Hallo
Habe heute die größte Dummheit in meinem Leben gemacht. Bin in ein Geschäft gegangen habe eine PSP Spiel im Wert von 40€ eingesteckt und bin prompt erwischt worden. Der Detektiv hat die Polizei gerufen und ich mit der veinbarte ich für Mittwoch einen Termin. Bin 21 Jahre alt und vorher nie straffällig geworden. Jetzt meine Frage was wird mich erwarten? Habe große Angst das die Polizei eine Hausdurchsuchung durchführt weil ich noch bei meinen Eltern wohne und wenn die davon erfahren dann flieg ich raus. Wie soll ich mich bei der polizeilichen Vernehmung verhalten? Danke für eure Antworten
Ladendiebstahl - Wie soll ich mich bei der polizeilichen Vernehmung verhalten?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Es gibt hier ungefähr 200 Artikel zum Thema Ladendiebstahl. Einfach mal die Suchfunktion benutzen und auch dies hier lesen:
http://www.123recht.net/article.asp?a=7417&p=1
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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
Schließe mich streetworker an!
Trotzdem eine Kurzantwort:
Hausdurchsuchung: Auf keinen Fall !
Das Verfahren wird sehr wahrscheinlich eingestellt. Die Eltern kriegen das nur mit, wenn sie Deine post kontrollieren.
Gruß justice
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Eine Frage hätte ich noch. Wenn ich am Mittwoch zur Polizei gehe und meine Aussage mache besteht da die Möglichkeit das die Sache nicht an die Staatsanwaltschaft oder wohin auch immer weitergeleitet wird und das ich das mit einer Geldbuße gleich erledigen kann?
Nein, die Polizei kann Nicht entscheiden, ob eine sache eingestellt wird oder nicht. Und geldbußen können die auch nicht nehmen. Was aus dem verfahren wird, kann nur die Staatsanwaltschaft entscheiden.
Also kann mir noch schnell jemand sagen was mich bei der Polizei erwartet? Wie soll ich mich verhalten. Was muss ich tun (Finerabdrück, Fotos usw). Ich bin total fertig mach einmal einen ****** und fahr voll ein
Also grundsätzlich müssen Sie wissen, dass Sie rein rechtlich gar nicht zur polizei müssen. Sie müssen also weder hingehen, noch müssen Sie irgendeine Aussage machen.
Trotzdem macht es in Ihrem Fall ja Sinn. Gehen Sie hin und erzählen Sie eben, was passiert ist. Drücken Sie ihr Bedauern aus und zeigen Sie sich reuig. das wird die Polizei in ihrem Abschlussbericht an die Staatsanwaltschaft vermerken. Der zuständige Staatsanwalt wird dann prüfen, ob Sie bereits vorher strafrechtlich auffällig waren und falls dies nicht so ist, wird er das Verfahren vermutlich wegen Geringfügigkeit einstellen.
Eine erkennungsdienstliche Behandlung (fotos, Fingerabdrücke) halte ich in Ihrem fall für extrem unwahrscheinlich.
Das heisst wenn ich nicht hingehe zur Polizei dann wird die Anzeige ohne meine Aussage zur Staatsanwaltschaft geschickt und wenn ich hingehe dann wird nur meine Aussage aufgenommen. Ermittelt die Polizei dann noch weiter oder kommt das gleich zum StA? Ich hoffe ich mache euch mit meinen Fragen nicht allzuviel mühe!
Die Polizei wird den sachverhalt umfassend aufklären, bevor sie die Akte tzur StA schickt. In deinem fall gehören zu den Ermittlungen aber wohl nur die zeugenaussage des Detektivs und Deine eigene Aussage. Wenn Du nicht aussagst (was ja dein gutes recht ist), dann wird der Staatsanwalt die Akte eben nur mit der einen Aussage des Detektivs finden um dem Vermerk der Polizei, dass der Beschuldigte nicht erschienen ist. Das darf dir zwar rein rechtlich nicht zum nachteil gereichen, aber es sieht trotzdem (in diesem Fall zumindest) besser aus, wenn Du eine Aussage machst.
Boar ich hoffe das alles schnell und gut ausgeht. Beim Detektiven gegenüber habe ich mich kooperativ gezeigt, habe ihm das Spiel gleich gegeben und auch die Fangprämie bezahlt hoffe das wirkt sich auch positiv aus.
Ich habe eine Entschuldigung verfasst und die möchte ich zur Polizei mitnehmen und auch an das Geschäft schicken. Aber könnte einer von euch mir sagen ob das so passt
Sehr geehrte Fillialleitung,
am Samstag, den 2.2.2008, habe ich einen Ladendiebstahl bei Ihnen begangen, den ich zutiefst bereue und für den ich mich gerne bei Ihnen und Ihren Mitarbeitern entschuldigen möchte! Ich weiß dass ich eine Straftat begangen habe und ich möchte sie in keinster Weise schönreden, aber was ich getan habe war eine Kurzschlussreaktion ohne viel nachzudenken!
Ich hatte nie die Absicht jemanden zu schade es war einfach eine dumme unüberlegte Aktion. Bin immer ein ehrlicher Mensch gewesen nur eben an diesem Tag nicht. Als ich von Ihrem Detektiv gestellt wurde habe ich ihm das Spiel im Wert von 40€ sofort ausgehändigt und alles gestanden. Die Strafgebühr in der Höhe von 84€ habe ich gleich beim Detektiven sofort bezahlt. Am Abend und auch noch bis heute plagt mich das schlechte Gewissen weil ich nicht weiß was auf mich zukommt und ich will mir nicht meine Zukunft durch so eine unüberlegte Aktion verbauen. Ich werde so was in Zukunft auch ganz bestimmt nicht mehr tun dazu war dieses Erlebnis einfach zu schlimm für mich. Ich geniere mich und bereue zutiefst was ich getan habe!
Worum ich Sie noch bitten möchte ist ob Sie eventuell bereit wären die Anzeige gegen mich zurückzuziehen da ich gerade in der Ausbildung bin und mich die Situation unheimlich belastet. Vielleicht könnten wir uns ohne Anzeige irgendwie einigen.
Ich hoffe Sie nehmen meine ernstgemeinte Entschuldigung an
Hochachungsvoll
Kann mir bitte jemand ein Feedback geben
Danke
Hi,
ja, das geht so. Allerdings können die nicht die Anzeige zurückziehen, sondern nur den Strafantrag. Das Wort "Anzeige" also gegen "Strafantrag" auswechseln.
Gruß vom mümmel
Hilfe! Habe mit 27 Jahren einen Ladendiebstahl begangen im Wert von 53 EU. Es kam ein Brief von der Staatsanwaltschaft, ich sollte 150 EU überweisen und gut.
Jetzt soll ich eine Stelle bei einer Behörde (Arbeitsamt) antreten und habe Angst, dass dieser Ladendiebstahl im Führungszeugnis steht.
Es war im Oktober 2005 und damals war ich Student.
Kann mir jmd helfen, ob da evtl Schwierigkeiten auftreten, weil ich vielleicht mit 27 Kahren geklaut habe? War die 1. Straftat und ist nie wieder was passiert.
Bitte schnell antworten, Danke!
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"yellasan"
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Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
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