Ladendiebstahl - Ich habe die ganze Sache zugegeben im Anhörungsbogen. Bringt das Nachteile?

24. April 2003 Thema abonnieren
 Von 
woodstock
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ladendiebstahl - Ich habe die ganze Sache zugegeben im Anhörungsbogen. Bringt das Nachteile?

Bin vor kurzem bei Ladendiebstahl erwischt worden. Habe 3 Sägeblätter aus einem Vorführkoffer genommen. Im Bogen der Polizei steht aber Wert der Beute 40 € (das ist der Preis für die ganze Säge incl. Sägeblätter). Nun meine Frage: Ich habe die ganze Sache auch zugegeben im Anhörungsbogen und meine Tat bereut. Ich bin Beamter im mittleren Dienst bin bisher noch nicht straffällig geworden. Ich möchte aber keine Angaben zu meinem Einkommen machen. Bringt das Nachteile für mich? Mit welcher Strafe muß ich rechnen. Machte es einen Unterschied ob ich die 3 Sägeblätter oder die ganze Säge geklaut habe. Habe nur die 3 Sägeblätter geklaut, im Bogen steht aber die ganze Säge?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
webcasi
Status:
Praktikant
(567 Beiträge, 44x hilfreich)

Hallo,

hast Du das auf dem Anhörungsbogen denn nicht geschrieben, daß Du nicht das ganze Teil mitgenommen hast?

Und warum willst Du keine Aussage zu Deinem Einkommen machen. Ich habe selber so einen Bogen hier liegen und dort steht, daß bei Nichtangabe evtl. Dein Gehalt geschätzt wird und das kann sich ja auch negativ auswirken wenn man von einem höheren Gehalt ausgeht als es eigentlich ist oder?

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#2
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Guten Morgen,

genau wie Sinje es bereits angesprochen hat, wird, wenn Sie Ihr Einkommen nicht angeben, das Einkommen geschätzt. Das kann unter Umständen Nachteile für Sie bedeuten.

Desweiteren macht es nur einen Unterschied bezüglich des Diebstahls der 3 Sägeblätter, oder der kompletten Säge, wenn diese im Vergleich in Ihrem Wert differenzieren. Sprich, wenn beide Waren nicht das gleiche wert sind.

Ich würde Ihnen zudem zu einem Strafverteidiger raten, dem es unter Umständen möglich ist, das Verfahren zur Einstellung zu bringen, aufgrund der möglichen Konsequenzen für Ihre Beamtenlaufbahn.

Mit freundlichen Grüßen,

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Da schliesse ich mich an!

-----------------
"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

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