Guten Tag,
nach einem Ladendiebstahl vor 5 Monate habe ich eine Vorladung zur Polizei erhalten.
Können Sie mir sagen um was es bei dem Gespräch geht? Gibt es irgendwelche Verhaltensmaßnahmen? Soll man Reue usw. zeigen?
Wie sind denn die weiteren Schritte? Wird dass Ergebnis dieses Gesprächs automatisch der Staatsanwaltschaft weitergeleitet? Hat die Polizei eventuell sogar die Möglichkeit die Strafanzeige einzustellen (es geht um einen Betrag von ca. 30 Euro) ?
Ich möchte nun gar nicht erst schreiben, dass mir der Diebstahl natürlich sehr leid tut, ich es wirklich nie wieder tun werde, usw. Das schreibt hier jeder und trifft wirklich auch auf mich zu. Es ist wirklich zu beschämend solch eine Tat zu begehen.
Entschuldigung für die vielen Fragen und lieben Dank für Ihre Antworten,
Gruß - goldeneananas
Ladendiebstahl: Vorladung zur Polizei
Prinzipiell müßten Sie den Termin gar nicht wahrnehmen, sondern könnten dort anrufen, absagen, und ankündigen, daß Sie eine schriftliche Stellungnahme nach § 163a StPO
zur Sache abgeben (wenn Sie dies wollen).
Ansonsten werden Sie dort zur Sache befragt.
(Sie müssen nicht aussagen, nur zur Person)
Nach Abschluß der Ermittlungen wird das Ergebnis an die StA weitergeleitet. Diese hat die Möglichkeit das Verfahren einzustellen. (nicht die Polizei)
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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"
Nachtrag: Sie können auch ohne Absage dem Termin fernbleiben, dann wird die Sache ohne Ihre Stellungnahme an die StA abgegeben.
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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"
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Guten Abend,
ich würde Ihnen jedoch die Wahrnehmung des Termins empfehlen und auch eine Stellungnahme, da ich mir denke, dass es hier um Ladendiebstahl geht. Desweiteren schliesse ich mich den Grundsatzerklärungen von Bob an.
Mit freundlichen Grüßen,
Und jetzt?
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