Ladendiebstahl (Was kommt auf mich zu?)

27. September 2023 Thema abonnieren
 Von 
guest-12304.11.2023 09:56:15
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Ladendiebstahl (Was kommt auf mich zu?)

Hallo,

Kurz zu mir: Ich bin Student und habe momentan kein Geld für Essen. Aus purer Verzweiflung habe ich Backwaren im Wert von 1,39 € geklaut und wurde dann vom Ladendetektiv aufgefordert, mitzukommen. Dieser hat mir ein lebenslanges Hausverbot für alle Läden ausgesprochen und meine Personalien aufgenommen. Zudem wird es auch zur Anzeige gebracht, meinte er, und mich erwartet wohl eine Strafe von 100 €.

Ich bin gerade einfach mehr als verzweifelt. Ich kann mir nicht erklären, warum ich mich habe verleiten lassen.

Meine Fragen sind:

Was kommt auf mich zu? (Ersttäter)

Wird es meinem Arbeitgeber gemeldet? (Aushilfe in einem Amtsgericht) bzw. werde ich meinen Job verlieren?

Landet es im Führungszeugnis?

Ist es sinnvoll, nochmals hinzugehen und mich aufrichtig und persönlich zu entschuldigen?

Vielen Dank im Voraus.

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21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CarstenF
Status:
Lehrling
(1040 Beiträge, 176x hilfreich)

Naja, als Ersttäter und bei diesem geringen Betrag kann nur eine Einstellung wegen Geringfügigkeit erfolgen.

Zitat (von go490435-21):
Ist es sinnvoll, nochmals hinzugehen und mich aufrichtig und persönlich zu entschuldigen?

Das ist natürlich immer sehr lobenswert, aber das Hausverbot wird trotzdem ziemlich sicher bestehen bleiben, der Effekt dürfte hier also eher gering sein, schaden wird es allerdings auch nicht.

Zitat (von go490435-21):

Landet es im Führungszeugnis?


Nein.
Zitat (von go490435-21):
Wird es meinem Arbeitgeber gemeldet? (Aushilfe in einem Amtsgericht) bzw. werde ich meinen Job verlieren?


Aushilfe als was? Richter, Staatsanwalt? Das kann durchaus einen Unterschied machen. Aber nein, es wird Ihrem Arbeitgeber (in diesem Fall) ziemlich sicher nicht gemeldet werden

-- Editiert von User am 27. September 2023 11:51

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#2
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(11134 Beiträge, 4288x hilfreich)

Zitat (von CarstenF):
Zitat (von go490435-21):

Ist es sinnvoll, nochmals hinzugehen und mich aufrichtig und persönlich zu entschuldigen?


Das ist natürlich immer sehr lobenswert, aber das Hausverbot wird trotzdem ziemlich sicher bestehen bleiben, der Effekt dürfte hier also eher gering sein, schaden wird es allerdings auch nicht.

Es mag lobenswert sein, aber dort persönlich zu erscheinen, kann bei einem Hausverbot ziemlich dumm sein und mit einer weiteren Anzeige enden.
Wenn man sich entschuldigen und seine Reue zeigen will, sollte man das schriftlich machen.

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#3
 Von 
CarstenF
Status:
Lehrling
(1040 Beiträge, 176x hilfreich)

Richtig, das "persönlich" hatte ich irgendwie nicht wirklich wahrgenommen, man sollte nichts riskieren, daher (wenn dann) schriftlich.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12304.11.2023 09:56:15
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Es mag lobenswert sein, aber dort persönlich zu erscheinen, kann bei einem Hausverbot ziemlich dumm sein und mit einer weiteren Anzeige enden.
Wenn man sich entschuldigen und seine Reue zeigen will, sollte man das schriftlich machen


Daran hatte ich garnicht gedacht danke. Ist es im Brief sinnvoll sich namentlich erkenntlich zu geben oder würde das vermutlich nur zu noch mehr Probleme führen?

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#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(11134 Beiträge, 4288x hilfreich)

Zitat (von go490435-21):
Ist es im Brief sinnvoll sich namentlich erkenntlich zu geben oder würde das vermutlich nur zu noch mehr Probleme führen?


Eine anonyme Entschuldigung soll welchen Erfolg bringen? :wink:
Davon ab, Deinen Namen und Adresse hat das Geschäft sowieso.

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#6
 Von 
guest-12304.11.2023 09:56:15
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Was ich noch fragen wollte. Ich konnte die Fangprämie von 100euro nicht dort vor Ort begleichen. Muss ich dadurch von schlimmeren Konsequenzen ausgehen?

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#7
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(11134 Beiträge, 4288x hilfreich)

Nein, Du wirst dann eine schriftliche Zahlungsaufforderung bekommen, sofern die dann fristgerecht bezahlt wird, passiert deswegen nichts weiter.

