Ladendiebstahl: Ich werde vor Gericht angeklagt!

14. März 2003 Thema abonnieren
 Von 
Hilflos!
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 31x hilfreich)
Ladendiebstahl: Ich werde vor Gericht angeklagt!

Als ich den Bescheid bekam, traf mich beinahe der Schlag. Vor zwei Monaten habe ich einen Ladendiebstahl im Wert über 350 Euro begangen. Ich habe die Tat nie bestritten, bin in keinster Weise vorbestraft oder vorbelastet. Einige Wochen nach der Tat erhielt ich einen Anhörungsbogen von der Polizei, welchen ich vollständig ausfüllte, die Tat eingestand und in einem angehefteten Schreiben nochmals meine Reue über die Tat zum Ausdruck brachte.
Ich habe beim zuständigen Staatsanwalt telefonisch nachgefragt, weshalb er denn öffentlich Klage erhebe? Daraufhin verwies er auf mein erweitertes Führungszeugnis, in welchem ein Ladendiebstahl von 1993 vermerkt sei, den ich im Alter von 14 Jahren begangen habe(Verfahren wurde aufgrund des geringes Werts (5DM) gänzlich eingestellt. Mittlerweile bin ich 24 Jahre alt, weiß auch, daß der Staatsanwalt das Recht nicht auf seiner Seite hat, wenn er sich auf eine solche Eintragung beruft. Diese Eintragung darf nicht mehr verwertet werden! (Eigentlich hatte ich geglaubt, sie sei längst gelöscht, aber das wird wohl erst in einigen Monaten der Fall sein, wenn genau 10 Jahre nach der Anzeige verstrichen sind).
Was soll ich denn jetzt machen?!
Vielen Dank für Ihre Hilfe

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13 Antworten
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#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Meines Erachtens brauchen Sie sich deswegen keine Sorgen machen. Denn erstens war der Wert der gestohlenen Sache nur 5 DM und zweitens scheinen Sie in den ganzen 10 Jahren bis heute polizeilich wohl nicht mehr in Erscheinung getreten. Denn wenn dieser frühere Diebstahl überhaupt in der Verhandlung mitaufgeführt wird bezüglich der Strafzumessung, wird er dieser bezüglich wohl aufgrund der geringen Höhe und dem weit zurückliegendem Zeitpunkt keinen Ausschlag geben.

Mit freundlichen Grüßen

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#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Bobo hat recht. Ich würde mir auch keine Sorgen machen. Es ist mir auch unverständlich, daß die StA eine Hauptverhandlung beantrag hat. Denn -wie Sie selber schon sagten- darf dieser alte Eintrag nicht verwertet werden.

Gehen Sie einfach zu der Verhandlung, die max. 15 min dauern wird, und "holen sich dort Ihr Urteil ab."

Mein Tip: Geldstrafe 20-40 Tagessätze à 1/30 Ihres Nettoeinkommens.

-----------------
"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Hilflos!
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 31x hilfreich)

Zunächst einmal vielen Dank für Eure Antworten!
Eines habe ich in Erfahrung bringen können:
Ich kenne eine Anwältin (sie vertrat einst die Nebenklage in einem Sexualdelikt, welchem ich zum Opfer fiel), welche auch den zuständigen Staatsanwalt nur zu gut kennt, dem ich die öffentliche Klage zu verdanken habe: sie meinte, ein solches Pech könne nur ich haben, den übelsten Staatsanwalt in unseren Gefilden zu erwischen :-(
Nun gut, es bleibt mir nichts anderes übrig: hingehen, zum tausendsten Mal sagen, daß es mir leid tut und meine Strafe abholen (schlimmstenfalls 60 TS). Glücklicherweise habe ich momentan ein sehr geringes Einkommen, dann wird die Gesamtsumme nicht sehr hoch ausfallen (500€ abzügl. 250€ Miete, netto also 250€). Maximal werde ich mit 500€ + Gerichtskosten rechnen müssen.
Dennoch bin ich fassungslos - angesichts der Tatsache, daß die Gerichte überfüllt sind - Steuergelder für einen solchen Fall zu verschwenden, der keiner Klärung vor Gericht mehr bedarf.
Danke nochmals für Eure Antworten!

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#4
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Gern geschehen. Beachten Sie jedoch bitte, dass das Gericht neben der Geldstrafe auch gemeinnützige Arbeitsstunden verhängen kann.

Dass Sie einen besonders engagierten Staatsanwalt in Ihrem Prozess haben, kann natürlich immer mal vorkommen. Jedoch entscheidet letztendlich ja der Richter.

Nichtsdestotrotz sollten Sie nicht vergessen, dass SIE ja den Ladendiebstahl begangen haben und dieses gewiss nicht zu billigen ist.

Aber trotzdem, Kopf hoch!

Mit freundlichen Grüßen

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Tut mir leid, wenn ich Ihre Rechnung durcheinanderbringe, aber die Berechnung der Tagessätzte erfolgt aufgrund des Einkommens vor Abzug der Miete. Jedenfalls habe ich es noch bei keiner Gerichtsverhandlung, an der ich teilgenommen habe (und das waren einige) anders erlebt.

