Ladendiebstahl Wert 90€ Ersttäter

20. Dezember 2022 Thema abonnieren
 Von 
Unbekannt24
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ladendiebstahl Wert 90€ Ersttäter

Hallo,
Ich war im Drogeriemarkt einkaufen. Ich hatte meine Waren im Wert von 90€ im Kinderwagen abgelegt. Ich war in Gedanken, weil mein Kind sehr unruhig war und ich total übernächtigt war. Ich habe ganz vergessen zu bezahlen und wurde direkt erwischt. Die Verkäuferin glaubte mir nicht, dass dies keine Absicht war. Sie behauptete ich hätte dies schon öfters getan ü d dafür gäbe es Video Aufnahmen. Mit welcher Strafe muss ich nun rechnen. Es wurde keine Polizei gerufen, nur ein Bogen mit meinen Daten ausgefüllt. Und dem Hinweis, dass dieser Bogen zur Polizei geht.
Ich habe Angst, dass ich ins Gefängnis muss. Was ist dann mit meinem Kind. Ich bin nicht vorbestraft und habe mir nie was zuschulden kommen lassen.
Ich habe jetzt solche Angst vor dem was kommt und vor der Strafe. Mein Einkommen liegt bei knapp 1100 €

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Als Ersttäterin werden Sie deswegen unmöglich ins Gefängnis gehen. Auch in Ihrem Führungszeugnis wird das nicht landen. Schlimmstenfalls droht Ihnen hier eine Geldstrafe in Höhe von bis zu 800 Euro (geschätzter höchstwert). Sie können aber auch ganz straffrei aus der Raus rausgehen.

Ob der Tatbestand des Diebstahl überhaupt (dem äußeren Geschehen nach) vorliegt, können wir nicht eindeutig beurteilen. Dafür kommt es auf viele Details an. Dasselbe gilt für die Frage, wie glaubhaft die Erklärung mit dem "Vergessen" am Ende ist.

Vermutlich erhalten Sie in einigen Wochen einen Brief zur Anhörung zu dem Vorwurf. Dann können Sie sich wieder hier melden. Bis dahin können Sie sich beruhigen.

In Zukunft sollten Sie in dem Drogeriemarkt einen der im Eingangsbereich bereitstehenden Einkaufskörbe verwenden. Das vermeidet solche Missverständnisse. Meinem Eindruck nach wird ein Kinderwagen als Ablage auch öfter von Ladendieb(inn)en verwendet als durch normale Kunden. Deswegen macht Sie diese Vorgehensweise von Anfang an verdächtig.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1425 Beiträge, 289x hilfreich)

Zitat (von Unbekannt24):
Die Verkäuferin glaubte mir nicht
Und ich glaube es auch nicht. Aus eigener Erfahrung mit zwei kleinen Kindern weiß ich, dass je übernächtigter man ist, desto näher ist das Ende der Konzentrationspanne. D.h. man konzentriert beim Einkaufen bspw. nur auf den Einkauf und nicht auf das, was danach kommt, aber man achtet doch eben sehr genau darauf, dass man keine Artikel im Kinderwagen herausschmuggelt.

Zitat (von Unbekannt24):
Sie behauptete ich hätte dies schon öfters getan ü d dafür gäbe es Video Aufnahmen.
Ein bemerkenswerter Zufall, denn mit einer solchen Aussage riskiert sie ja nicht nur arbeitsrechtliche, sondern ggf. auch strafrechtliche Konsequenzen.

Zitat (von Unbekannt24):
Was ist dann mit meinem Kind
Das ist dann erstmal beim Vater oder in der Obhut des Jugendamtes bzw. von Pflegeeltern. Ich hatte erst kürzlich den Fall einer alleinerziehenden Mutter, die ihr Kind wohl erst lange nach der Einschulung wiedersehen wird.

Zitat (von Unbekannt24):
Es wurde keine Polizei gerufen, nur ein Bogen mit meinen Daten ausgefüllt. Und dem Hinweis, dass dieser Bogen zur Polizei geht.
Dann hat das Geschäft alles richtig gemacht. Die Beamten hätten vor Ort ja auch nicht mehr veranlassen können.

Zitat (von Unbekannt24):
Mein Einkommen liegt bei knapp 1100 €
Diesen Hinweis verstehe ich nicht ganz hinsichtlich der Befürchtung, ins Gefängnis zu kommen, aber offenbar kennt man sich ja schon etwas aus.

In der Annahme, dass keine weiteren Fälle abgeurteilt werden (s. Kommentar der Verkäuferin) würde ich von einer Einstellung mit Auflage oder einer geringen Geldstrafe (via Strafbefehl) um die 20 TS (also ca. 700,- EUR) ausgehen.

-- Editiert von User am 21. Dezember 2022 01:48

Signatur:

Wahrheit ist Verhandlungssache.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.598 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.827 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen