Hallo.. Ich habe vor ein paar Tagen in einem Kleidungsladen Ware in etwa von 50 Euro gestohlen. Ich schäme mich wirklich sehr dafür. Die Detektive haben die Polizei dazu geholt, ich habe erklärt, dass ich die Etiketten mit einer Haarschere abgeschnitten habe. Sie haben die Schere mitgenommen und ich durfte gehen. Ich bin 17 Jahre alt, nicht vorbestraft, Ersttäterin, besuche eine weiterbildende Schule und bin nicht in Deutschland geboren. Habe allerdings einen Aufenthaltstitel der unbefristet ist.. Ich habe bisher nur über Diebstähle ohne Schere gelesen. Bitte könnt ihr mir helfen? Was kommt auch mich zu? Und wann in etwa erhalte ich die Post?:(
Ladendiebstahl Schere 17 Jahre?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Mit oder ohne Schere ist egal - solange man dir nicht unterstellt, du hättest die Schere als Waffe einsetzen wollen, dann wird aus dem Diebstahl schnell mal schwerer Raub...
-----------------
""
Vor dem schweren Raub wird daraus erstmal schnell ein Diebstahl mit Waffen. Das aber nur, wenn die Schere grundsätzlich geeignet wäre, als Waffe eingesetzt zu werden. Bei Nagelscheren wird das z.B. oft nicht angenommen. Da du 17 bist wird ohnehin Jugendstrafrecht angewendet, so dass das im Ergebnis keine Rolle spielen wird. Wenn du geständig bist, kann das Verfahren von der Staatsanwaltschaft eingestellt werden. Es kann auch Anklage erhoben werden, dann wird dir der Jugendrichter noch sagen, was er von sowas hält. Es wird aber nichts schlimmes passieren.
Wie lange das dauert kann man nicht vorhersagen. Rechne mal mit ein paar Wochen.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Ich danke euch für die Antwort, ich war bis eben wirklich sehr verzweifelt. Vielen Dank!
-----------------
""
quote:<hr size=1 noshade>Vor dem schweren Raub wird daraus erstmal schnell ein Diebstahl mit Waffen. Das aber nur, wenn die Schere grundsätzlich geeignet wäre, als Waffe eingesetzt zu werden. <hr size=1 noshade>
Genau so sieht es aus.
Für den "Diebstahl mit Waffen" reicht es aus -wie auch beim § 250(1)1a StGB- das gef. Werkzeug mitzuführen.
Damit es ein (schwerer) Raub (oder ein räuberischer Diebstahl) würde, müßte man aber mit Gwalt drohen óder sie anwenden. Da das hier nicht geschehen ist, bleibt es ein Diebstahl (halt "mit Waffe", ggf.)
Dein Glück ist, dass Du erst 17 bist, daher noch zwingend Jugendrecht anzuwenden ist. Mit einer Einstellung rechne ich zwar nicht unbedingt, sondern eher mit Erziehungsmaßregeln (§§ 9 ff. JGG ) oder evtl. sogar Zuchtmitteln (§§ 13 ff. JGG ), also wahrscheinlich mit einigen der "berühmten Sozialstunden", aber unter dem Strich macht das im Jugendrecht keinen nennenswerten Unterschied.
Ab Deinem 18. Geburtstag kann das alles dann schon etwas härter ausfallen, wenn Du Dich wieder erwischen läßt, vor allem weil Du dann nicht mehr Ersttäter bist.
Und ein Aufenthaltstitel kann -wenn es hart auf hart kommt- auch herabgestuft werden. Das wird diesesmal garantiert noch nicht passieren und auch beim nächsten Mal noch nicht. Aber falls Du weiterhin Straftaten begehst, wird es irgendwann mal soweit sein.
-----------------
"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
14 Antworten
-
1 Antworten
-
12 Antworten
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
74 Antworten
-
54 Antworten