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12304.11.2023 09:56:15
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Angenommen die Anzeige bzw. das Verfahren wird nicht eingestellt was würde dann auf mich zukommen. :(

Weiß jemand wie lange es dauert bis wann irgendwas von der Polizei hört?

Entschuldigung für die vielen Fragen bin nur ziemlich verzweifelt.

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#9
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(11134 Beiträge, 4288x hilfreich)

Bei Ersttäter und einer Summe von 1,39€ müsste die Staatsanwaltschaft bei euch extreme Langeweile haben, um sowas nicht einzustellen.
Aber falls es, wider Erwarten nicht eingestellt wird, wird ein Strafbefehl mit einer "kleinen" Geldstrafe kommen.

Und je nach Auslastung kann das Ganze mehrere Wochen bis Monate dauern.

Zitat (von go490435-21):
Entschuldigung für die vielen Fragen bin nur ziemlich verzweifelt.

Du hast Mist gebaut, aber Verzweiflung ist in deinem Fall grundlos.

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#10
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17243 Beiträge, 9506x hilfreich)

Zitat (von go490435-21):
Ich konnte die Fangprämie von 100euro nicht dort vor Ort begleichen. Muss ich dadurch von schlimmeren Konsequenzen ausgehen?

Wenn die Prämie nicht vor Ort bezahlt wird, lassen manche Läden die von einem Anwalt eintreiben - dann erhöhen sich die 100€ um die Anwaltskosten - ob Sie das als "schlimme Konsequenz" sehen, weiß ich nicht.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#11
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(11134 Beiträge, 4288x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Wenn die Prämie nicht vor Ort bezahlt wird, lassen manche Läden die von einem Anwalt eintreiben - dann erhöhen sich die 100€ um die Anwaltskosten


Wären die Anwaltskosten denn überhaupt gerechtfertigt?
Es geht ja nicht darum, dass die Fangprämie verweigert wurde, sondern darum, dass beim Aufgriff nur kein "Bares" zu Verfügung stand um sie vor Ort zu bezahlen.
Um eine "Rechnung mit Bankverbindung" zu schreiben, wohin die Prämie überwiesen werden soll, bedarf es keines Anwalts.
Sicherlich kann man das machen, aber meiner Ansicht nach, wären die Kosten dann nicht erstattungsfähig.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17243 Beiträge, 9506x hilfreich)

Das ist eine Diskussion, die wir hier schon häufiger hatten.
Es geht um Schadensersatz aus unerlaubter Handlung - da werden notwendige Rechtsverfolgungskosten geschuldet.
Die Frage, wann ein Anwalt notwendig ist, kann man bei einer bundesweiten Supermarktkette mit eigener Rechtsabteilung in der Zentrale sicher anders beantworten als bei Bäckerei Pupshuber in Hintertupfingen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#13
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1561 Beiträge, 338x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Die Frage, wann ein Anwalt notwendig ist, kann man bei einer bundesweiten Supermarktkette mit eigener Rechtsabteilung in der Zentrale sicher anders beantworten als bei Bäckerei Pupshuber in Hintertupfingen.
Gemeint war sicherlich die wohlbekannte Bäckerei Pupshuber in Hintertupfingen a. d. Wumme! Wunderschön :grins:

In strafrechtlicher Hinsicht ist der Sache m.E. nichts hinzuzufügen - dass man sich im Falle einer Vernehmung vollumfänglich wie im EP beschrieben einlassen sollte, wurde (meine ich) ebenfalls erwähnt und dass spätestens dann selbstverständlich eingestellt wird, muss wohl auch nicht wiederholt werden. Wenn ich ausnahmsweise kein Interesse an einer Strafverfolgung hätte, dann wohl im Falle eines jungen Ersttäters, der aus reinem Hunger und mangels finanzieller Mittel eine Supermarktkette um ein Brötchen erleichtert und sich im Nachhinein dann derart beeindruckt präsentiert.

Wesentlich interessanter dürfte (je nachdem, um welches Unternehmen es sich handelt)..
Zitat (von go490435-21):
ein lebenslanges Hausverbot für alle Läden
..sein, denn dieses kann praktisch lebenslang wirken (was durchaus ziemlich lang sein kann) und ein Verstoß gg. selbiges jeweils zur Verwirklichung eines Straftatbestandes führen (123 StGB). Nach meiner bescheidenen Lebenserfahrung liegt als ratsame Maßnahme vor, mit dem Marktleiter (oder ggf. auch Inhaber) telefonisch ein kurzes Gespräch zu vereinbaren und im Rahmen dessen die Sache nebst Reue zu schildern und sich natürlich zu entschuldigen.

