Hallo,
ich habe ein paar brennende Fragen...
Ich bin heute bei einem Ladendiebstahl ertappt worden. Der Betrag belief sich auf 54€. Das war jetzt insg. das 3. Mal. Das 1. Mal war 1998 und das Verfahren wurde vom Staatsanwalt eingestellt. Ich musste keine Geldbuße zahlen noch gab es eine sonstige Strafe. Der 2. Ladendiebstahl ereignete sich 1999 und es kam zu einer Gerichtsverhandlung. Ich wurde zu 400 DM verurteilt.
Nun meine Fragen.
Mit welchem Strafmaß habe ich zu rechnen? Werde ich durch diese Wiederholungstat vorbestraft werden?
Ein Kompliment an Ihr Forum! Es ist in vielen Situationen ein kompetenter Ratgeber.
Vielen Dank!
Jana
Ladendiebstahl - Werde ich durch diese Wiederholungstat vorbestraft werden?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Sehr geehrte Frau Beitz,
als erstes möchte ich mich für das Kompliment bedanken.
Nun, da Sie ja keine Ersttäterin mehr sind, ist Ihnen das Strafverfahren bei dem Ladendiebstahl ja bekannt. Desweiteren gehe ich davon aus, dass Sie keine Jugendliche mehr sind und somit auch nicht mehr unter das Jugendrecht fallen.
Da Sie ja schon bereits das dritte Mal erwischt worden sind und auch schon verurteilt worden sind, wird es bei einer nochmaligen Verurteilung wieder zu einer Geldstrafe kommen. Wie hoch diese sein wird, vermag ich Ihnen hier nicht zu prognostizieren. Für Sie spricht, dass der Diebstahlswert nicht so hoch ist. Gegen Sie spricht, dass Sie rückfällig geworden sind.
Vielleicht sollten Sie sich mal überlegen, warum Sie schon wieder gestohlen haben und ob gegebenenfalls professionelle Hilfe vonnöten ist.
Mit freundlichen Grüßen,
Mit einer erneuten Einstellung würde ich auch nicht rechnen.
Sind Sie bei der 2. Tat verurteilt worden, oder ist das Verfahren gegen Geldbuße eingestellt worden?
Wenn Sie -wie sie schreiben- verurteilt worden sind, sind sie bei einer neuerlichen Verurteilung (ich tippe auf 60 Tagessätzte +/- 10, ist aber nur grob geschätzt) auf jeden Fall vorbestraft, da sie für die 2. Tat schon einen BZR-Eintrag haben.
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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"
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Entschuldigung, aber ich möchte mich in diesen Fall "einmischen" und auch ein paar Fragen stellen!
Ist es somit richtig, dass man beim 3. Ladendiebstahl bei einem Gesamtwert von vielleicht insgesamt 100 Euro "vorbestraft" ist sofern man insgesamt zu über 100 Tagessätzen verurteilt wurde? Welche Folgen hat denn dieses "vorbestraft sein" und was droht bei einem 4. Ladendiebstahl?
Ist man denn nun sein Leben lang "gekennzeichnet" oder "erlöschen" auch mal die Eintragungen für den Staatanwalt so wie etwa bei der Verkehrsdatei in Flensburg? Die verurtailten Tagessätze von z. B. 50 nach dem ersten Ladendiebstahl können einem Menschen doch nicht das ganze lange Leben verfolgen? Vielleicht bin ich auch zu naiv :-)
Entschuldigung für mein Einmischen, aber das muß man als Eltern sicher wissen und seinen Kindern diese "Gefahr" bewußt machen. "Ladendiebstahl" scheint wirklich kein "Kavaliersdelikt" zu sein!
Liebe Grüße und Danke schön für die Antworten,
goldeneananas
Guten Tag,
als erstes möchte ich klarstellen, dass Ladendiebstahl nicht nur kein Kavaliersdelikt zu sein scheint, sondern keines ist
.
Desweiteren brauchen Sie sich doch nicht für Ihr "Einmischen" zu entschuldigen. Dafür ist doch dieses Forum da.
Wenn Sie bereits vorbestraft sind, und zum wiederholten Male eine Straftat begehen, dann wird sich das Strafmaß mit jeder weiter begangenen Straftat erhöhen.
Natürlich werden die Eintragungen in dem Persönlichen Führungszeugnis und dem Bundeszentralregister nach dem Verstreichen einer gewissen Zeit gelöscht. Wenn Sie sich genau über die Führungszeugnisse, Löschungsfristen und allem sonst wichtigen diesbezüglich informieren wollen, so lesen Sie bitte den von uns erstellten Beitrag
"Alle Infos bezüglich Einträge ins Führungszeugnisse, Löschungsfristen usw."
den Sie hier in der Rubrik Strafrecht finden. Dort finden Sie Antworten auf alle Ihre Fragen.
