Ladendiebstahl - ca. 400 EUR

9. September 2002 Thema abonnieren
 Von 
Panama
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ladendiebstahl - ca. 400 EUR

Hallo!

Ein guter Freund von mir wurde vor ca. 3 Wochen in Würzburg bei Ladendiebstahl ertappt - es handelt sich um mehrere DVDs im Werte von ca. 350-400 EUR, die er für den Eigengebrauch haben wollte, denn er besitzt seit kurzem einen neuen DVD-Player, jedoch offensichtlich nicht das Geld für die Software... Er ist Student, steht kurz vor Abschluß des Studiums, 27 Jahre alt und wohnt in Berlin.

Er ist Ersttäter, bereut die Tat nun sehr und beteuert, dies war das erste und letzte Mal. Er tappt völlig im Dunkeln, mit welchen Konsequenzen er zu rechnen hat und was das für eine bald anstehende Suche nach dem ersten Arbeitgeber bedeuten kann, wenn dieser von ihm ein pol. Führungszeugnis verlangt. Besonders von Interesse sind daher:

- wird nur ein Anhörungsbogen zugesand, auf den dann vom Staatsanwalt/Richter (?) entschieden wird, oder muß auch mit einem aufwändigeren gerichtlichen Verfahren gerechnet werden?

- muß er zu diesem Verfahren persönlich erscheinen und wo findet dieses dann statt (Würzburg oder Berlin)?

- mit welchem Strafmaß ist ungefähr zu rechnen und wird es einen Eintrag ins Führungszeugnis geben?

Über ernstgemeinte Antworten würden wir uns sehr freuen!
Gruß,
Michael M

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 126x hilfreich)

Also ein etwaige Hauptverhandlung würde in Würzburg stattfinden, auch die dortige Staatsanwaltschaft ist für die Ermittlungen zuständig.
Unstreitig dürfte es sich nicht mehr um den Diebstahl geringwertiger Sachen handeln, so das als Ersttäter mit einer Geldstrafe von 30-40 Tagessätzen zu rechnen sein wird. Die Höhe der einzelnen Tagessätze richtet sich nach dem jeweiligen Einkommen (Einkommen : 30 = 1 TS).

Angesichts der Distanz würde sich ein Strafbefehlsverfahren anbieten, um eine Hauptverhandlung dort zu vermeiden. Hierfür könnte die Einschaltung eines Rechtsanwaltes empfehlenswert sein.
Eintragungen in das normale polizeiliche Führungszeugnis erfolgen erst ab 90 Tagessätzen bzw. mehr als 3 Monaten Freiheitsstrafe.

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

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#2
 Von 
Anilah
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo panama,
ich weiss es nich ob du noch hier bist und mein Nachricht liesst.
Könntest du mir erzählen was hatte danach passiert. Hast du strafe bekommen und welche strafbefehl.
Ich bin jetzt hilflos. Ich habe heute schlimme getan. Klauen. Und wird erwischt. Im werte 400€ für erste mal. Ich weiss es nicht was ich machen soll und bin ich sehr deprimiert. Ich habe viel davon gelernt. Sowa draf nie tun. Das ist wirklich für erste mal und LETZTE.

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(37257 Beiträge, 13745x hilfreich)

Leichenschändungen mögen wir hier gar nicht. Wie wärs mit der Eröffnung eines eigenen Threads. Nach 20 Jahren dürfte sich die alte Sache auch nun wirklich erledigt haben.

wirdwerden

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