Hallo!
Erstmal - eure Seite finde ich einwandfrei!
Hab ein schlafloses Wochenende hinter mir. Bin am Freitag zum 2. al in diesem Jahr beim Stehlen erwischt worden. Ich schäme mich so furchtbar dafür, dass ich gar keinen anderen Gedanken mehr habe, als diese Taten. Beim 1.Mal musste ich 50€ Strafe zahlen und somit war das Verfahren eingestellt. Aber was erwartet mich jetzt beim 2.Mal? Muß ich mit härteren Maßnahmen rechnen? Es handelt sich um ein Haargel für 2.45€. Beim ersten Mal war es ebenfalls geringwertig. Macht man eine Strafe vom Wert abhängig? Ich hab solche Angst! Ich bin tatsächlich eine Verbrecherin. Wie erbärmlich.
Ladendiebstahl Nr.2 in diesem Jahr
1. September 2003
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Frage vom 1. September 2003 | 14:06
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ladendiebstahl Nr.2 in diesem Jahr
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#1
Antwort vom 1. September 2003 | 15:44
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9522x hilfreich)
Die Strafe wird dahingehend vom Wert abhängig gemacht, daß es 2 verscheidene Tatbestände des Ladendiebstahls gibt. Zum einen den normalen Diebstahl (§ 242 StGB
), zum anderen den Diebstahl geringwertiger Sachen (§ 248a StGB
).
Diesmal mußt Du mit einer Verurteilung zu einer Geldstrafe (ca. 40 Tagessätze +/- 10) rechnen.
-----------------
"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"
#2
Antwort vom 1. September 2003 | 15:51
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
und was heißt 40Tagessätze? Wird das von meinem Gehalt abhängig gemacht?
Und jetzt?
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