Ladendiebstahl??

21. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
tschotscho
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ladendiebstahl??

HI! Ich will keine Rechtsberatung sondern hätte gerne Meinungen und Informationen =P: Vor ca zwei Monaten wurde ich beim "Landendiebstahl erwischt": ich hab in einem Drogeriemarkt eine Parfumschachtel aufgemacht! (Aber niemals das Parfum rausgeholt geschweigedenn das komplette Paket eingesteckt o.ä.) und dann das im Regal an der gleichen Stelle liegen lassen. Ich hab nur den Deckel des Parfums rausgeholt und hatte den in der Hand (lol den wollte ich erst klauen aber hab ihn dann auch irgendwo ins Regal gelegt) jedenfalls wurde ich angeblich beobachtet als ich die Schachtel aufgemacht hab. Und angeblich habe ich gemerkt das ich beobachtet wurde und bin dann weg. Irgendwann später kamen dann die Verkäuferinnen und wollten das ich mitkomm, das hab ich auch gemacht und sogar meine Taschen ausgeleert, da war natürlich nichts drin. Meine Freundinnen haben sie auch mitgeschleppt und dummerweise hatten beide was Geklautes in ihren Taschen. Jedenfalls hab ich meine Daten und alles angegeben bekam natürlich Hausverbot und die Polizei kam. Am nächsten Tag musste ich mit meinen Eltern (ich bin 15) zur Polizei und wir haben ein "Geständnis" verfasst in dem ich die ganze Geschichte so erzählt hab. Da hab ich auch den Zettel mit meinen Daten aus dem Laden gelesen auf dem stand: "habe die Kundin beobachtet wie sie das Parfum auspackte und die Schachtel ins Regal schmiss" Ich hab wiegesagt das komplette Teil liegen lassen weil das klingt als hätte ich das Parfum eingesteckt. Naja jetzt kam jedenfalls der Brief von diesem Laden (nicht mal das Datum stimmt, das is zwei Tage früher passiert als angegeben) und darin steht dass ich beim Ladendiebstahl ertappt worden sei, aber es war wohl kein Ladendiebstahl (war es versuchter??) ich wurde dabei auch nicht ertappt sondern irgendwann nachdem ich das Dings ausgepackt und liegen gelassen hatte angesprochen. Ausserdem müsste ich die 50 Euro Fangprämie zahlen (angezeigt wurde ich trotzdem) und es standen noch die Daten von zwei Beispielfällen dabei und dass es in ständiger Rechtssprechung rechtmäßig wäre die Prämie zu verlangen. Ausserdem würde die Prämie im Verhältnis zu dem von mir entwendeten Gegenstand stehen (!?). Aber ich muss sie doch nicht zahlen solang ich nicht den Brief vom Staatsanwalt bekommen hab oder? Hilft mir da der Verbraucherschutz? Was soll ich dem Brief antworten? Gibts da konkrete Paragraphen auf die ich mich beziehen kann (wann es Diebstahl ist usw)? Auch wenn die gesehen haben wie ich die Schachtel aufgemacht habe hab ich nichts in meinen Eigentum gebracht und auch nichts kaputt gemacht, das is Tatsache, von daher finde ich das nicht gerechtfertigt. Vielen Dank im Vorraus!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
dadl6
Status:
Praktikant
(609 Beiträge, 105x hilfreich)

Wenn du nichts geklaut hast, musst du weder die Fangprämie zahlen noch hast du strafrechtlich etwas zu befürchten.

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