Ladendiebstahl Heranwachsende Wiederholungstäter

10. August 2015 Thema abonnieren
 Von 
V1994
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 5x hilfreich)
Ladendiebstahl Heranwachsende Wiederholungstäter

Ich (20) wurde heute in einem großen Kaufhaus beim Ladendiebstahl erwischt im Wert von 10 Euro. Der Detektiv hat mich am Ausgang abgefangen. Vor ca. 6 Jahren wurde ich schonmal erwischt, hier im Wert von ca. 5 Euro. Ich bin Studentin, bin sonst nie negativ aufgefallen und bereue meine Tat sehr. Mit welchen Konsequenzen habe ich zu rechnen? Was sollte ich jetzt tun? Brauche ich einen Anwalt? Danke für die Hilfe im Voraus!

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
arbeits-zorro
Status:
Schüler
(304 Beiträge, 294x hilfreich)

Zitat:
Mit welchen Konsequenzen habe ich zu rechnen?


Mit der Konsequenz, dass das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt wird. Vielleicht wird noch ne Fangprämie (50€) für den Detektiv fällig. Damit kannst du sicher leben.

Zitat:
Was sollte ich jetzt tun?


Einen heißen Tee machen und dich beruhigen.
Zitat:

Brauche ich einen Anwalt?


Allein dessen Honorar würde dich mehr kosten, als alles andere, was hier zu erwarten ist.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
V1994
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 5x hilfreich)

Sind die Konsequenzen nicht größer, dadurch dass ich Wiederholungstäterin bin?
Sollte ich ein Entschuldigungsschreiben aufsetzen? Bringt das überhaupt was? Und wenn ja, wo schicke ich das hin bei einer großen Kette?

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
arbeits-zorro
Status:
Schüler
(304 Beiträge, 294x hilfreich)

Zitat:
Sind die Konsequenzen nicht größer, dadurch dass ich Wiederholungstäterin bin?


Wenn es 6 Jahre her ist, kann ich mir kaum vorstellen, dass das noch in irgend einem Register vermerkt ist. Gab es damals denn ein offizielles Starfverfahren?

Zitat:
Sollte ich ein Entschuldigungsschreiben aufsetzen? Bringt das überhaupt was? Und wenn ja, wo schicke ich das hin bei einer großen Kette?


Kannst du machen. Bringen wirds kaum was, schaden aber wohl auch nicht. Schick es an den Filialleiter der fraglichenm Filiale.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
V1994
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 5x hilfreich)

Ich wurde damals zusammen mit meiner Mutter vorgeladen und habe mich nochmal zu dem Vorfall geäußert und dann keine weiteren Briefe o.Ä. erhalten. Wir sind dann davon ausgegangen, dass das Verfahren eingestellt wurde.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
arbeits-zorro
Status:
Schüler
(304 Beiträge, 294x hilfreich)

Ich denke, es wäre gut, wenn du nun endlich deine Lektion lernen würdest, und künftig die Finger von fremdem Eigentum lässt.

Sicherlich hast du außer der Tat vor 6 Jahren und der heutigen noch unzählige (geringfügige) Diebstähle begangen. Wärs nicht langsam mal Zeit diese Unsitten hinter sich zu lassen und ein rechtschaffendes Leben zu führen? Lebt sich einfach entspannter, könnte ich mir vorstellen.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17246x hilfreich)

Wenn es 6 Jahre her ist, kann ich mir kaum vorstellen, dass das noch in irgend einem Register vermerkt ist. Ich schon - es heißt Erziehungsregister und da stehen die Missetaten der Jugend bis zum 24. Geburtstag drin. Nach 6 Jahren dürfte es aber keinen übermäßigen Einfluß auf das aktuelle Verfahren haben.



2x Hilfreiche Antwort

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