Signatur:

Wahrheit ist Verhandlungssache.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12304.11.2023 09:56:15
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe jetzt ein Schreiben von deren Rechtsanwalt erhalten in dem ich aufgefordert werde 100 Euro vertragsstrafe+Anwaltskosten in Höhe von 52euro zu zahlen ist das Verhältnismäßig bei einem Warenwert von 1,39 bzw. Hätte ich überhaupt eine Chance dagegen vor zu gehen?

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124194 Beiträge, 40335x hilfreich)

Zitat (von go490435-21):
ist das Verhältnismäßig bei einem Warenwert von 1,39

Bei Pauschalen ist die Verhältnismäßigkeit eher unrelevant, es sei denn sie ist unverhältnismäßig

Hier könnte die Klausel mit den 100 EUR nach § 307 Abs. 1 BGB unwirksam sein, weil sie wider Treu und Glauben unangemessen benachteiligt. Eine solche Benachteiligung kann darin liegen, dass die Vertragsstrafe unangemessen hoch ist (BGH, VII ZR 210/0).
Nach der Rechtsprechung des BGH kann die Erhebung einer Pauschale in Bagatellfällen - der hier vorliegen könnte - sogar komplett unzulässig sein.



Zitat (von go490435-21):
Hätte ich überhaupt eine Chance dagegen vor zu gehen?

Naja, Chancen fangen ja bei 0,001% an ...
Und mit der oben genannten Argumentation dürften die doch wesentlich höher sein. Denn die Konzerne sind oft gar nicht so erpicht darauf, die Rechtmäßigkeit solcher Klauseln vor Gericht prüfen zu lassen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12304.11.2023 09:56:15
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie würde ich diesem Fall denn dann vorgehen? Hört sich so an als wäre es denen zu dumm weitere Schritte einzuleiten wenn ich mich quer stellen würde. Was würde um schlimmsten Fall auf mich zukommen ?

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17243 Beiträge, 9506x hilfreich)

Zitat (von go490435-21):
Hätte ich überhaupt eine Chance dagegen vor zu gehen?

Prinzipiell schon - aber da die Gegenseite einen Anwalt hat, sind die Chancen erfolgreich dagegen vorzugehen gering, wenn man selbst nicht auch einen Anwalt hat. Und der kostet wieder Geld ...

Zitat (von go490435-21):
Was würde um schlimmsten Fall auf mich zukommen ?

Sie werden verklagt, verlieren den Prozess und müssen alles bezahlen (die 100€, die gegnerischen Anwaltskosten auch für die Gerichtsverhandlung, die Gerichtskosten). Da Sie die als armer Student nicht bezahlen können, kommt als übliche Prozedere mit Pfändung durch den Gerichtsvollzieher und ggf. eidesstattliche Versicherung (früher: Offenbarungseid). Sie landen dadurch im Schuldnerverzeichnis und ihre Zukunft ist einigermaßen ruiniert. weil Sie danach weder einen Handyvertrag noch eine Mietwohnung bekommen ....

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
vacantum
Status:
Lehrling
(1407 Beiträge, 241x hilfreich)

Zitat (von go490435-21):
Habe jetzt ein Schreiben von deren Rechtsanwalt erhalten in dem ich aufgefordert werde 100 Euro vertragsstrafe+Anwaltskosten in Höhe von 52euro zu zahlen
Und warum hat man nicht seit 28.9. irgendwann mal einfach die 100 Euro gezahlt?

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2503 Beiträge, 734x hilfreich)

Zitat (von go490435-21):
Hätte ich überhaupt eine Chance dagegen vor zu gehen?

Oben "rumheulen", sich persönlich entschuldigen wollen, usw und ein paar Wochen später ist es vorbei mit der Reue und man überlegt wie man komplett kostenfrei aus dem Diebstahl rauskommt. Irgendwie immer das gleiche Muster.

3x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12304.11.2023 09:56:15
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zum damaligen Zeitpunkt konnte ich diese Summe nicht zahlen und zum jetzigen Zeitpunkt ist es auch schwer möglich, da ich eh schon nichts habe. Es geht hier nicht ums rumheulen oder nicht zahlen sondern um die Verhältnismäßigkeit. Es ist eher Verzweiflung meinerseits zu vermeiden meine Existenzgrundlage zu gefährden. Ich habe schon versucht eine Ratenzahlung vorzuschlagen auf die leider noch nicht eingegangen wurde und explizit gesagt das ich zahlungsbereit.

Also kein Grund mir Dinge zu unterstellen und Schuhbladen denken anzuwenden.

-- Editiert von User am 4. November 2023 08:25

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2503 Beiträge, 734x hilfreich)

(Editiert - das ist hier kein Moralforum!)

-- Editiert von Moderator am 4. November 2023 14:36

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