Sehr geehrte Herr Rechtsanwalt,
folgende Frage: Ein Mensch hat ein ladendiebstahl begangen und wurde erwischt. Polizei kamm und haben seine Angaben aufgenomen. er hat aber die Tat bestriten und hat gesagt das er nicht die Absicht hatte die ware zu stellen. Nach 3 wochen hat er ein schreiben vom Laden bekommen, daß er eine Vertragsstrafe von 50 € an dem Laden überweisen soll. Das hat er gemacht und hat sich auch schriftlich bei dem Geschäftführer entschuldigt. eine Woche danach hat er ein Strafbefehl
erhalten (20 TS a 10 €)
1) wie geht's weiter, wenn er kein RA nimmt und innerhalb Zwei wochen NICHT ein Einspruch einlegt? bekommt er dann automatisch danach ein Zahlaufforderung und damit hat sich die sache erledigt oder muss er noch mit einer Hauptverhandlung rechnen, wo er eingeladen wird ???
2) lohnt sich in diesem Fall einen RA einzuschalten oder wäre das nur Geldverschwendung?
3) wird jemand der so eine Tat begangen hat von den behörden als Verbrecher gesehen?
4) wo wird eine solsche Tat eingetragen? wird sie irgenwann gelöscht? wenn ja, nach wieviel jahren?
hoffe auf eine schnelle antwort!
Freundliche Grüße.
Ladendiebstahl - Strafbefehl: lohnt sich einen RA einzuschalten oder wäre das nur Geldverschwendung?
2. Oktober 2002
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Frage vom 2. Oktober 2002 | 21:01
Von
Status: Beginner (52 Beiträge, 94x hilfreich)
Ladendiebstahl - Strafbefehl: lohnt sich einen RA einzuschalten oder wäre das nur Geldverschwendung?
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#1
Antwort vom 9. November 2002 | 18:04
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Sie haben einen Fall zum Thema Ladendiebstahl presentiert. Wie lautet die Antwort des Beraters?
Vielen Dank
Und jetzt?
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