Ladendiebstahl Flucht

12. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
go510666-98
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Ladendiebstahl Flucht

Guten Tag, ich hätte da eine Frage, vor (ich hatte noch nie etwas schlimmes mit Polizei zu tuhen nichts 0). Vor ca. 3 Wochen waren ich und 2 Freunde von mir in der Stadt erst habe ich mir eine Cap geklaut :) nachdem sind wir in einen anderen Laden ich habe mir 1 Hose geklaut und mein Freund 2 Tshirts 1Hose (es gab keine einzige Kamera und die detektive haben uns auch nicht gesehen das ich es eingesteckt habe oder iwelche beweise dafür. Danach sind wir sind rausgelaufen vor der Tür standen dann, 3 Riesen Detektive 2 Haben meine Freunde gepackt und mich 1er ich konnte ihn abschüteln ohne zu verletzen (leicht weg geriesen) von ihm. Ich rannte ca 2km weit weg steigte in die Bahn fuhr Heim ich . Meine Freunde teilten mir nach der Tat mit das sie falschen Namen mich nicht kannten und dass, ich aus panik bzw angst weg gerannt bin und ich nichts geklaut hätte. Währenddem verhör sagte ich einen anderen kollegen er soll sie mal anrufen (sieht identisch aus wie ich) der Polizist hörte das Handy oft klingeln und lies den namen vor der im gleichen Laden davor geklaut hatte sie kannten ihn also schon. Heute hatte der Kollege von mir eine vornehmung bei uns im Umkreis sie kannte uns also schon. Und mein Freund teilte mir das mit was sind die Risiken wenn ich mich jz stehle bei vernehmung und ich sage das ich Panik in diesem Moment hatte und Angst einfach hatte vor meinem Vater hab ich halt auch wirklich sieh müssen sich vorstellen in renn ca in 8sekunden 75m bei leichtahtletic und ich noch bluthochdruck habe wenns um nervosität geht und ich will jz wissen was ich im Schlimsten fall bekomme bin M/16Jahre und ich muss100% ivernehmung machen. BITTE NUR AUF DIE FRAGE EINGEHEN WAS MIR PASSIERT WENN ICH DAS SAGE DEN SIE KÖNNEN JA KEINE BEWEISE VORZEIGEN DAS ICH GEKLAUT HABE?

-- Editiert von go510666-98 am 12.03.2019 21:50

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3 Antworten
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9532x hilfreich)

Das was Du schreibst ist echt schwer verständlich, aber offensichtlich hast Du einen räuberischen Diebstahl begangen. Die Mindeststrafe dafür ist normalerweise 1 Jahr Knast. Dein Glück ist, dass diese Mindeststrafe für Jugendliche nicht gilt. Insofern könnte es z.b. mit Jugendarrest abgehen.

Zitat:
BITTE NUR AUF DIE FRAGE EINGEHEN WAS MIR PASSIERT WENN ICH DAS SAGE DEN SIE KÖNNEN JA KEINE BEWEISE VORZEIGEN DAS ICH GEKLAUT HABE?


GROSSSCHREIBTASTE KAPUTT?

Die Beweise die sie vorzeigen könnten wären z.b. die Aussagen der Detektive. Falls das so ist, wird es eine Gerichtsverhandlung geben und du wirst entsprechend verurteilt. 1-2 Wochenendarreste, was auch immer...

-- Editiert von !!Streetworker!! am 12.03.2019 22:00

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#2
 Von 
go510666-98
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Wert ca 50$ aber sie wiesen nicht was ich genomen habe und ob ich es gen8mmen hab oder nicht Und wie gesagt es war ein kleiner sportladen nichts großes Mein Freund hatte 1 Messer dabei wo erwischt wurde mit den kleidern das Messer ist größer als seine Handfläche und er kriegt eine Anzeige und sozialstunden und hatte davor glaub noch was mit Polizei zu tuhenIch glaube sie verstehen das nicht als wir im Laden waren sind die Detektive 15min bevor das verlassen des gebäudes nach draussen zu gehen und es gab auch keine kamera um zu beweisen das ich geklaut hab und ich sage ichhate Panik aus Angst hatte ich ja auch und sage ja ich habe nichzs geklaut das haben meine Freunde beides auch so bestätigt. Aber trd bin ich doch mitgehangen mitgefangen

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9532x hilfreich)

Zitat:
aber sie wiesen nicht was ich genomen habe und ob ich es gen8mmen hab oder nicht


Das wird sich ja alles rausstellen, wenn die Dedektive usw. als Zeugen vernommen worden sind. Wenn von denen keiner bezeugen kann, dass Du überhaupt was genommen hast, hast Du ggf. Glück.

Weiterhin kommt es darauf an, was in den Aussagen Deiner Freunde so steht. Denn dass es nicht sonderlich intelligent ist zu sagen: "Wir kennen den gar, aber wir wissen, dass er Angst vor seinem Vater hat" wirst Du sicherlich selbst merken?! Wer weiß, was die noch für Dinger gebracht haben...

Zitat:
Mein Freund hatte 1 Messer dabei wo erwischt wurde mit den kleidern das Messer ist größer als seine Handfläche


Diebstahl mit Waffen [§ 244 StGB ], auch nett...

Zitat:
kriegt eine Anzeige und sozialstunden


Ob der Sozialstunden kriegt, oder was anderes, entscheidet am Ende ein Jugendrichter, nicht die Polizei (falls die das mit den Sozialstunden gesagt haben solllte)

Zitat:
Ich glaube sie verstehen das nicht als wir im Laden waren sind die Detektive 15min bevor das verlassen des gebäudes nach draussen zu gehen und es gab auch keine kamera um zu beweisen das ich geklaut hab und ich sage ichhate Panik aus Angst hatte ich ja auch und sage ja ich habe nichzs geklaut


Doch ich verstehe das schon, ich sehe nur wenig Sinn darin, Dir hier eine Antwort zu schreiben die falsch ist, nur weil Du gerne diese bestimmte Antwort hören möchtest. Sowas gibt's bei "gutefrage.net" ;)

Letztendlich wird man das Ende des Ermittlungsverfahrens abwarten müssen. Du bist doch direkt abgehauen, weißt also gar nicht, was die Dedektive vor Verlassen des Ladens gesehen haben, oder nicht gesehen haben. Du weißt auch nicht, was evtl. Verkäufer oder andere Kunden gesehen haben, oder nicht gesehen haben. Die Dedektive haben sich Euch ja nicht umsonst geschnappt, sondern hatten mindestens einen entsprechenden Verdacht.

Wie gesagt: Mir ist schon klar, dass Du gerne hören würdest, dass Dir nichts passieren kann, wenn Du die Story mit Deinem Vater und Angst usw. erzählst. Aber so einfach ist es halt nicht. Sobald der Polizei Deine Identität bekannt wird, wirst Du vernommen und dann sieht man weiter. Bei der Vernehmung darfst Du auch lügen ... Ob man Dir glaubt ist eine ganz andere Frage.

Zitat:
Aber trd bin ich doch mitgehangen mitgefangen


Der Spruch geht anders rum: "mitgefangen, mitgehangen" stimmt aber auch nicht. Irgendeinen Tatbeitrag muß man Dir schon nachweisen, wenn man Dich bestrafen will.

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