Folgender Sachverhalt:
A (x Jahre) und B (15 Jahre) gehen in einen Supermarkt. A steckt eine Flasche Alkohol ein und B bekommt dies mit. Beide gehen Richtung Ausgang, ohne irgendetwas an der Kasse bezahlen zu wollen. Ein Mitarbeiter hält B am Ausgang fest. A läuft weg und entkommt. B wird fest gehalten bis die Polizei eintrifft. Bei B wird kein Diebesgut gefunden. Seine Personalien werden aufgenommen. Zwei Wochen später erhalten die Eltern von B einen Brief mit einer Vorladung von der Polizei zwecks Beschuldigtenvernehmung.
Soll B die Aussage verweigern? Sollte ein Anwalt konsultiert werden? Oder sollte er lieber umfangreich aussagen und Gefahr laufen eine Mittäterschaft zu einzugestehen?
Freue mich auf zahlreiche Antworten. Danke
-- Editiert von Paulo24 am 15.02.2018 22:13
-- Editiert von Paulo24 am 15.02.2018 22:15
Ladendiebstahl - Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung
15. Februar 2018
Thema abonnieren
Frage vom 15. Februar 2018 | 22:12
Von
Status: Beginner (58 Beiträge, 29x hilfreich)
Ladendiebstahl - Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung
#1
Antwort vom 16. Februar 2018 | 00:14
Von
Status: Praktikant (940 Beiträge, 704x hilfreich)
Hallo,
Zitat:Soll B die Aussage verweigern?
Dürfte nicht viel Sinn machen, wenn es auch noch einen glaubwürdigen Zeugen gibt...
Zitat:Sollte ein Anwalt konsultiert werden?
Lohnt sich in diesem Fall, nichtzuletzt wegen der geringen zu erwartenden Konsequenzen absolut nicht. Ein Strafverteidiger kostet mehrere hundert Euro, welche aus eigener Tasche bezahlt werden müssen.
Zitat:Oder sollte er lieber umfangreich aussagen und Gefahr laufen eine Mittäterschaft zu einzugestehen?
B kann natürlich den Sachverhalt so schildern, wie dieser sich tatsächlich zugetragen hat und hoffen, dass ihm geglaubt wird.
Dennoch würde ich hier, sofern die Beschuldigten nicht strafrechtlich vorbelastet sind, eher von einer Einstellung nach 45 JGG ausgehen, jedenfalls hinsichtlich dem B. Sollte es tatsächlich zum Verfahren kommen, halte ich rund 20-50 Sozialstunden für angemessen.
Grüße
PP
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