Ladendiebstahl bei H&M - minderjährig

1. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Lalala12345
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Ladendiebstahl bei H&M - minderjährig

Hallo ihr Lieben,
ich hab vor ca. 2 Monaten einen Diebstahl bei H&M begannen.
Keine Ahnung was mich dazu verleitet hat, vielleicht die Aussagen der Anderen die meinten : "Ach, mach das doch mal, ist ganz einfach da."
Dumm, ich weis.
Aufjeden Fall bereue ich diese Tat zu tiefst.
Ich hab bei H&M im Wert von 100Euro! beklaut. -___-
Ich bin minderjährig und gehe noch zu Schule.
Habe also kein eigenes Einkommen, jediglich ein Taschengeld von 35 Euro.
Am Dienstag ist dann auch direkt mal die Polizeiliche Vernehmung, zu der meine Freundin und ich antreten muessen.
Deshalb wollte ich mal fragen,
ob ihr wisst mit was ich da so rechnen muss.
Ein Gerichtverfahren :( Wovor ich sehr grioße Angst habe.
Geldstrafe, wie viel ?
Und und und.
Lasst mich euch ein Tipp geben, es ist verlockend wie spielend einfachen es dort geht wie manche sagen, versucht es trotzdem nicht.
Das war meine erste Straftat und ich bin ich auch nicht vorbelastet.
Man, wie doof ich doch war -____-

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2165
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Lalala12345
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja ich bin 16.
Ja ich hab das gestanden, als ich noch im Laden mit dem Detektiv war.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Lalala12345
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke schon mal für die Antwort ;)

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
deeva
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 29x hilfreich)

Da Sie Minderjährig sind, werden Sie um eine Gerichtsverhandlung wohl nicht herumkommen, wenn das Verfahren nicht eingestellt werden sollte.

Ein Strafbefehl mit Geldstrafe wird nur bei Erwachsenen erlassen.

Sie können mit einigen Stunden Sozialarbeit rechnen als Ersttäterin. Sie werden wohl zu einem Termin bei der Jugendgerichtshilfe müssen, und Ihre Eltern werden meist auch zu der Verhandlung geladen. Das ist meist das unangenehmste, aber kaum vermeidbar.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17264x hilfreich)

Hi,

so ist es. Und eingestellt wird bei dem Warenwert auch nicht mehr. Insofern gibt es mit Sicherheit eine Verhandlung. Zumindest ist die, da Lalala noch minderjährig ist, nicht öffentlich.

Gruß vom mümmel

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Lalala12345
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Können Sie mir auch sagen, wie so eine Verhandlung abläuft.
Wer da ist, &&& ?
Das wäre sehr nett.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17264x hilfreich)

Hi,

anwesend sind der Richter, der Staatsanwalt und der Protokollführer. Ablauf:

1. Feststellung der Personalien
2. Staatsanwalt verliest Anklageschrift
3. Du wirst befragt. Du mußt Dich nicht äußern, aber ein
Geständnis wäre sinnvoll
4. Staatsanwalt plädiert (er fordert eine bestimmte Strafe)
5. Dein Schlußwort (tut mir leid, kommt nie wieder vor)
6. Richter spricht Urteil

Gruß vom mümmel

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Lalala12345
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank schonmal.
Jaaa, Doofheit muss bestraft werden.
Trotzdem habe ich große Angst.
Oh man :(

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Lalala12345
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Aber wenn es zu einer Verhandlung kommt, und zu der kommt es ja nach Mümmels Meinung mit Sicherheit bin ich beruhigt, dass die nichz öffentlich ist.
Mhh.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17264x hilfreich)

Hi,

wovor hast Du denn Angst? Richter sprechen meist ganz sachlich mit ihren Angeklagten, oft sogar recht freundlich. Man darf Ihnen natürlich nicht pampig kommen, aber das hattest Du sowieso nicht vor, nehme ich an...Und das Urteil wird in den schon erwähnten Sozialstunden bestehen, die Du dann im städtischen Tierheim (oder eine anderen gemeinnützigen Einrichtung) abarbeitest.
Übrigens wird Dich die Jugendgerichtshilfe (eine Abteilung des Jugendamtes) anschreiben und einladen. Da muß Du nicht hin, aber Du solltest da hingehen. Die kennen die örtlichen Jugendrichter und sagen Dir, was Dich ungefähr erwartet. Außerdem helfen sie Dir, eine Arbeitsstelle für die Sozialstunden zu finden, die Deinen Neigungen entspricht.

Gruß vom mümmel

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Lalala12345
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Jaaa, okay.
Ich hab trotzdem Schiss.
Einfach zu meiner Dummheit zu stehen. -_-
Aber ich komme nicht drum rum.
Vielen Dank für eure Hilfe und Antworten.
Eine Frage habe ich trotzdem noch.
Kommen trotzdem Kosten auf mich zu.
Wegen der beschädigten Kleidung ?
Und irgendwelche Bearbeitungsgebühren ?
Ich denke doch mal schon oder ?

Vielen, vielen Dank :)

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17264x hilfreich)

Hi,

wenn Du Kleidung beschädigt hast, muß Du die ersetzen. Außerdem gibt es die übliche Vertragsstrafe für das Klauen: 50 Euro gelten als angemessen. Das hat aber alles mit der Gerichtsverhandlung nichts zu tun. Gerichtskosten werden bei Jugendlichen üblicherweise nicht erhoben.

Gruß vom mümmel

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.722 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen