Ladendiebstahl bei H&M

28. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
steffi_cecilia
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Ladendiebstahl bei H&M

Hallo,
ich habe heute mit zwei andern freundinen sachen bei H&M geklaut( wert meine sachen ca. 25€).
Wir wurden aber erwischt. Wir haben aber auch alles gestanden und die Polizisten und die Verkäuferinnen haben auch gesehen das es uns alles schrecklich leid tut. (Weinen)
Ich bin auch noch nich Vorbestraft aber bin noch minderjährig (16)
Die verkäuferinnen von H&M haben gesagt das es warscheinlich nich ins Führungszeugnis kommt und wir auch nich angeklagt werden.
Was meint ihr dazu?

Danke schon mal im Voraus!!!

Liebe grüße Steffi

Ich danke euch schon mal im voraus

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6 Antworten
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#2
 Von 
steffi_cecilia
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hey,
ja also es ist das erste mal (und auch das letzte mal) das ich straffällig geworden sind!!!!
Was meinst du denn mit einer Verwarnung, eine Eintrag in die Polizeiakte oder in das Führungszeugnis??
Danke


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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 16x hilfreich)

Vermutlich wird das Verfahren nach Jugendstrafrecht eingestellt, und zwar
nach § 45 JGG . Das bedeutet zwar, dass keine Strafe oder Sanktionierung erfolgt, aber die Verfahrenseinstellung wird im Erziehungsregister vermerkt. Diese wird mit dem 24. Lebensjahr gelöscht. Im Führungzeugnis wird die sache aber nicht eingetragen.



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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
steffi_cecilia
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Und können sich Arbeitgeber diese Erziehungsakte angucken?
Könnten sie mir vllt noch die Frage beantworten was nun mit meiner Freundin passiert...
Sie hat auch noch keine Vorstrafen ist auch noch 16 jahre hat aber gestern in zwei Läden geklaut heißt sie bekommt jetzt warscheinlich zwei Anzeigen...
Wird bei ihr jetzt auch die Klage fallen gelassen oder muss sie vor gericht??
Danke für Ihre schnellen Antworten !!!

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

Auch zweimal kurz hintereinander klauen führt aller Voraussicht nach zu einer Verfahrenseinstellung.
Auf das Erziehungsregister haben nur Polizei und Justiz Zugriff. Arbeitgeber haben da keinen Zugriff drauf, die können sich nur das Führungszeugnis ansehen.
Also alles noch nicht so wild. Aber halt nicht wieder machen... ;-)

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"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
steffi_cecilia
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Aschso okay danke vielmals!!!!


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