Ladendiebstahl - Kann ich den Bericht der Verkäuferin einsehen?

17. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
FrankZ123
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 2x hilfreich)
Ladendiebstahl - Kann ich den Bericht der Verkäuferin einsehen?

Hallo Gemeinde,

auch ich bin einer dieser Dummköpfe die gestohlen haben.
Er war mein absolut erster Diebstahl und ich wurde gleich erwischt.
Der Fall ist wie alles bei mir etwas komplizierter.
Bin 27 Jahre und Ersttäter.
War in einem Sportgeschäft und habe dort Schuhe geklaut. Wert 160€. Draussen aufgehalten und mit den Detektiven wieder rein.
Im Laden zog ich die Schuhe aus, da hieß es, "Du hast noch mehr, wir haben dich gesehen, pack alles aus. Und weiter, dass ist der der hier immer die Schuhe klaut".
Biedes stimmt nicht!!!!
Ich hatte im Laden eine Schere gefunden. Mit der ich die Etiketten am Schuh abschnitt. Offensichtlich hat die Verkäuferin gesehen wie ich mit der Schere in der einen Hand und sie glaubt es war eine eingeschweißte Uhr in der anderen Hand, durch den Laden lief.
Und hier ist das Problem.
Ich hatte nur die Schuhe und gab das auch 100%ig zu.
Aber diese Uhr ist nicht von mir.
Als ich im Büro saß, ging ein Verkäufer durch die Gänge und suchte die Schere. Später kam er dann mit dieser Uhr. Die Verpackung war aufgerissen/zerschnitten.
Und alle meinten, ja ja du warst das wir haben dich gesehen.
Aber natürlich glaubt mir niemand.
Das krasse ist, die behaupten die Schere gehört nicht zum Sortiment und ich hätte die Schere im Laden schon vorher deponiert.
Was natürlich völliger Quatsch ist.
Zum Laden selbst ist noch zu sagen, das ist kein gewöhnliches Sportgeschäft. Dort kann man alles ausprobieren. Dort fahren Kinder Fahrrad, andere spielen Tischtennis, bauen Zelte auf usw. Dementsprechend findet man in den Regalen immer wieder Waren, die aus der Verpackung entnommen, rausgerissen oder sonst wie beschädigt sind.
Ich habe die Schere dort irgendwo mal gesehen, kann mich aber nicht erinnern.

Ich will ja für die Sache gerade stehen, aber nur für das was ich gemacht habe.
Wie soll ich mich da verhalten. Die Behaupten die hätten mich gesehen.
Für mich ist es ein großer Unterschied, ob Schuhe und Uhr oder nur Schuhe. Und für die Staatsanwaltschaft, außer das sich der Wert von 160 auf 280€ erhöht(glaube die Uhr hat um die 120€ gekostet).
Macht es einen Unterschied?

Ich muss auch der Polizei danken, nachdem die Detektivin/Verkäuferin erzählt hat was ihrer Meinung nach passiert ist. Und ich wohl glaubhaft macht, nichts mit der Uhr zu tun zu haben und diese nicht eingesteckt hatte, laß sich die Polizistin den Bericht der Verkäuferin durch und entdeckte Ungereimtheiten. Da ich den Bericht nicht lesen durfte kann ich nur vermuten. Aber die Polizistin meinte, das steht hier aber nicht, er hatte die Uhr nicht dabei. Die Verkäuferin hat dann ein paar Sachen durchgestrichen und musste was ändern.

Kann ich den Bericht der Verkäuferin einsehen?
Falls ja, bevor ich mich schriftlich äußer oder danach.
Wie lange vorher? Mich interessiert sehr was dort geändert wurde.

Ich möchte nicht das die Polizei wegen der Behauptung ich hätte die Schere mitgebracht mir die Bude auf den Kopf stellt auf der Suche nach weiterer Beute.
Denn ich soll es ja schon so oft gemacht habe.
Wie kann ich nachweisen das die Schere doch im Laden verkauft wird. Ich weiß das die dort verkauft wird. Nur darf ich wegen dem Hausverbot dort nicht mehr rein.

Ach ja, ich bin Student und habe aktuell kein Einkommen. Wird es trotz allem auf eine Geldstrafe mit einem angesetzten Tagessatz rauslaufen?

Ich bin fast bereit das einfach so laufen zu lassen, aber irgenwie kann ich es nicht.

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-- Editiert am 17.07.2011 21:11

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5 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
FrankZ123
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

im Moment habe ich wegen den Abschlussprüfungen keinen Job.
Die Uhr soll einfach in einem Regal gelegen haben, leicht zu sehen.
Videos gibt es da glaube ich nicht.
Diebstahl nein, aber die sagen versuchter Diebstahl.
Ich wollte mit dem Bericht zeigen, dass hier nicht alles stimmt was von der anderen Seite behauptet wird.
Seien wir mal ehrlich. In meiner Position wird mir ganz sicher zuletzt geglaubt, da machen Ungereimtheiten vielleicht etwas aus.
Immerhin behaupten die, ich bin der der immer die Schuhe klaut. Und das ich das mit der Uhr war.
Das ich die Schere mitgebracht habe und das ich die dort versteckt hielt.

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-- Editiert am 17.07.2011 21:34

0x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Die Uhr ist hier nicht so wichtig, wie Du glaubst. Wenn Du die Schuhe zugibst, wird man den anderen Sachen nicht weiter nachgehen. Zumal es sich bei der Uhr auch noch nicht um einen "Versuch" handelt dürfte, sondern -wenn dann- um eine straflose Vorbereitungshandlung. Was nicht unwichtig wäre, wäre die Behauptung mit der mitgebrachten Schere zu entkräften, da dies im Rahmen der Strafzumessung schon negativ berücksichtigt werden kann (kriminelle Energie, konkrete, planmäßige Tatvorbereitung, bla, bla...).

Die Beamten werden ihre Sicht der Dinge ja ebenfalls in ihren Bereicht geschrieben haben, sicherlich auch was zu Bericht der Verkäuferin.

Aus meiner Sicht, solltest Du die Schuhe einfach zugeben, die Uhr (wenn Sie denn überhaupt vorgeworfen wird im Anhörungsbogen oder bei der Vernehmung) bestreiten und auch die Schere (wenn Sie denn überhaupt vorgeworfen wird im Anhörungsbogen oder bei der Vernehmung) bestreiten. Dann kannst Du noch Deine Reue zum Ausdruck bringen und betonen, dass es "das 1. Mal" war und auch nicht wieder vorkommen wird.

Und dann einfach abwarten, was die Staatsanwaltschaft daraus macht. Als Ersttäter ist auch durchaus eine Einstellung gegen Auflage nach § 153a StPO drin. Ohne Auflage (nach § 153) eher nicht, aufgrund des Wertes der Schuhe. Ansonsten schlimmstenfalls Geldstrafe (insofern Erwachsenenrecht angewendet wird, Du also 21 oder älter bist, oder das Gericht meint auch unter 21, aber min. 18, Erwachsenenrecht anwenden zu wollen, in Form eines Strafbefehls). Aber das muß abgewartet werden.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120173 Beiträge, 39842x hilfreich)

quote:
Da kannst du höchstens mal nett nachfragen.
Einen rechtlichen Anspruch darauf hast du nicht.

Ein Anwalt via Akteneinsicht aber schon ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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