Sehr geehrter Herr Scharnhorst,
am 6.6.2002 hatte ich in meiner Verzweiflung um Rat gebeten, worauf sie mir auch umgehend antworteten. Zur Erinnerung: Ich hatte als erwachsener Ersttäter Anfang April einen Ladendiebstahl in einer Buchhandlung begangen (Wahrenwert von ca. 90 Euro). Ich hatte sofort die Vertragsstrafe gezahlt und mich schriftlich bei der Buchhandlung entschuldigt. Da ich nach zwei Monaten immer noch nichts hörte; weder von der Polizei noch von der Buchhandlung suchte ich dringenden Rat, und fand ihn bei Ihnen.
Gestern, sechs Monate später erhielt ich endlich Nachricht von der Staatsanwaltschaft, dass das Verfahren unter der Auflage eingestellt werde, wenn ich 300 Euro an die Gerichtskasse zahlen würde. Das habe ich natürlich sofort getan. Ich bin enorm erleichtert, dass die ganze Sache so glimpflich zum Abschluss gekommen und endlich, endlich ausgestanden ist.
Ich habe meine Lektion erhalten und gelernt! An dieser Stelle möchte ich mich noch einmal herzlich für Ihre Hilfe bedanken. Ihre Antwort hatte mich seiner Zeit sehr beruhigt!
Noch einmal: es ist gut zu wissen, dass es eine solch schnelle Hilfestellung gibt. Machen Sie bitte weiter so!
Mit freundlichen Grüßen
Peer
Ladendiebstahl
12. September 2002
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Frage vom 12. September 2002 | 17:45
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ladendiebstahl
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