Die Tagessätze werden übrigens nicht zusammengerechnet, von den jeweiligen einzelnen Straftaten. Wenn Sie also 100 Mal zu 1 Tagessatz verurteilt wurden, so haben Sie keine Strafe, die einer Strafe von 100 TS entspricht.
Mit freundlichen Grüßen,
Hallo Bob und BOBO,
Eure beiden Meinungen sind meiner Ansicht nach widersprüchlich?!?
Bob schreibt:
"Wenn Sie -wie sie schreiben- verurteilt worden sind, sind sie bei einer neuerlichen Verurteilung (ich tippe auf 60 Tagessätzte +/- 10, ist aber nur grob geschätzt) auf jeden Fall vorbestraft, da sie für die 2. Tat schon einen BZR-Eintrag haben."
Und BOBO hingegen sagt:
"Die Tagessätze werden übrigens nicht zusammengerechnet, von den jeweiligen einzelnen Straftaten. Wenn Sie also 100 Mal zu 1 Tagessatz verurteilt wurden, so haben Sie keine Strafe, die einer Strafe von 100 TS entspricht."
Sachlage ist doch die, dass jemand beim 2.Mal zu ca. 50 TS verurteilt wurde und nun wieder verurteilt wird, oder? Bei weiteren 60 TS wären dies zwar insgesamt über 100 TS, aber die Einzelstraftaten werden doch nicht addiert.
Mmmmh, was gilt denn nun oder deute ich beide Texte falsch?
Danke im voraus,
goldeneananas
Nein, das deuten Sie falsch. BOBO's, und mein posting widersprechen sich nicht.
Sachlage ist die, daß jede Verurteilung
ins Bundeszentralregister eingetragen wird, ins Führungszeugnis allerdings nur, wenn mehr als 90 Tagessätze verhängt werden, und es die erste Verurteilung ist
Wird man zum 2. mal verurteilt, wird diese Verurteilung (auch wenns nur 5 TS sind)sowohl ins BZR als auch in FZ (aufgrund des BZR-Eintrags für die 1. Verurteilung)eingetragen.
BZRG § 32 Inhalt des Führungszeugnisses
(1) In das Führungszeugnis werden die in den §§ 4 bis 16 bezeichneten Eintragungen aufgenommen. Soweit in Absatz 2 Nr. 3 bis 9 hiervon Ausnahmen zugelassen werden, gelten diese nicht bei Verurteilungen wegen einer Straftat nach den §§ 174 bis 180 oder 182 des Strafgesetzbuches.
(2) Nicht aufgenommen werden
1. bis 4. [...]
5. Verurteilungen, durch die auf
a) Geldstrafe von nicht mehr als neunzig Tagessätzen,
b) Freiheitsstrafe oder Strafarrest von nicht mehr als drei Monaten erkannt worden ist,
wenn im <font color=blue>Bundeszentral</font>Register keine weitere Strafe eingetragen ist,
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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"
Hallo,
vielen Dank für eure Antworten!
Heisst das jetzt das mir der soziale Abstieg gewiss ist, wenn ich nach Bobs Meinung durch die Tat vorbestraft sein werde? Ich wollte nächstes Jahr ein Studium beginnen, kann ich das jetzt auch vergessen, oder gibt es eine Möglichkeit das Ganze positiv zu beeinflussen, in dem mich direkt an den Staatsanwalt wende?
Vielen dank und viele Grüsse!
Jana
Du kannst versuchen eine Verfahrenseinstellung nach § 153a StPO
(gegen Auflagen: Geldbuße, soziale Arbeit) zu erreichen. Die würde nicht eingetragen, und Du wärst somit nicht vorbestraft. Ruf doch mal den Staatsanwalt an, und frag was er beabsichtigt in Deinem Fall zu unternehmen.
PS: Führungszeugniseinträge werden ja auch mal wieder gelöscht.
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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"
PS: Was mir gerade auffällt:
Du willst nächstes Jahr studieren.
Wie alt bist Du denn, bzw. wie alt warst Du 1999 (bei der 2.Tat). Falls dort näml. Jugendrecht zur Anwendung kam, sieht die ganze "Register-Sache" ganz anders auch, da nach Jugendrecht andere Bestimmungen diesbezügl. gelten.
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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"
Guten Tag Jana,
Eintragungen wegen Ladendiebstählen in Ihren Führungszeugnissen sollten sich unter normalen Umständen nicht auf Ihre Absicht zu studieren auswirken. Von den regulären Universitäten werden keine Führungszeugnisse der Studenten angefordert.
