Hallo,
Ich habe mich heute in diesem Forum angemeldet da ich einige Fragen habe.Ich wurde neulich bei einem Ladendiebstahl in einem grossen Elektronikmarkt erwischt, es ging um einen Warenwert von knapp 300 Euro. Ich war relativ kooperativ, habe nichts geleugnet und die Detektive haben der POlizei das Video mit der Aufzeichnung meines Diebstahls übergeben.Ich wurde jedoch ca. vor 5 Monaten bei einem Diebstahl eines uralten verrosteten Fahrrads erwischt wurde, was jedoch eigestellt wurde,mit den Worten "das ...Verfahren wurde gemäß §153 Abs.1
Strafprozessordnung eingestellt". Jetzt stellt sich die Frage wie meine Strafe aufgrund des Ladendiebstahls ausfallen wird, muss ich meiner hohen Geldstrafe rechnen oder gleich mit einer Bewährungsstrafe. Man muss dazusagen, es war mein erster Ladendiebstahl den ich machte und auch bei dem ich gleich erwischt wurde. Ich hoffe ihr wisst rat oder kennt ähnliche Beispielfälle.
Besten dank im vorraus
FUNKY FUN
Ladendiebstahl Wert 300 euro
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



hallo,
wie alt sind Sie denn?
Wenn sie älter als 21 sind, und Sie bereits eine Verahrenseinstellung wegen Diebstahls, also einschlägig, hatten, und auch wegen des doch recht hohen Warenwerts, können Sie diesmal mit einer Geldstrafe rechnen. Wenn weiterhin keine Vorstrafen vorliegen, ist eine Bewährungsstrafe nur bei Diebstahl hier ausgeschlossen.
Die Geldstrafe könnte bei ca. 40 - 90 Tagessätzen liegen. Ich gehe davon aus, dass die 90 Tagessätze (dann würde ein eintrag ins Führungszeungis erfolgen) nicht überschritten werden. Die Höhe des Tagessatzes bemisst sich nach Ihrem monatlichen Einkommen.
Sie werden wohl einen Strafbefehl erhalten, in dem die Geldstrafe festgesetzt wird.
Hallo
Erstmal danke für die antwort, ich bin 26 jahre alt, und derzeit arbeitslos, deswegen habeich keine hohen monatliche einkünfte. Jedoch lag mein letzter kontakt mit der polizei vor dem Fahrraddiebstahl mind. 9 jahre zurück. Ich erhalte derzeit 360 euro ALG 1 im monat.
Dank und gruss
FunkyFun
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