Ladendiebstahl+Strafbefehl..dringend!

3. Februar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Illein
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Ladendiebstahl+Strafbefehl..dringend!

ich drehe durch..ich weiss nicht mehr,ich weiss einfach nicht,wie ich es "erlaubt" habe das alles mir zu passieren.

Ja,ich bin beim Klauen erwischt und angezeigt worden-das schlimmste ist,dass es nicht ein,sonder zwei mal gewesen sind..das erste mal war ich in einem Laden-zwei Tüten Gummibärchen und einen Saft..echt eine Dummheit.

Im zwei Tage fuhre ich nach Hause-ich komme aus Bulgarien,bin 20 jahre alt und studiere here in Deutschland.Ja,dann verging die Zeit-am Anfang konnte ich nicht schlaffen,ich wusste nicht,was mich erwartet..aber das Leben geht weiter,so wurde mir mal gesagt und mein Leben vielleicht auch..

Dann kam den zweiten Fehler ,meinerseits..und ich war in einer Buchhandlung..hab mir so zwecklos die Bücher angeschaut und ZACK! ,wie eine reaktion,oder,was weiss ich..hab "einfach" ein Buch genommen ohne zu bezahlen.Wie?,warum?,keine Ahnung-unnütliche Fragen,nach so eine Dummheit.Von der Buchhandlung haben mir gleich 100 euro kassiert,als "Bearbeitungs und Verwaltungskosten".Ich hatte damals nicht das Geld dafür---das Buch war 8 euro Wert!!Nachher haben mir aber nocht einen Brief von der buchhandlung geschickt,dass ich sofort die Summe zahlen muss..dann ist irgendwie dazu gekommen,dass im fall wenn ich diese 100 euro zahle,der Herr hat mir versprochen,dass er die Anzeige zurückziehen wird.Hat aber nicht getan....

Die sache haben viel mehr gekostet,als disese 100 euro.Seitdem ich bin halb Mensch geworden-ich schlaffe,ich esse..ich lerne,ich mache eigentlich nichts mehr richtig.ich mach eigentlich nichts ausser zu denken und denken,wenn ich die zeit einafach zurückstellen könnte----------
ich bereure es total

Naja..nun habe ich letzte Woche(Mi.) einen Strafbefehl bekommen-10 Tagessätze + 30 euro Gerichtsgebühren.

Und meine Frage jetzt:soll ich vieleicht einen Einspruch einlegen und mich darauf verlassen,dass bei einen Hauptverhandlung ich als Heranwachsende ,wie eine Jugendliche angesehen würde-darf ich überhaupt die Hoffnung um eine Einstellung des Verfahrens haben,da :

a)es sich um geringwertige Sachen handelt-

b)ich bin noch nicht einmal vorbestraft worden(bei der Vergehen der ersten Tat,war noch 19)

c)bereits 1oo euro bei der Buchahndlung bezahlt

Lohnt es sich überhaupt,wenn wir auch nur für eine Geldstrafeminderung sprechen.

Vielen dank im Voraus!

Ich werde mich sehr auf schnelle Antworte freuen,da ich zur einen beschränkten Zeit verfüge.

Nelly

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" ich bedanke mich !!!"

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5 Antworten
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Ich würde den Strafbefehl so annehmen. Mit 10 Tagessätzen liegst Du am unteren Rand dessen, was möglich ist. Auch eine Verurteilung nach Jugendrecht ist mit 20 zwar noch möglich, jedoch hätte die Justiz auch gleich Gebrauc hdavon machen können, wenn sie gewollt hätte. Letztendlich würde Dich das Hauptverfahren, daß bei einem Einspruch gegen den Strafbefehl stattfinden würde wohl mehr kosten als diese 10 Tagessätze (zumindest wenn Auslagen für Zeugen zu zahlen sind). Außerdem kannst Du in der Hauptverhandlung wenn überhaupt m.E. nur mit einer Einstellung gegen Auflage rechnen, da Du bereits einschlägig vorbelastet bist.

Da das erste Verfahren ja wohl eingestellt wurde, ist durch die 10 Tagessätze auch kein Führungszeugnis zu erwarten.

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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

...auch kein Führungszeugnis zu erwarten.

kein Führungszeugniseintrag natürl.



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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#3
 Von 
Illein
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich muss mich entschuldigen.,dass ich bis jetzt gar nichts als "Danke schön" geschrieben habe.Also "Danke!"
..
....aber ich bin immer noch am Überlegen,ob ich doch den Einspruch vielleicht einlegen soll.Wenn ich es mache,wird nur mit der Hoffnung,dass ich eine Einstellung des Verfahrens bekomme--ich möchte nicht,dass so eine Dummheit mir in Weg steht(ich weiss,hätte ich früher drüber nachgedacht,würde ich auch diese Probleme jetzt nicht haben,aber.. :(

Wie viel soll eine Hauptverhandlung kosten? (ganz grob)

Im Fall eine Einstellung muss ich nicht mehr mit den Tagessätze rechnen(dementsprecnd die Summe diese Tagen ) nun muss ich die Kosten des Gerichts tragen,oder?!

...sind nur noch 5 Tagen übrig


danke!

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#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Hallo,

Wenn eingestellt wird, dann IMHO nur gegen Auflage (gem. § 153a StPO ), die sich in der gleichen Höhe bewegen dürfte, wie die Geldstrafe. Dazu dann Gerichtskosten (unter 100,-€) und ggf. Auslagen der Zeugen in tatsächlicher Höhe.(Verdienstausfall/Fahrtkosten)

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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
webcasi
Status:
Praktikant
(566 Beiträge, 44x hilfreich)

Hallo,

meist ist die Einstellung beim 2. Mal sehr schwierig zu erreichen. Da muss man schon sehr viele Begründungen bringen und ohne Auflage (Gelstrafe) wird das dann auch nichts mehr. Es könnte, falls es wichtig ist also nur der Eintrag im BZR eine Rolle spielen (beim Strafbefehl). Ansonsten wird es wohl nur teurer werden.

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