Bezüglich der Eintragungen und Löschungsfristen schliesse ich mich meinem Kollegen Bob an.
Mit freundlichen Grüßen,
Hallo,
nochmals vielen dank für eure ausführlichen Anworten.
Bei der 2. Tat war ich 21 Jahre alt und ich denke, da kam das Jugendrecht nicht mehr zur Anwendung. Spielt eigentlich der soziale Hintergrund dabei eine Rolle? Ich bin zur Zeit alleinerziehend mit zwei Kindern und lebe von der Sozialhilfe. Bitte denkt jetzt nicht das, dass als Entschuldigubg dienen soll. Es ist schon alles schlimm genug...
Bob, du hast mir geraten mich beim Staatsanwalt zu melden. Soll ich mich sofort bei ihm melden oder erst wenn er es getan hat? Meinst du es hat Aussichten auf Erfolg?
Viele Grüsse!
Jana
sonst hätte er es Dir ja wohl nicht geraten, oder?
Aber warum kommt eigentlich niemand auf das doch wohl grundlegende Übel zu sprechen? Da klaut jemand und offensichtlich nicht zu knapp. Und jammert jetzt rum. Da kann ich nur an ein altes Sprichwort erinnern: "Wer sich in Gefahr begibt, der kommt darin um".
Vielleicht sollten Dir alle freundlichen Ratgeber eher dahingehend auf die Sprünge helfen, Dich gegen Kleptomanie behandeln zu lassen. DANN könntest Du das Übel packen. Doch nicht, indem Du erst klaust und dann jammerst, dass Du erwischt worden bist.
Guten Tag,
da muss ich mich dem Beitrag vom Leser Michael anschliessen. Bei dem wiederholten Ladendiebstahl sollte man sich genau überlegen, was die Ursache dafür ist, und ob gegebenenfalls professionelle Hilfe vonnöten ist.
Mit freundlichen Grüßen,
@ Jana: Ja, gleich bei der StA melden.
@allgemein:
Ich gehe hier schon lange nicht mehr -bis auf ganz wenige Ausnahmen- auf die "moralische" Seite der Fälle ein, (in meinem Job hab ich es täglich mit noch schärferen Dingern zu tun) weil ich die Hintergründe nicht kenne. Im Übrigen führt daß m.E. nur dazu, daß die Fragesteller plötzlich nicht mehr "für sich selber" fragen, sondern sich "für eine(n) Freund/-in erkundigen".
Wer wiederholt Straftaten begeht sollte sich im Klaren darüber sein, daß das früher oder später nur nach hinten losgehen kann. (auch ohne, daß ich ihm das sagen muß)
Daher beschränke ich mich hier auf die Beantwortung der strafrechtlichen Belange.
Gruß an alle Forumsuser
Bob
Guten Tag,
mormalerweise schreibe lasse ich mich nicht zu solchen öffentlichen Nachrichten provozieren. Aber die gesamte moralische Problematik auf Janas Charakter abzuwälzen ist mir doch stark aufgestoßen. Nicht, dass ich Diebstahl rechtfertigen würde, aber das Problem liegt hier einfach tiefer.
Wir leben in einem Land, das von Kapitaleigentümern und Machtkonsortien regiert. Insbesondere geschieht das dadurch, dass die darin lebenden Menschen zu Höchstleistungen an Arbeit gezwungen werden, sei es durch Statussymbole aus der Werbung oder Abgabensysteme. Hinzu kommt die Verteilungsungerechtigkeit, die bewirkt, dass Leute, die arbeiten wollen oder sogar miese, dreckige Jobs ausführen nicht am Kuchen beteiligt werden.
Daraus kann jeder sein Fazit ziehen.
Hallo lazzer.
Ich sehe daß nicht so, daß die "moralische Problematik" auf Jana's Charakter abgewälzt wurde. Es wurde Ihr lediglich geraten, sich die Ursachen Ihrer wiederholten Straffälligkeit mal "näher zu betrachten".(wobei ich MiHHaels "Tonlage" auch nicht toll fand/finde)
Wobei die Ursachen auch mit an der von Dir geschilderten Problematik liegen können, da gebe ich Dir völlig Recht.
Ich denke aber -mal abgesehen vom vorliegenden Fall- daß man sich grundsätzlich, wenn man Straftaten begeht darüber klar sein muß, daß das Konsequenzen haben kann. Nachträgliches "jammern" bringt da wenig, und nur
alles auf das "ungerechte System" zu schieben, auch nicht.
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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"
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