Ladendiebstahl Führungszeugnis

19. Juni 2003 Thema abonnieren
 Von 
StephanAFO
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 0x hilfreich)
Ladendiebstahl Führungszeugnis

HI , wollt interessenhalber nochmal nachfragen, ab wann denn ein Diebstahl ins führungszeugnis kommt ?
Ich bin 18 Jahre ( schüler ) und ersttäter , hab einen wert (3 dvds) vom marktpreis c.a. 60 euro entwenden wollen ... da kommt es doch in dieses andere register oder ? und kann denn da mein arbeitgeber einsehen ???

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Einen FZ eintrag würdest Du bekommen, wenn Du nach Erwachsenenrecht zu einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt werden würdest, oder nicht mehr "Ersttäter" wärst.

Deine Sache kommt ins "Erziehungsregister", wo Arbeitgeber keinen Einblick haben.

kannst Du mir ruhig glauben ;)

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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

5x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ichauch1
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 4x hilfreich)

Auf das Thema Führungszeugnis möchte ich nochmal zurückkommen. Bob, ich habe Deine vielen Postings dazu mal durchgelesen und die Aussage mehr als 90 TS oder nicht mehr Ersttäter verwundert mich jetzt ein wenig. In den Threads wo es hier um den 2. Ladendiebstahl geht, wird immer gepostet dass wenn man unter 90 TS bleibt (was dort wohl noch wahrscheinlich ist) es schon drauf ankommt ob es eine Einstellung gegen Auflage ist oder ein Strafbefehl oder Hauptverhandlung. Irgendwie habe ich jetzt einen Widerspruch zu:
"zu einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt werden würdest, oder nicht mehr "Ersttäter" wärst."

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Hallo.

Ich weiß nicht genau, wo Du den Widerspruch siehst. Deshalb noch mal kurz zusammengefasst: (in Bezug auf Erwachsenenrecht)

Wenn jemand zum ersten mal erwischt wird, wird nur ein Urteil (keine Einstellung, auch nicht gegen Auflage) über 90 Tagessätze ins Führungszeugnis eingetragen. Ins BZR wird das Urteil auf jeden Fall eingetragen.

Wird man zum 2. mal erwischt (hat also schon einen BZR-Eintrag) wird auch ein Urteil unter 90 Tagessätze (egal ob dieses Urteil aus einem Strafbefehl oder einer Hauptverhandlung resultiert) ins Führungszeugnis eingetragen. Ins BZR natürl. auch wieder. Kommt bei dem 2. Diebstahl eine Einstellung heraus (egal ob mit Auflage oder ohne) erfolgt kein Eintrag. Weder ins BZR noch ins FZ.

Ich hoffe ich konnte die Unklarheiten beseitigen?!



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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-29
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 12x hilfreich)

Bin 30 Jahre alt und inerhalb rer letzten 2 Jahre beim Ladendiebstahl 2mal erwischt worden! Soviel ich weiss bekomme ich einen Eintrag ins FZ. Erfährt das mein Arbeitgeber und wird der Eintrag irgrndwann gelöscht??


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"12345"

12x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)


Wie wurde das erste Verfahren beendet? (Urteil oder Einstellung?) Wenn Urteil, wie hoch?

Wie wurde das zweite Verfahren beendet? (Urteil oder Einstellung?) Wenn Urteil, wie hoch?

Was machen Sie beruflich?





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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Loumor
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 12x hilfreich)

Hallo,

ich habe ein ähnliches Problem, allerdings bin ich aus den Antworten noch nicht so ganz schlau geworden.
Ich bin ebenfalls 18 Jahre alt, Schüler und habe eine Anzeige wegen Ladendiebstahls bekommen. Ich denke mal das die Anzeige wegen geringfügigkeit fallen gelassen wird, da der Warenwert nur 9,95 Euro betragen hat.
Ich soll in 2 bis 3 Wochen einen Brief von der Staatanwaltschaft mit einer Rechnung über 100 Euro bekommen (ich denke mal für Bearbeitungsgebühren, oder?).
Was mich nun aber am meisten interessiert ist, bekomme ich dafür einen Eintrag ins Führungszeugnis bzw. wo wird die Anzeige oder der Diebstahl vermerkt?

Loumor

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10x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Hi,

wo das vermerkt wird, hat Streetworker oben schon ganz genau geschrieben. Und von der Staatsanwaltschaft werden keine Bearbeitungsgebühren verlangt, dafür aber von dem Laden eine Fangprämie. 100 Euro sind zuviel, 50 Euro gelten als angemessen.

Gruß vom mümmel

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2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Loumor
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 12x hilfreich)

Okay, ich hatte mich etwas an dem Erwachsenenstrafrecht gestört, denn ich bin ja schon volljährig. :)
Danke ;)

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Hi,

ein 18jähriger Schüler wird wahrscheinlich als "Heranwachsender" nach dem Jugendstrafrecht verarztet. Aber selbst, wenn nicht - eingestellte Verfahren kommen nicht ins Führungszeugnis, ob der Täter nun 15 oder 50 ist.

Gruß vom mümmel

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2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Loumor
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 12x hilfreich)

Ah Danke das ist alles was ich wissen wollte ;)

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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Mirina
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 11x hilfreich)

Ich habe heute meinen ersten Diebstahl begangen (es war gleichzeitig der letzte).
Es handelt sich um 115 Euro. Ich war vorher noch nie auffällig, bin also Ersttäterin. Mit welcher Strafe könnte ich zu rechnen haben? Mir geht es prinzipiell nicht um die Höhe der (Geld)Strafe, aber ich fürchte einen Eintrag ins Führungszeugnis. Muss ich davon ausgehen dass die Tat aufgenommen wird oder habe ich eventuell Glück, da ich Ersttäterin bin?
Über eine Antwort würde ich mich freuen.

11x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Diese Frage wurde doch in diesem mehr als 10 Jahre alten thread, an den Sie sich "angegängt" haben, bereits mehrfach beantwortet:

Bei einem Ersverurteilten bräuchte es eine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen, damit ein Eintrag ins Führungszeugnis käme.

Eine solch hohe Strafe ist bei einem erstmaligen Ladendiebstahl (bzw. bei erstmaligen "erwischt werden") nicht mal ansatzweise zu erwarten

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

2x Hilfreiche Antwort

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