechtsprechung hat sie nun mal anerkannt.

Aber wie schon der römische Staatsmann Cato es machte, weise ich immer wieder gerne darauf hin :)

Gruß Justice

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#2
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Ih Ergänzung zum Kollegen justice:

Die zivilrechtliche Fangprämie kann in diesem Fall aufgrund des Bagatellschadens gänzlich unzulässig sein.


Mit freundlichen Grüßen,

- Rönner -

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#3
 Von 
Amaro_111
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo justice005,
vielen Dank für Deine Antwort. Wie gesagt mir erscheint die Prämie auch viel zu hoch. Ich weiß nur trotzdem nicht was ich machen soll. Momentan bin ich der Meinung morgen hinzugehen und die zu fragen warum denn 120€. Gestern war ich auf Grund der Aufregung nicht in der Lage zu fragen. Im Gegensatz zu anderen Fällen die hier so geschildert wurden musste ich auch nichts unterschreiben. Also insgesamt seltsam. Also was soll ich machen? 50€ anbieten oder es drauf ankommen lassen? Danke

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#4
 Von 
Amaro_111
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Herr Rönner,
aber wer legt oder stellt das fest?
Viele Grüße

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#5
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Eine Fangprämie kann nicht erstattet verlangt werden in solchen Fällen, in welchen aufgrund des sehr geringfügigen Werts der entwendeten Ware die Zusage einer pauschalierten Fangprämie außer Verhältnis zu dem im konkreten Fall bestehenden Haftungszweck erscheint. Dies ist die Rechtsprechung des BGH. Ihrem Sachverhalt zur Folge handelt es sich um einen Diebstahlswert von 69 Cent. Dieses ist folglich als Bagatellfall zu qualifizieren.


Mit freundlichen Grüßen,

- Rönner -

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#6
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Die Entscheidung kann dir keiner abnehmen. Entweder Du bietest 50 Euro an, oder Du läßt es drauf ankommen.

DSas einzige, was eindeutig ist, ist das 120,- viel zu hoch sind. ie mußt Du keinesfalls zahlen und du solltest es auch nicht tun.

Ob letztlich aufgrund der Bagatelle eine Fangprämie zulässig ist oder nicht, entscheidet letztendlich der Richter, wenn es zu einem Prozess kommt.

Mein Vorschlag wäre, mit dem Geschäftsinhaber zu reden und vernünftig die Situation aufzuklären. Dann kann auch ein Hinweis nicht schaden, daß die Zulässigkeit einer Fangprämie in diesem Fall nicht eindeutig klar ist, 120,- aber definitiv zu hoch sind. und dann kannst Du 50 Euro anbieten. Wenn der Inhaber sich darauf einläßt ist es gut, wenn nicht würde ich gar nichts mehr unternehmen und auf eine Klage warten.

Gruß Justice

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#7
 Von 
Amaro_111
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Herr Rönner,
danke für die Ausführungen. Ich hab auch den Inhalt verstanden (als Laie :) ) Nur weiß ich eben immer noch nicht wie ich mich verhalten soll. Soll ich morgen hingehen und denen sagen: "Eh hört mal: Eine Fangprämie kann nicht erstattet verlangt werden in solchen Fällen, in welchen aufgrund des sehr geringfügigen Werts der entwendeten Ware die Zusage einer pauschalierten Fangprämie außer Verhältnis zu dem im konkreten Fall bestehenden Haftungszweck erscheint. Dies ist die Rechtsprechung des BGH. Ihrem Sachverhalt zur Folge handelt es sich um einen Diebstahlswert von 69 Cent. Dieses ist folglich als Bagatellfall zu qualifizieren.(copyright Cand. jur. Hr. J. Rönner)"???
Oder soll ich einfach abwarten was dann so passiert? Also ich hab keinerlei Erfahrung mit solchen Sachen. Bin 35 und ohne Konflikte mit dem Gesetz.
Grüße Amaro_111

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#8
 Von 
Amaro_111
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke Justice005,
Deine Antwort hat sich grade mit meinem letzten Eintrag überschnitten. Genau so werd ich es machen. Ich geh morgen hin und werd versuchen mit dem GF zu reden (ich sollte mich zwar bei den Detektiven melden, aber egal). Wenn er es akzeptiert ist gut, wenn nicht, naajjjjaaaa.....
Muss ich wohl abwarten, hingehen und einkaufen dort werd ich eh net mehr.

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#9
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Detektiv ist keine gute Adresse. Die haben nur Ihre Prämie im Kopf und ansonsten sind die für vernünftige Gespräche auch selten zu haben.

Der Geschäftsführer ist die bessere Adresse, zumal der auch Entscheidungskompetenz hat.

Gruß Justice

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#10
 Von 
Amaro_111
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja das habe ich gemerkt am Samstag. Ein arroganter alter Sack (sorry aber war so). Ich bin sogar am überlegen für die Androhung von .... na wie sagt man dazu, also er hat weil ich aufgebracht war gesagt das er mich auch anschreien kann..... etwas zu tun.
Nun bin ich sicher keiner der vor jemanden Angst haben muss, aber seltsam war das schon. Genau wie die Tatsache, dass eine Angestellte des Baumarktes im gleichen Zimmer in Ruhe Ihre Kippe rauchte während wir über die Sache redeten. Also GF oder gar nicht...oder?

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#11
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Nun, wenn dies mein Fall wäre, dann würde ich die Fangprämie nicht bezahlen und mich mit dem Geschäft juristisch auseinandersetzen, notfalls auch vor Gericht. Dieses liegt aber wohl in der Natur eines Juristen begründet und auch darin, dass mir die Juristerei/Rechtswissenschaft, sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich in Theorie und Rechtspraxis viel Spass bereitet.

Da Sie aber, nach Ihren Schilderungen, juristisch keine Erfahrung haben, wäre es in der Tat weniger aufwendig der Vorgehensweise meines Kollegen justice zu entsprechen.

Gern geschehen.


Mit freundlichen Grüßen,

- Rönner -

-- Editiert von Cand. jur. Hr. J. Rönner am 08.10.2006 14:42:37

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#12
 Von 
Amaro_111
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Herr Rönner,
insgesamt vielen Dank für Ihre Ausführungen und auch Dank an Justice005.
Ja ich bin wie sehr viele hier Laie. Momentan würde ich es ja am Liebsten darauf ankommen lassen. Aber es sprechen vor allem finanzielle Aspekte da gegen. Ich hab nun mal (auch wenn nicht beabsichtig) Mist gemacht. Ich möchte auch dafür einstehen. Aber es sollte in normalen Relationen sein. Also ich werd morgen hingehen und versuchen mit dem GF zu reden. Sollte das nicht möglich sein werde ich das Ganze aussitzen (sagt man wohl so :) )
Also nochmals vielen Dank.
Grüße Amaro_111

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Gern geschehen. Sofern Sie wollen, setzen Sie uns vom Fortgang Ihres Falles in Kenntnis.

Ihnen alles Gute!


- Rönner -

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Amaro_111
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Werde ich tun. Auf jeden Fall. Morgen weiß ich ja mehr.
VG Amaro_111

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