Ladendiebstahl!

19. Juni 2003 Thema abonnieren
 Von 
Pug
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)
Ladendiebstahl!

Hallo!

Habe die größte Dummheit meines Lebens begangen und in einer Lottozentrale für 30€ "Rubbellose" geklaut.
Natürlich wurde ich gleich erwischt.

Es wurde dann Anzeige erstattet und ich mußte die Fangprämie von 100€ auch zahlen.

Der Detektiv fragte mich dann, ob ich das Diebesgut bezahlen wolle was ich auch sogleich getan habe!
Die Quittung über 30 € wurde als Beweis mit an die Anzeige geklammert.

Ich wurde mit den Worten entlassen, das ich Hausverbot hätte und in den nächsten Wochen Post von der Polizei erhalten werde.

Bin 25 Jahre alt und lebe in Bayern.
Ist meine 1 Straftat, vorher war nichts.

Was kommt auf mich zu?

Bin echt fertig.

Danke für alle Antworten.

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Anhörungsbogen der Polizei kommt.

Dann mit Glück Einstellung wegen Geringfügigkeit, oder -mit Pech- Geldstrafe um die 30-40 Tagessätze.

-----------------
"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

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#2
 Von 
Pug
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Bob!

Wie hoch sind denn diese Tagessätze?
Du schreibst manchmal +- 10, kann ich davon auch ausgehen?

Kommt die Polizei evt. auch Zuhause bzw. beim Arbeitgerber vorbei?
Habe gerade erst eine neue Stelle bekommen und die will ich nicht wieder verlieren!

Danke

Pug

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#3
 Von 
webcasi
Status:
Praktikant
(566 Beiträge, 44x hilfreich)

Die Tagessätze beziehen sich auf Dein Nettogehalt. Das +- 10 bezieht sich eher auf die Anzahl.

1 TS = 1/30 Deines Gehaltes

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#4
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Guten Tag,

bezüglich der Erklärungen zum Nettogehalt schliesse ich mich Sinje an.

Eine Prognostizierung der genauen Anzahl der Tagessätze ist mE nicht möglich, da dieses immer vom jeweiligen Ermessen des Gerichtes abhängt und auch von den Umständen der Tat. Ich empfehle Ihnen daher sich nicht allzusehr auf Schätzungen unsererseits zu verlassen, da auch z.B. Verfahren eingestellt wurden, in denen wir eine Geldstrafe erwartet hätten.

Ihr Arbeitgeber sollte unter normalen Umständen nichts von Ihrem Diebstahl erfahren, es sei denn Sie arbeiten in einem sensiblen (z.B. Sicherheit... etc.) Bereich.

Mit freundlichen Grüßen,

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Ja richtig. manchmal schreibe ich +/- 10. Das bezieht sich -wie Sinje schon sagte- auf die Anzahl der Tagessätze ( 40 +/- 10 ist so die Standardfaustformel), und 1 Ts enspricht 1/30 Deines Nettoeinkommens. Allerdings hat auch Bobo recht damit, daß man ein Strafmaß niemals genau prognostiezieren kann. Meine Erfahrung hat gezeigt, daß 8in einem Fall wie Deinem) 40 +/- 10 meistens hinkommt.

Ganz korrekterweise sollte man im Forum gar keine Schätzungen abgeben, aber läßt man es dann, "bohren" die Fragesteller doch weiter in Richtung: "kannst du nicht wenigstens ungefähr...," "es gibt doch sicher Erfahrungswerte..." usw. Deshalb nenne ich meistens den 40 +/- 10 Bereich.

Aber natürlich kann -wie BOBO auch schon sagte- ein Verfahren wo ich (wir) eine Geldstrafe von z.B. 40 TS geschätzt haben, mit Einstellung enden, oder umgekehrt.

-----------------
"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Genau.

Desweiteren ist mein Forumskollege Bob aber unser Experte mit dem meisten Detailwissen bezüglich der Verhängung einer bestimmten Anzahl von Tagessätzen für jeweilige Delikte, da er mit diesen Sachen täglich in seinem Job konfrontiert wird und zutun hat.

Mit freundlichen Grüßen,

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Angie1
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

ich bin vor ca. 2 Wochen beim Ladendiebstahl im Wert von 15,00 Euro erwischt worden.

