Ladendiebstahl aber unschuldig!!!

28. Februar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Clara1234
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)
Ladendiebstahl aber unschuldig!!!

Hallo,
ich hab da mal ein Problem was sehr durcheinander ist.
Und zwar bekamm ich vor einem Jahr einen Brief von der Polzei, in der mir Vorgewurfen wurde das ich wegen eines Ladendiebstahles aussagen sollte. Ich habe einen Schock bekommen, weil ich NIEMALS,NIERGENDWO und NIX etwas mitgehen lassen habe. Aufjedenfall bin ich dann zur Polizei. Der Beamte meinte dann, dass eine alte Klassenkameradin die vor 4-5 Jahren bei mir in der Klasse war auch beschuldigt ist, sie es aber auch nicht war. Es wurden von ihr Fotos gemacht und dann dem Ladendetektiv gezeigt, der aber bestritt das sie es war. Dann fragte der Beamte, ob sie wüßte wer das sein könnte, vielleicht jemand aus der Nachbarschaft oder Klasse. Sie zeigte dann ein Klassenfoto von unser alten Klasse, was auch dem Ladendetektiv gezeigt wurde und er dann auf mich zeigte, also das ich es VIELLEICHT sein könnte. Dann bekam ich halt Post ging auch zur Polizei, es wurden auch Fotos von mir gemacht und auch dem Detektiven gezeigt. Nun dann bekam ich wieder Post aber diesmal von der Staatsanwaltschaft, in der drin stand das das Ermittlungsverfahren eingestellt wurde. Also, hat irgendjemand bei diesem Ladendiebstahl die persönllichen Daten meiner Klassenkameradin angegeben, da der Ladendetektiv weder meine Klassenkmeradin noch mich als Täterin sah. Nun meine Frage und probleme:
1. Mein Einbürgerungsverfahren läuft noch und von der Ausländerbehörde bekamm ich Post, das ich den Brief von der Staatsanwaltschaft zu denen schicken soll. So also steht das mit dem Ladendiesbstahl in meiner Strafakte, obwohl ich unschludig bin. Jetzt meine Frage:
1. Warum steht das da noch drin, obwohl ich unschuldig bin?
2. Kann ich was dagegen machen, damit das gelöscht wird? Denn ich habe mich bei der JVA für einen AUsbildungsplatz beworben und die auch kontrollieren, ob ich jemals eine Straftat hatte. Also kann ich meine Bewerbung dort in den Wind schießen oder?

Es wäre sehr nett, wenn jemand meine Fragen beantworten könnte, da es mir sehr wichtig ist!
MFG
Clara

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Ihren Schilderungen entsprechend wurde das Ermittlungsverfahren seitens der Staatsanwaltschaft eingestellt, da Sie sich nicht strafbar gemacht haben, da Sie die Tat nicht begangen haben. Diese Einstellung wird in Ihrem Ausländerregister eingetragen. Dieses sollte jedoch keinen Einfluß auf Ihr Bewerbungsverfahren haben.

Mit freundlichen Grüßen,

- Rönner -

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#2
 Von 
Clara1234
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)

Ja sie wurde seitens der Staatanwaltschaft eingestellt. Aber als ich die Bewerbung abschickte, bekamm ich von der JVA, also dort wo ich mich beworben habe, das ich eine Erklärung unterschreiben sollte, in der ich bestätigen sollte, dass ich noch nie eine Straftat geleistet habe, egal wie lange es her ist oder ob die Ermittlungen eingestellt wurden. Und ich habe diesen Brief Unterschrieben, weil ich unschuldig bin. Deshalb wüßte ich auch gerne, ob man irgendwas dagegen tun kann, damit das aus meiner Akte gelöscht wird.

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9520x hilfreich)

Diese Einstellung wird für 2 Jahre im zentralen Verfahrensregister der Staatsanwaltschaft gespeichert und dann automatisch gelöscht.

Inwieweit die Einstellung dirket im Ausländerregister gespeichert wird (und wie lange) weiß ich nicht. Ich habe eben mal das AuslG überflogen, aber dort nichts explizites zur Speicherung von Straftaten gefunden.

Vielleicht kann der Kollege Rönner ja mit der Speicher-/Löschfrist im Ausländerregister aushelfen...?! Evtl. ist die Speicherung auch in einer anderen Vorschrift als dem AuslG geregelt.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#4
 Von 
Clara1234
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank schonmal für Ihre Antworten. Das mit der Ausländerbehörde ist mir eigentlich nicht so sehr wichtig, weil die mir dort gesagt haben, das ich erstmal die Kopie des Briefes mitbringen soll, habe denen auch gesagt, dass ich unschuldig bin. Nur was mir angst macht bzw. stört ist, dass die JVA davon Wind bekommt(was sie auf jeden fall mitbekommen werden) und die mir dann deshalb auf jeden Fall eine Absage schicken werden. Die Stelle dort ist mir nämlich sehr sehr wichtig, da ich schon seit einem Jahr eine Ausbildungsstelle suche und wenn dieser dumme Vorfall der Grund für eine Absage wird, dann weiß ich auch nicht weiter, denn ich bin unschuldig.

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#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9520x hilfreich)

und die mir dann deshalb auf jeden Fall eine Absage schicken werden.

Warum sollten sie? Wenn ich jetzt in 3 Minuten die Seite der niedersächsischen Polizei im www. aufrufe, auf der man online eine Anzeige erstatten kann, und dort den JVA-Direktor der z.B. JVA Celle I wegen Diebstahl anzeige, wird gegen den auch ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, daß später nach § 170(2) StPO eingestellt wird, weil er unschuldig ist.

Verliert er deshalb seinen Job?

Nö! :)

Aber im Ernst. Angezeigt werden kann man schnell - auch unschuldig. Wenn das ein Grund wäre einen Job nicht zu bekommen, hätten wir einige Arbeitslose mehr, als es sowiso schon gibt.

Ich bin im Rahmen meines Jobs ja auch in JVAen 'unterwegs'/tätig (zwar nicht als Staatsbediensteter, sondern als externer Sozialarbeiter, aber ich bin dort auch alleine mit Gefangenen im Büro und werde nicht durchsucht beim hineingehen), d.h. auch über mich wurde von der JVA (bzw. vom JM Niedersachen) eine BZR-Vollauskunft nach § 41 BZRG eingeholt. Verfahrenseinstellungen sind dort aber nicht verzeichnet. Ob noch 'tiefer' geprüft wurde, weiß ich nicht. Ich hatte damals jedoch auch 2 Einträge im ZStV (ein eingestelltes Verfahren und einen Freispruch). Das hat niemanden dazu bewogen, mir meine Tätigkeit in der JVA nicht zu gestatten.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

-- Editiert von !streetworker! am 01.03.2007 00:09:05

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#6
 Von 
Clara1234
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)

Tao ich danke dir vom ganzen Herzen, dass du mir meine Fragen beantwortet hast. Bin jetzt etwas erleichtert. Hoffe mal das alles gut geht.
Nochmals vielen vielen Dank!!!
MfG
CLARA

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#7
 Von 
Clara1234
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)

Ach sorry, meinte Streetworker, hab mich in der Zeile verguckt. Und vielen Dank, das du soooooo schnell geantwortet hast.

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#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9520x hilfreich)

Gerne geschehen - und viel Erfolg für die Bewerbung...

...vielleicht läuft man sich ja mal in irgendeiner JVA über den Weg... ;) :)

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#9
 Von 
Clara1234
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke schön. Ja vielleicht! :grins:

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#10
 Von 
Clara1234
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo, ich bin es noch mal. So jetzt habe ich das Glück, dass ich den Einstellungtest und so bei der JVA alles geschafft habe. Nun habe ich wirklich Angst,dass die von der JVA heraus kriegen, dass ich wegen Diebstahl verdächtigt wurde, obwohl ich das ja nicht war. Jetzt habe ich letzte Woche bei der Staatanwaltschaft angerufen und die meinten, dass das nicht in meinem Führungszeugnis steht, da ich ja nicht verurteilt wurde, aber es in meinen Akten steht, falls sowas wirklich passiert. Nun meine Frage, können die von der JVA meine Akten anfordern oder gucken die nur auf mein Führungszeugnis und das war's? Weiß da jemand bescheid? Bitte um eine Antwort, das ist mir sehr wichtig.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Clara1234
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)

Bitte helft mir!

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Clara1234
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)

Kann mir denn niemand eine Antwort geben?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
mikal
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 13x hilfreich)

Warum haben Sie solche Angst, wenn Sie unschuldig sind. Sollte das doch irgendwie aufkommen und zum Gesprächsthema werden, dann können Sie sich doch erklären! Mehr Selbstvertrauen ist angesagt!......lg mikal

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