Ladendiebstahl - Mittäter???

28. August 2003 Thema abonnieren
 Von 
XXX-Anonym
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Ladendiebstahl - Mittäter???

Hallo,

unten hat ein Kumpel von mir bereits den Post begonnen.
Nun, ich fasse nochmal kurz zusammen:

Mein Kumpel hat einen räuberischen Ladendiebstahl(Wert 49 Euro) begangen. Ich habe ihn wohl dabei verdeckt, dies allerdings nicht geplant. Nun war er heute bei den Bullen und die haben meinen Vornamen, Schule, ungefähre Jahrgangsstufe, allerdings nicht meinen Nachnamen + Adresse. Die wollen jetzt, dass er meinen Nachnamen nennt. Ist er dazu gezwungen? Er meint, dass es für ihn, wenn er es nicht macht, schlechter aussehen würde? Meines Erachtens dürfen die ihm das nicht schlechter auslegen. Er kann doch einfach sagen, er hat nichts über mich herausgefunden, also er hat bei den Bullen gesagt, er weiß meinen Nachnamen nicht. Sollte er nicht in 1-2 kommen, werden die Bullen in der Schule nach mir ermitteln. Allerdings haben die Bullen das schon nach der Tat vor 2 Monaten gesagt und sie kamen nicht, obowhl sie dort ebenfalls schon meinen Vornamen + Schule hatten. Wie wahrscheinlich ist es, dass sie jetzt auftauchen? Und selbst, wenn sie auftauchen und ich sage, dass ich nicht bewusst ihm geholfen habe und auch nicht ein geplanter Komplize war. Kommt es dann zu einer Anzeige gegen mich? Sollte es zu einer Anzeige kommen, wird das Verfahren sowieso eingestellt, nur möchte ich nicht, dass in meiner Akte jemals steht, dass gegen mich ermittelt worden ist. Wird meine Akte gelöscht, wenn nicht genügend Beweismaterial vorliegt oder würde es bei irgendeiner anderen Sache (ich möchte mit so etwas niemals mehr etwas zu tun haben!), wenn ich mal vor Gericht stehen würde, dann als weiteren Grund gegen mich exisitieren, dass gegen mich schon mal wegen Beihilfe eines Diebstahls ermittelt worden wurde.
Ich wäre Ihnen um Antwort sehr dankbar.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Abend,

als Beschuldigter hat Ihr Freund ein Aussageverweigerungsrecht. Er muss also keine Stellung zu den Vorwürfen nehmen. Jedoch kann es sich für Ihn im Strafmaß günstiger aussehen, wenn er Mittäter und andere Informationen preisgibt, sollte er verurteilt werden. Es ist das gleiche Prinzip, wie das ein Geständnis auch mit Strafmilderungen verbunden sein kann.

Die Wahrscheinlichkeit, dass die Polizei Ihre Identität ermittelt, kann hier schlecht prognostiziert werden. Sollte diese jedoch schon Ihren Vornamen und Ihre Schule kennen, so wird es für die Polizei nicht schwierig sein, Sie zu ermitteln.

Wenn Sie eines Tatbeitrages (Beihilfe, Mittäterschaft) bezichtigt werden, so kommt es natürlich auch gegen Sie zur Anzeige und zu Ermittlungen gegen Sie.

Sollte mangels Beweisführung der Vorwurf gegen Sie nicht haltbar sein, so werden die Ermittlungen eingestellt. Eingestellte Verfahren werden nicht ins Persönliche Führungszeugnis und auch nicht ins BZR eingetragen.

Mit freundlichen Grüßen,

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