Gleich danach schaute ich im Inernet, nach Hilfe, ich habe dann einen Rechtsanwalt (0190- Nummer) angerufen. Der meinte es sei habl so wild und ich sollte mich doch erst beruhigen. Er erklärte mir dann was so ungefähr auf mich zukommt. Und er meinte wenn der Anhörungsbogen von der Polizei kommt. Soll ich den unbedingt aussfüllen und auch reinschreiben, daß ich die Tat bereue und auf eine Verfahrenseinstellung nach § 153 hoffe. Den er meinte man soll sich das "verdienen", daß das Verfahren eingestellt wird. Er gab mir eine Telefonnummer und meinte wir können den Schrieb dann zusammen durchgehen ob ich ihn positiv geschrieben habe. Nun kam heute der Brief und ich habe nochmal dort angerufen leider war nun ein andere Anwalt dran. Der wiederum meinte ich solle mich nicht auf den Anhörungsbogen äußern und einfach mal abwarten, was weiter passiert.
Nun weiß ich nicht was ich machen soll.

Ich bin zu Zeit im Erziehungsurlaub und bekomme Mutterschaftsgeld, was sich aber ab September im Betrag ändert. Muß ich das angeben.

Bitte anworten Sie mir schnell. Den ich will das so schnell wie möglich weg haben. Ich danke Ihnen schon vielmals im voraus.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Guten Tag Angie,

nun, es kommt auf die genauen Umstände Ihrer Einzeltat an. Wenn es allerdings klar ist, dass Sie die Täterin sind und auch überführt sind, so würde ich Ihnen auch empfehlen, den Anhörungsbogen auszufüllen und in diesem Ihre Reue zu zeigen.

Desweiteren können Sie ein persönliches Entschuldigungsschreiben an die Geschäftsführung des jeweiligen Geschäftes schreiben. Davon hängen Sie eine Kopie an ein Schreiben für die Staatsanwaltschaft / Polizei an.

Desweiteren liegt der Diebstahlswert in Ihrem Fall bei € 15, was noch im Bereich der Geringfügigkeit liegt. Daraus folgt, dass Sie mit einer Einstellung des Verfahrens wohl rechnen können, sofern Sie Ersttäterin und nicht anderweitig vorbestraft sind.

Schauen Sie sich bitte den Beitrag mit dem Thema:

Thema: Ladendiebstahl und einfacher Diebstahl geringwertiger Sachen nach ErwachsenenstrafR

von mir und meinem Forumskollegen Bob an. Dieser wird Sie über weitere Fragen bezüglich des Ladendiebstahls informieren.

Mit freundlichen Grüßen,

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Pug
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Leute!

Heute kam der Strafbefehl.
Ich soll 150€ an die Staatskasse überweisen, dann ist der Fall erledigt.

Ich bin heilfroh, das ich nicht mehr auf´s Dach bekommen habe und der Diebstahl war mir echt eine Lehre.

Die letzten 3 Wochen waren echt die Hölle und man fühlt sich wegen seiner Blödheit wie der letzte Idiot.

Danke an alle hier im Forum- Ihr helft einem sofort mit Eurer Fachkompetenz und gebt einem das Gefühl das man doch noch in den Spiegel schauen kann.

Gruß

Pug

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Guten Tag,

Vielen Dank für die Komplimente. Sowas hören wir immer gerne.

Gern geschehen.

Mit freundlichen Grüßen,

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
webcasi
Status:
Praktikant
(566 Beiträge, 44x hilfreich)

Hast Du denn wirklich einen Strafbefehl erhalten (mit Tagessätzen) oder für die 30 Euro eine Einstellung gegen Auflagen. Bezüglich des BZR Eintrages ist das ja von Relevanz.

Desweiteren hat sich die Justiz in 3 Wochen ja fast überschlagen. Normalerweise dauert das ja länger.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Pug
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Sorry Sinje, Du hast natürlich recht.
Es handelt sich um eine eine Einstellung gegen Auflagen.

Das die ganze Geschichte in knapp 3 Wochen durch ist wundert mich auch.

Aber die waren verdammt lange und haben mir einige schlaflose Nächte gekostet.

Habe ich jetzt eigentlich einen Eintrag ins FZ- ich habe das noch immer nicht verstanden?

Gruß

Pug

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
webcasi
Status:
Praktikant
(566 Beiträge, 44x hilfreich)

nein Du hast nur einen Eintrag im internen Verfahrensregister der Staatsanwaltschaftlichen Behörden (oder so). Kein Eintrag im BZR und daher auch nicht in irgendeinem Führungszeugnis. Da diese aus dem BZR gebildet werden. Selbst wenn es Tagessätze gewesen wären, dann wäre es wohl unter 90 TS geblieben und somit auch nicht im FZ.

Aber wie gesagt: Einstellung gegen Auflagen bleibt ohne Eintrag in BZR und Führungszeugnis.

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