Ladendiebstahl bei einem Minderjährigen.

10. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
go551475-65
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ladendiebstahl bei einem Minderjährigen.

Sehr geehrte Damen und Herren,

vor knapp einer Woche , habe ich eine folgenschwere Entscheidung getroffen und einen Ladendiebstahl begannen.
Ich bin 17 Jahre alt und vorher nie rechtlich aufgefallen.
Nachdem ich beim Diebstahl erwischt wurde, erhielt ich kurze Zeit später ein Vorladung.
Nun möchte ich wissen , wie ich mich bei der Vernehmung verhalten soll , ob ich gestehen sollte , weil Kameraaufnahmen von mir existieren und der Ladendetektiv mich überführt hat.
Zudem möchte ich wissen , wie hoch meine Chancen sind , dass die Anklage fallengelassen wird , da der Diebstahl "nur" ca. 16€ betrug.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32875 Beiträge, 17266x hilfreich)

ob ich gestehen sollte , weil Kameraaufnahmen von mir existieren und der Ladendetektiv mich überführt hat. Und die Frage kannst Du Dir echt nicht selbst beantworten? Welchen Zweck sollte wohl das Leugnen oder Nichtgestehen einer klar bewiesenen Tat haben?
Zudem möchte ich wissen , wie hoch meine Chancen sind , dass die Anklage fallengelassen wird , da der Diebstahl "nur" ca. 16€ betrug. Könnte passieren - auch da wäre ein Geständnis hilfreich...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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