Hallo,
ich began vor ca. 3-4 Wochen einen Ladendiebstahl mit Warenwert von 20€.
Zu mir und den "Mittätern"
Ich bin 17 Jahre alt und ohne bisherige Konflikte mit dem Gesetz.
Mittäter 1: 19 Jahre alt ebenfalls nicht Vorbestraft
Mittäter 2: 17 Jahre alt öfters auffällig geworden.
Ich habe das Problem ich fange bald meine Ausbildung an und bekomme Panik das da i-was unerwartetes kommen kann. Wir leben alle 3 in Nürnberg/Bayern. Ich musste eine Aussage
an der Polizei machen, diese hab ich auch warheitsgemäß ausgeführt und warte seit dem auf eine Antwort.
Ich weiß nur nicht kann es zu einer Verhandlung kommen? Wenn ja kommen auf mich als Minderjähriger Kosten zu.
Wie könnte das Strafmaß ungefähr aussehen?
Ich hoffe der Text ist verständlich.
Mit freundlichen Grüßen
Yemre
Ladendiebstahl - Kommen auf mich als Minderjähriger Kosten zu?
28. Juli 2008
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Frage vom 28. Juli 2008 | 10:38
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ladendiebstahl - Kommen auf mich als Minderjähriger Kosten zu?
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#1
Antwort vom 29. Juli 2008 | 17:01
Von
Status: Unbeschreiblich (32894 Beiträge, 17273x hilfreich)
Hi,
im Jugendstrafrecht werden üblicherweise keine Prozeßkosten auferlegt. Darüber hinaus kann ich mir hier auch eine Verfahrenseinstellung wg. Geringfügigkeit vorstellen (außer bei Täter 2). Insofern gibt es evtl. gar keine Verhandlung gegen Dich und den Täter 1.
Gruß vom mümmel
Und jetzt?
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