Ladendiebstahl Anhörungsbogen - kommt der per Post?

10. Juni 2006 Thema abonnieren
 Von 
tepi
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 9x hilfreich)
Ladendiebstahl Anhörungsbogen - kommt der per Post?

Ich habe da auch ne Dummheit gemacht.Mir ist nicht klar
Kommt der Abhörungsbogen per Post oder muss ich den Erhalt quittieren?
Was ist , wenn ich ein Postfach habe? landet er dort oder wird er mir eigenhändig zugestellt!

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Louis Cypher
Status:
Schüler
(499 Beiträge, 180x hilfreich)

Sofern auf eine Vernehmung verzichtet wird, sendet man Ihnen den Anhörungsbogen an Ihre Adresse, die bei dem Aufgriff als Wohnanschrift festgestellt wurde.
Nach meinem Kenntnisstand müssen Sie den Erhalt nicht quittieren.
Sollten Sie den Bogen nicht zurücksenden, geht die Polizei / StA davon aus, dass Sie nicht zum Sachverhalt aussagen wollen.
Da aber hier auch Pflichtangaben zur Person gefordert werden, wäre die Verhängung eines Bußgeldes wahrscheinlich.

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#2
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Rechtliches Gehör kann durch Ladung zu einer Vernehmung oder durch die Übersendung eines Anhörungsbogens gewährt werden. Die Ladung der Polizei kommt ebenso wie ein Anhörungsbogen mit der Post. Ladungen der StA werden zugestellt.

Da ein Beschuldigter zu nichts verpflichtet ist, also auch nicht zur Rücksendung eines Anhörungsbogens, passiert nichts, wenn er ihn nicht zurückschickt. Geht er zur Vernehmung und verweigert die Angabe der Personalien, dann ist das eine Ordnungswidrigkeit.

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#3
 Von 
Louis Cypher
Status:
Schüler
(499 Beiträge, 180x hilfreich)

@ wastl

Die Angaben zur Person auf dem Anhörungsbogen sind doch auch Pflichtangaben. Demzufolge wäre auch hier eine Ordnungswidrigkeit gegeben, sofern der Anhörungsbogen mit diesen Angaben nicht zurückgesandt wird. Oder liege ich da falsch?

-- Editiert von Louis Cypher am 12.06.2006 06:34:35

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#4
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Es dürfte dann eine OWi sein, wenn der Besch. den Bogen zurückschickt und dabei die Angabe der Personalien verweigert (wobei sich dann die Frage stellt, was das Ding dann noch wert ist, aber das steht auf einem anderen Blatt). Er ist jedenfalls als Besch. nicht verpflichtet, auf den Personalbogen zu reagieren, weil ein Besch. nur in sehr engen Grenzen zur Mitwirkung verpflichtet ist (z.B. bei Gegenüberstellungen).

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
tepi
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 9x hilfreich)

Wie lange dauert es ungefähr bis der Anhörungsbogen kommt.
Was kommt dann.
Wenn es zur Einstellung nach §153 kommt, wann wird das Verfahren eingstellt, wie lange dauert es dann zwischen Rücksendung Anhörungsbogen und Einstellung?
Wer stellt ein? Kommt das Schreiben normal in die Hauspost oder muss unterschrieben werden???

9x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Die einzelnen Zeiträume sind nicht vorhersehbar, da dieses von der jeweiligen Auslastung von Polizei und Staatsanwaltschaft abhängt. Die Staatsanwaltschaft kann Verfahren einstellen, die Polizei nicht. Der Zugang der Post muss nicht quittiert werden.


Mit freundlichen Grüßen,

- Rönner -

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
tepi
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 9x hilfreich)

Wie ist es, wenn man ein Postfach hat?
Geht die Post ins Postfach oder trotzdem an die Hausadresse?? Weiss das jemand

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Vorzugsweise an die Hausadresse. Auf diese Weise zeigt sich gleich, ob die angegebene Adresse stimmt. Und wenn mal etwas zugestellt werden soll ginge das Postfach sowieso nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 385x hilfreich)

Gut gemeinter Rat am Rande:

Anstatt sich um diffizile Zustellungsfragen zu kümmern, sollten Sie sich beizeiten, d.h. vielleicht vor einem evtl gerichtlichen Verfahren(?), um eine Schadenwiedergutmachung bemühen, mein lieber `tepi´.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest123-1156
Status:
Lehrling
(1818 Beiträge, 509x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Was ein Anhörungsbogen mit kleinkochen zu tun hat mag dann auch mal dahin stehen.... Wieso sollte bei einem Ladendiebstahl eine Vernehmung gemacht werden? Und woher kommt die Erkenntnis, dass es auf eine Einstellung hinausläuft, wenn noch nicht einmal bekannt ist, ob es sich um einen Ersttäter handelt oder wie hoch die Schadenssumme ist.
Es ist doch immer wieder schön, wenn ohne Kenntnis des Falles vermeintlich definitive Aussagen über den Ausgang des Verfahrens gemacht werden. Leider lässt das nicht auf sonderliche Sachkunde schließen.

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