Ladendiebstahl-Strafe?

29. April 2006 Thema abonnieren
 Von 
Reuerin
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ladendiebstahl-Strafe?

Ich bin echt verzweifelt. Ich habe heute in einem Supermarkt zwei Packungen mit Schokolade geklaut.

Ich bin 17 Jahre alt, noch nie wegen irgendwas erwischt worden und ich bin nicht vorbestraft. Der Wert der geklauten Sachen betrug ca. 5 Euro.

Meine Fragen:

Wie wird meine Strafe aussehen?

Werde ich vor Gericht müssen (oder in ein Verhör oder so)?

Wo wird meine Tat vermerkt werden (Wer wird also davon erfahren, z.B. die Universität bei der Anmeldung, der spätere Arbeitgeber?)?

Bitte, bitte, bitte helft mir, ich bin völlig am Boden zerstört!!!




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34307 Beiträge, 17758x hilfreich)

Werte Reuerin,

eigentlich müßte ich Dich ins Strafrechtsforum verweisen, wo Du reihenweise threads zu diesem Thema findest. "Noch nie wegen irgendwas erwischt worden" klingt übrigens so, als hättest Du schon öfter geklaut. Na ja - geht mich ja nichts an...
Also: Das Verfahren wird mit Sicherheit wegen Geringfügigkeit eingestellt. Vermerkt wird das im Erziehungsregister, auf welches Polizei und Justiz zu Strafverfolgungszwecken Zugriff haben. Mithin erfährt es kein Arbeitgeber und keine Uni. Vor Gericht wirst Du nicht müssen. Evtl. wirst Du eine Einladung zur Jugendgerichtshilfe bekommen. Da mußt Du nicht hin, aber einen besseren Eindruck macht es allemal.
Soviel zu Deiner Beruhigung...Aber nicht vergessen: Das ist der Ersttäterbonus, beim zweitenmal geht es weniger glimpflich ab.

Gruß vom mümmel

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#2
 Von 
Reuerin
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Nee, ich habe sowas noch nie gemacht, ich habe es wohl etwas ungeschickt formuliert... Und ganz sicher werde ich sowas nie, nie wieder machen!

Danke für deine Antwort erstmal, das hat mich etwas beruhigt. Ich hatte furchtbare Angst, dass dieser dämliche Fehltritte vielleicht Folgen für mein ganzes Leben haben könnte...



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