Ladendiebstahl Festlegung Tagessatz

7. Januar 2022 Thema abonnieren
 Von 
JulienS
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Ladendiebstahl Festlegung Tagessatz

Hallo,
Herr X, ca 40 Jahre und unbestraft wurde zum ersten Mal beim Ladendiebstahl erwischt, hat alles gestanden, eine Fangprämie gezahlt sowie auch die Ware in Höhe von 70€.
Nachdem er einen Entschuldigungsbrief dem Filialleiter verschickt hat, hat er den Anhörungsbogen der Polizei erhalten. Dort hat er sich erneut entschuldigt und seine Reue betont, eine Kopie des Schreibens sowie auch der Quittung für die Fangprämie beigefügt und um eine Einstellung gegen Geldauflage ss153a gebeten. Im Anhörungsbogen hat er seinen Beruf reingeschrieben allerdings nicht sein Einkommen.
- Sollte Herr X als Beschuldigter eher um eine Einstellung bitten oder reinschreiben dass er mit einer Einstellung einverstanden wäre?
- Wenn nur der Beruf aber kein Einkommen angegeben wird, wie wahrscheinlich ist es dass die StA nach einem Einkommensnachweis fragt bzw. wie wahrscheinlich ist es dass das Einkommen geschätzt wird?
Danke für Ihre Antworten.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(31413 Beiträge, 16769x hilfreich)

Wenn nur der Beruf aber kein Einkommen angegeben wird, wie wahrscheinlich ist es dass die StA nach einem Einkommensnachweis fragt 0 %, denn die Angabe darf verweigert werden.
bzw. wie wahrscheinlich ist es dass das Einkommen geschätzt wird? 100 % - wie soll das Gericht denn sonst die TS-Höhe festlegen?
Sollte Herr X als Beschuldigter eher um eine Einstellung bitten oder reinschreiben dass er mit einer Einstellung einverstanden wäre? Das ist völlig schnuppe, solange er sein Einverständnis mit der Anwendung des § 153a zu erkennen gibt.

-- Editiert von muemmel am 09.01.2022 12:36

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
JulienS
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
wie soll das Gericht denn sonst die TS-Höhe festlegen?

Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Ich dachte eben dass die StA beispielsweise nach einem Lohnzettel fragen könnte.
(Editiert und eine Woche Sperre wg. dauerndem dreisten Fragen nach der Möglichkeit, falsche Angaben zum Beruf machen zu können.)

-- Editiert von Moderator am 07.01.2022 19:05

-- Editiert von Moderator am 07.01.2022 19:16

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