-----------------
"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Hilflos!
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 31x hilfreich)

Wegen der gemeinnützigen Arbeitsstunden: seit knapp einem Jahr bin ich studier- und arbeitsunfähig aufgrund einer Borderlinepersönlichkeitsstörung und Autoaggressiven Verhaltensweisen. Vor Gericht werde ich ja nach meiner Tätigkeit gefragt (die bis vor einiger Zeit Studentin war). Dort werde ich eben angeben, daß ich arbeitsunfähig bin. Zu psychiatrischen Krankheitsbildern werde ich mich in einer öffentlichen Verhandlung nicht äußern.
Was das Einkommen abzüglich der Miete betrifft: das hat mir die Anwältin gesagt!?
Einen Nachweis über Einkünfte müsse ich auch nicht erbringen.
Langsam verstehe ich nichts mehr...

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Hallo.

Nein, zu psychatrischen Kranheitsbildern wird dich auch höchstwahrscheinlich niemand fragen. Falls doch, bist Du (zumindest im vorliegenen Fall) nicht verpflichtet darüber Auskunft zu geben.

Einen Einkommensnachweis mußt Du auch nicht erbringen, normalerweise wird einem geglaubt, was man in diesem Punkt angibt. Nur bei begründetem Zweifel würde das Gericht einen Nachweis verlangen.

Zu dem Thema Berechnung vor oder nach Abzug der Miete: Ich habe -wie gesagt- noch nie erlebt, daß die Miete bei der Berechnung der TGS berücksichtigt wurde, will das allerdings nicht als der Weisheit letzten Schluss darstellen. Es könnte sein, daß "sowohl als auch" möglich ist. Wenn dem so ist, liegt es im ermessen des Gerichts.

-----------------
"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

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#8
 Von 
webcasi
Status:
Praktikant
(566 Beiträge, 44x hilfreich)

hallo, du hast mir gerade auf meinen Eintrag geantwortet, daß die STrafe wenn die Ersttat im Erwachsenenalter war empfindlicher ausfallen wird. Wie sieht es da aus? Gefängnis, Vorstrafe (über 90 Tagesätze)????

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Hallo Sinje,

die Antwort steht in Ihrem Forumseintrag. In Ihrem Fall brauchen Sie wohl nicht mit Gefängnis rechnen. Ob eine Strafe von über 90 TS verhängt wird, ist schwer zu prognostizieren. Dieses hängt von vielen Faktoren ab (siehe Ihr Forumseintrag).

Mit freundlichen Grüßen

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Hilflos!
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 31x hilfreich)

Hallo zusammen!
Gestern hatte ich meine Gerichtsverhandlung aufgrund Ladendiebstahls in Höhe von 356,20 EUR.
Meine beste Freundin hat mich begleitet, der Termin war um 8.30 Uhr angesetzt. Es kam, wie es kommen mußte: Eine Schulklasse!!!
Ich habe mich entsetztlich geschämt. Dennoch hatte ich Glück im Unglück: Der Staatsanwalt, welcher mich anklagte, war nicht anwesend, sondern ein Rechtsreferendar, der kaum älter war als ich. Der Ladendiebstahl, den ich im Alter von 14 Jahren begangen hatte, kam nicht zur Sprache. Ich habe mich zur Sache eingelassen, meine Reue zum Ausdruck gebracht - gegen meine Tränen konnte ich ohnehin nicht mehr kämpfen. Nun gut: Plädoyer der Staatsanwaltschaft: 40 TS à 15 EUR. In meinem letzten Wort brachte ich nochmals zum Ausdruck, so etwas niemals wieder zu tun, außerdem betonte ich, daß ich aufgrund meiner Krankheit nicht in der Lage bin, die Geldstrafe notfalls durch gemeinnützige Arbeit abzuarbeiten. Ich bat den Richter deshalb, eine mildere Strafe in betracht zu ziehen. Wenige Minuten später verlas er das Urteil: 30 TS à 15 EUR plus Auslagen und Gerichtskosten (geringer Betrag). Insgesamt also 450 EUR + ca.60 EUR Gerichtskosten.
Ich war erleichtert. In der Urteilsbegründung wurde mir der hohe Wert der im Kaufhaus entwendeten Sachen zur Last gelegt. Zu meinem Gunsten wurde das Geständnis, die Reue und meine prekäre psychische Situation bewertet.
Sicherlich hätte das Urteil auch härter ausfallen können, dessen bin ich mir bewußt.
Obwohl die Hauptverhandlung ca. 20 Minuten dauerte, kam es mir vor, als seien es Stunden gewesen. Es war mir peinlich, habe mich sehr geschämt. Den Kopf jedoch hat mir keiner heruntergerissen.
Ich möchte mich nochmals bei allen im Forum bedanken, die mich unterstützt haben.
Nicht zuletzt möchte ich denjenigen, welchen Ähnliches bevorsteht Mut machen: Ich habe es überlebt, es ist zwar schlimm, aber auszuhalten.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Na herzlichen Glückwunsch ! :)

Da lag' ich ja gar nicht so falsch mit meiner Prognose *Schulterklopf* ;) : Verhandlungsdauer: 15 min.
Strafe: 20 -40 TGS

:)



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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
marco34
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)

was passiert wenn ach bei ladenDiebstahl ein freud dabei ist ,aber nur ich habe die Sachen in die tasche gehabt ,und sie hat jetzt wegen mir auch eine anzeige bekommen ,bekommt sie auch strafe jetzt Vorgericht sie war nür dabei ,bitte anwortet schnell wie mücklich bitte brauche hilfe

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Moderator1
Status:
Schüler
(242 Beiträge, 112x hilfreich)

Dafür muß man aber keinen 12 Jahre alten thread hervorholen. Bitte einen eigenen eröffnen...

1x Hilfreiche Antwort

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