Ladendiebstahl Nr.2 in diesem Jahr

1. September 2003 Thema abonnieren
 Von 
Yvonne79
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ladendiebstahl Nr.2 in diesem Jahr

Hallo!

Erstmal - eure Seite finde ich einwandfrei!

Hab ein schlafloses Wochenende hinter mir. Bin am Freitag zum 2. al in diesem Jahr beim Stehlen erwischt worden. Ich schäme mich so furchtbar dafür, dass ich gar keinen anderen Gedanken mehr habe, als diese Taten. Beim 1.Mal musste ich 50€ Strafe zahlen und somit war das Verfahren eingestellt. Aber was erwartet mich jetzt beim 2.Mal? Muß ich mit härteren Maßnahmen rechnen? Es handelt sich um ein Haargel für 2.45€. Beim ersten Mal war es ebenfalls geringwertig. Macht man eine Strafe vom Wert abhängig? Ich hab solche Angst! Ich bin tatsächlich eine Verbrecherin. Wie erbärmlich.

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Die Strafe wird dahingehend vom Wert abhängig gemacht, daß es 2 verscheidene Tatbestände des Ladendiebstahls gibt. Zum einen den normalen Diebstahl (§ 242 StGB ), zum anderen den Diebstahl geringwertiger Sachen (§ 248a StGB ).

Diesmal mußt Du mit einer Verurteilung zu einer Geldstrafe (ca. 40 Tagessätze +/- 10) rechnen.

-----------------
"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Yvonne79
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

und was heißt 40Tagessätze? Wird das von meinem Gehalt abhängig gemacht?

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.229 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.384 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen