Ladendiebstahl als Ersttäter? Geringfügiger Wert?

8. August 2022 Thema abonnieren
 Von 
sonnenblume2849
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ladendiebstahl als Ersttäter? Geringfügiger Wert?

Vorab wollte ich darum bitten, dass meine Frage einfach neutral betrachtet und nicht unbedingt bewertet wird. Ich fühle mich unfassbar schlecht, aber das steht ja hier auch nicht zur Diskussion.

Ich habe Ladendiebstahl von Schmuck im Wert von 22,99€ begangen (also ein Diebstahl geringwertiger Sachen?). Es wurde eine Anzeige aufgenommen und ich musste 100€ an den Laden verrichten.

Nun frage ich mich natürlich was noch auf mich zukommt.. ein sehr hohes Bußgeld oder sogar eine Freiheitsstrafe?

Mir ist bewusst, dass sich das nach den Vorstrafen richtet (nach Recherche habe ich das glaube so verstanden). Vor über 5 Jahren (da war ich noch minderjährig, ca. 17 Jahre alt) habe ich bereits Ladendiebstahl begangen - der aber da ich minderjährig war ausschließlich mit einer Vorladung/Anhörung mit einer Polizei Mitarbeiterin endete.. keine Geldstrafe oder ähnliches.

Wird diese Vorstrafe noch im Strafregister ersichtlich sein und werde ich deswegen eine Freiheitsstrafe bekommen?

Vielen Dank im Voraus.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Sie werden eine Geldstrafe erhalten, die von Ihrem Nettoeinkommen abhängig ist (bis zu drei Nettomonatsgehälter). Die Strafe könnte es sogar ohne Verhandlung vor Gericht geben, also nur schriftlich.

Vielleicht haben Sie Glück und das Verfahren wird sogar vorher noch eingestellt, vielleicht gegen Zahlung einer Geldauflage (grob geschätzt so bei 300 Euro). Das hängt aber von dem Staatsanwalt ab und ein wenig auch von den Angaben, die Sie zu dem Vorwurf machen (oder schon gemacht haben).

Das alles kann mehrere Wochen/Monate dauern. Die erhalten irgendwann Post.

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Und ja, das Vorverfahren ist noch im Erziehungsregister vermerkt. Dennoch wird es wohl bei einer Geldstrafe bleiben.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
seidi256
Status:
Praktikant
(839 Beiträge, 329x hilfreich)

Zitat (von sonnenblume2849):
Nun frage ich mich natürlich was noch auf mich zukommt.. ein sehr hohes Bußgeld oder sogar eine Freiheitsstrafe?


realistisch betrachtet:
a: eine Geldstrafe per Strafbefehlsverfahren
b: eine Einstellung per Geldauflage
c: eine Freiheitsstrafe bei einem Diebstahl mit Warenwert von knapp 23€ ist zu 98% ausgeschlossen
und selbst wenn der zustände Staatsanwalt und Richter einen sehr schlechten Tag haben, wird die zu 99,9% zur Bewährung ausgesetzt

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