Hallo liebes Forum,
ich habe eine Frage bzgl eines Ladendiebstahls.
Angenommen, jemand geht in einen Marken-Discounter und steckt einige Sachen ein. Der Discounter hat eine Videoüberwachung. Besagte Person bezahlt, möchte rausgehen, die Sicherung fängt an zu piepen. Besagte Person rennt weg, wird nicht geschnappt, also kein Feststellung von Diebesgut, lediglich auf der Videoüberwachung. Besagte Person hat aber dummerweise mit EC-Karte bezahlt. Denkt ihr, das wird ein Nachspiel haben? Wie wird es aussehen? Es wurde ja kein Diebesgut festgestellt, reicht die Videoüberwachung für eine Anzeige aus, wenn die Identität durch EC-Karte festgestellt wird?
LG,
Domsen
Ladendiebstahl - Weggerannt - EC-Karte
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Zitat:reicht die Videoüberwachung für eine Anzeige aus, wenn die Identität durch EC-Karte festgestellt wird?
Natürlich! Wenn die Person auf dem Video zu sehen ist, wie sie Dinge einsteckt, die in der Folge nicht mit der Karte bezahlt wurden (was sich anhand des Bons ja gut feststellen läßt), liegt ein Diebstahl ja auf der Hand ... verstärkt noch durch den Umstand, dass der Alarm auslöste und die Person daraufhin das Weite suchte. Die Identität läßt sich durch die Karte ja problemlos feststellen (wenn es die eigene Karte war)
Zitat:Wie wird es aussehen?
Das wird aussehen wie ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen Diebstahls ....
....wenn man sich seitens des Ladens die Mühe macht, das Video durchzusehen und ggf. Anzeige zu erstatten.
Erinnert mich an den Einbrecher, der am Tatort sein Portemonnaie verloren hatte....
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Das wird aussehen wie ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen Diebstahls Ganz genau. Und wenn wir dann noch die Schadenshöhe wüßten, die Vorstrafen des Täters und sein Alter (wg. des Jugendstrafrechtes), dann könnte man sich mal an eine nähere Prognose wagen.
Zitat:Erinnert mich an den Einbrecher, der am Tatort sein Portemonnaie verloren hatte....
An einem Silvester ist mal ein besoffener Autofahrer in den Balkon meiner Eltern geknallt und dann weggefahren. Er hinterließ aber sein Nummernschild.
Danke für die schnellen Antworten.
Schadenshöhe unbekannt (bzw. ggf. Videomaterial zu entnehmen), eingestelltes Verfahren BTM (Anzeige wegen geringer Menge Marijuana), Alter 21 Jahre.
LG, Domsen
-- Editiert von domsen123 am 22.09.2015 15:52
Da kann man dann halt auch nichts sagen - die Schadenshöhe ist hier ein wesentliches Kriterium.
ZitatSchadenshöhe unbekannt :
Man wird doch wohl wissen was man geklaut hat?
Danke für die Antworten!
Das Diebesgut sei kein Einzelgegenstand, sondern mehrere Lebensmittel, sagen wir ein 2-3 Päckchen Wurst, Käse, ein Päckchen Kaffee. Es wurde während der Flucht entsorgt, da Angst vor Aufgriff mit Diebesgut.
LG, Domsen
Dann kann man die Schadenssumme doch relativ einfach beziffern
3 x Wurst a 1,89 € (wenns nicht die Premiumwurst war)
1 x Käse a 1,29 €
1 x Kaffee a 3,79 € bzw. 10,99 € für die ganzen Bohnen
Macht 10,75 € - 17,95 € je nach Kaffee.
Fraglich ist, ob die Schadenssumme durch das Vidematerial ermittelt werden kann.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
7 Antworten
-
19 Antworten
-
14 Antworten
-
9 Antworten
-
74 Antworten
-
54 Antworten