Ladendiebstahl Wiederholungstäter

12. Februar 2014 Thema abonnieren
 Von 
asdfghjkl321
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 8x hilfreich)
Ladendiebstahl Wiederholungstäter

Guten Tag,

Im Oktober 2013 wurde ich bei einem Ladendiebstahl erwischt. Es handelte sich um einen Kosmeikartikel im Wert von 10€.
Es wurde nach dem Jugendgesetz gehandelt und das Verfahren wegen Geringwertigkeit eingestellt.

Nun wurde ich erneut erwischt und muss mit einer Anzeige rechnen. Ich werde in einem Monat 21, ist es also unwahrscheinlich, dass ich wieder nach de, Jugenschutzgesetz verurteilt werde?
Und mit welcher Strafe kann ich rechnen bzw. wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass dies ins Führungszeugnis kommt?

Vielen Dank.

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9 Antworten
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

quote:
ist es also unwahrscheinlich, dass ich wieder nach de, Jugenschutzgesetz verurteilt werde?
Und mit welcher Strafe kann ich rechnen


Möglich ist Jugendstrafrecht noch. Ob es angewendet wird, wird man sehen. Was die Strafe angeht, ist auch vieles möglich: Sozialstunden nach Jugendrecht, Einstellung gegen Geldauflage, ein paar Tagessätze Geldstrafe ...

quote:
bzw. wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass dies ins Führungszeugnis kommt?


Dieses Mal noch = 0%

Nächstes Mal (wenn es dieses Mal eine Verurteilung nach Erw.-Recht gibt) = 99,9%

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
asdfghjkl321
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 8x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Hinzukommt die Sicherstellung einer Kneifzange, die als Beweismittel dient. Für Gericht und Polizei steht dann wohl fest, dass es keine Spontane Aktion sondern ein geplanter Diebstahl war...
Würde das erheblich etwas an den Folgen/der Strafe ändern?

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5x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Wurden mit der Kneifzange denn irgendwelche Sicherungen an der Ware, die vor Diebstahl schützen sollten, entfernt? z.B. ein Draht der die Ware fest mit einem Regel verbunden hat, so wie z.B. bei Handys nicht unüblich?

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
asdfghjkl321
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 8x hilfreich)

Genau, es handelte sich dabei um die sicherung an einer Jacke. Der wert war an die 80€. Ich habe ebenfalls nach mehrerem Nachfragen gestanden, von dieser Gebrauch gemacht zu haben

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Wenn das eine wirkliche Wegnahme sicherung war (also der berühmte Draht) und nicht bloß ein Sichererungsetikett das am Ausgang Alarm auslöst (aber die eigentl. Wegnahmehandlung nicht erschwert) sieht es natürlich völlig anders aus. In dem Fall haben wir es mit einem Diebstahl in besonders schwerem Fall nach § 243 StGB zu tun. Mindest strafe im Erwachsenenrecht = 3 Monate Freiheitsstrafe (auch als 90 Tagessätze Geldstrafe verhängbar). Alles ab 91 Tagessätze (oder 3 Monate + 1 Tag Freiheitsstrafe) käme ins Führungszeugnis. Es müßte also bei der Anwendung von Erwachsenenrecht schon bei der absoluten Mindeststrafe bleiben, damit das Führungszegnis sauber bleibt.

Wenn Jugendrecht angewendet wird, ist mit einer Anzahl sozialer Arbeitsstunden zu rechenen. Die kämen nicht ins Führungszeugnis.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
asdfghjkl321
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 8x hilfreich)

Es war ein Sichererungsetikett das am Ausgang Alarm auslöst:

https://www.google.com/search?q=sicherungsetikett&client=firefox-a&hs=IK2&rls=org.mozilla:de:official&channel=fflb&source=lnms&tbm=isch&sa=X&ei=OdP7UrafDsaYtAbvrYCQDw&ved=0CAkQ_AUoAQ&biw=1440&bih=726#facrc=_&imgrc=I6yEN-g3Ft5YcM%253A%3B4yPP1H9jZsQ0UM%3Bhttp%253A%252F%252Fwww.margreiter-technik.de%252Fvac%252F5457%252Fgrpimg%252F120%252F343%252FSicherheitsetiketteT002_700.jpg%3Bhttp%253A%252F%252Fwww.margreiter-technik.de%252Fvap%252F1208%252FDb%252Fp2%252Fs343%252Feas_sicherungsetiketten_und_tags%252Findex.html%3B700%3B467


Tut mir Leid für den langen Link, ich erleide gerade bloss eine Panikattake.
Meinen Sie so etwas? Ich dies eine "wegnahme"sicherung?

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Nein, das ist keine Wegnahmesicherung, im Sinne des § 243 StGB

Sowas:

hier

ist eine Wegnahmesicherung.

Die verhindert das eigentliche Wegnehmen, weil der Gegenstand mit einem Regal oder sonst was fest verbunden ist.

So ein Sicherungsetikett wie oben verhindert die eigentliche Wegnahme ja nicht. Ich kann die Jacke ja trotz dem Teil daran mitnehmen. Nur piept es dann halt am Ausgang.

Und das ist halt der rechtliche Unterschied zw. den beiden Dingern.

Es gilt also weiterhin das, was ich in meinem ersten Beitrag geschrieben habe.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

-- Editiert !!Streetworker!! am 12.02.2014 21:17

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
asdfghjkl321
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 8x hilfreich)

Vielen, vielen Dank für die Informationen.

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Bitte sehr... ;)

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1x Hilfreiche Antwort

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