Ladendiebstahl ca.95€

29. Oktober 2003 Thema abonnieren
 Von 
wilkesil
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ladendiebstahl ca.95€

Hallo!

Habe Anfang August in Berlin(wohne in der Nähe Hannover) einen Diebstahl über ca. 93€ begangen. Wie jeder hier bereue ich die Tat (bin nicht vorbestraft usw.). Wurde an dem Tag von der Polizei noch in mein Hotel gebracht weil ich keine Papiere dabei hatte, nur 35€. Nach einer Woche habe ich den Anhörungsbogen der Polizei bekommen und sofort ausgefüllt zurückgeschickt. Darin bereue ich die Tat und entschuldige mich, brauchte aber keine Angaben zu meinem Einkommen machen. Bis heute warte ich auf Post vom Staatsanwalt.
Jetzt meine Fragen:
1. wie lange muss ich noch warten?
2. wie hoch wird die Strafe ca.sein?
3. muss ich vor Gericht

Schon mal Danke im vorraus

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1433x hilfreich)

Guten Abend,

(1) je nach Auslastung der Staatsanwaltschaft, kann es auch länger dauern bis Sie Bescheid bekommen. Aber Bescheid werden Sie wohl auf jeden Fall bekommen. Besonders in Berlin ist die Auslastung der Staatsanwaltschaft hoch. Davon kann Ihnen mein Kollege Herr RA Sevriens sicherlich berichten.

(2) Wie hoch die Strafe ausfalen wird, kann nicht prognostiziert werden. Der Diebstahlswert befindet sich jedoch nicht mehr im Bereich der Geringfügigkeit, so dass Sie mit einer Geldstrafe rechnen können. Natürlich kommt es auch darauf an, ob Sie noch Jugendlicher sind.

(3) Sofern Sie noch Jugendlicher sind, wird Ihre Sache vor dem Jugendgericht verhandelt.

Sollten Sie Erwachsener sein, so wird es, sofern keine evidenten Zweifel am Sachverhalt bestehen, auf dem schriftlichem Wege abgehandelt in Form eines Strafbefehls.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -

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#2
 Von 
webcasi
Status:
Praktikant
(567 Beiträge, 44x hilfreich)

das kann durchaus mal 3 Monate dauern, bis da was kommt.

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#3
 Von 
Johann
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
das macht einen ganz schön mürbe diese Warterei. Auch ich habe den gleichen Fehler im August begangen. Allerdings Wert 10,- Euro und hechte jeden Abend an den Briefkasten und hoffe drauf, dass der Brief der Staatsanwaltschaft drin ist. da müssen wir wohl durch. Aber da ist auch was Gutes dran, man wird diese Zeit wohl nie vergessen und wird daher den selben Fehler wohl nicht mehr tun.
Gruß Cora

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#4
 Von 
RA DPMS
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 150x hilfreich)

In Berlin wird sehr gern von dem Strafbefehlsverfahren Gebrauch gemacht. Sie müssen deshalb mit Sicherheit nicht zum Amtsgericht Tiergarten kommen. Übrigens ein sehr schönes Gericht :)

@ BOBO : Ja, die Auslastung ist sehr groß und ab und zu scheint auch mal die eine oder andere Akte in den Tiefen des Gerichts und der Staatsanwaltschaft, die Tür an Tür sitzen, verloren zu gehen.

@ Sinje : es hat auch schon länger gedauert.

Mit freundlichen Grüßen

D.P.M. Sevriens
<a href="http://www.erecht.net" target="blank">www.erecht.net</a>

"Wer glücklich ist, kann glücklich machen, wer`s tut,
vermehrt sein eigenes Glück." (Gleim)

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#5
 Von 
wilkesil
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo!
Sorry, war gestern etwas in Eile!
Ich bin 30 Jahre und zur Warterei, die schon Strafe genug!
Noch eine Frage: Erfährt mein Arbeitgeber was von dieser Straftat?
Und noch eine: Wollen die noch mein Monatseinkommen zur Festlegung der Strafe wissen?

Noch eins zu diesem Forum: es ist Grossartig, wenn man die Beiträge hier liest ist man doch etwas beruhigter, auch als einmaliger (offentlich;)) Straftäter.

Tschau (bis bald wollte ich nich schreiben!)

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#6
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

Ertstens: Nein, Ihrem Arbeitgeber wird das natürlich nicht explizit mitgeteilt - falls es aber zu einer Hauptverhandlung vor Gericht kommt, so ist diese öffentlich, und wenn Ihr Arbeitgeber - auf welchem Weg auch immer - von diesem Gerichtstermin Kenntnis erlangt, dann kann er natürlich als "interessierte Öffentlichkeit" an der Sitzung teilnehmen.
Zweitens: Zu Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen brauchen Sie keine Angaben zu machen. Falls Sie es nicht tun, kann das Gericht Ihr Einkommen aber zur Festlegung der Tagessatzhöhe schätzen - und diese Schätzung kann natürlich auch nachteilig für Sie sein. Ich würde Ihnen daher empfehlen, Angaben zu Ihrem Einkommen zu machen.

-----------------
"fiat justitia et pereat mundus..."

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#7
 Von 
lea23
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo,

Bin rumänischer statsbürger und brauche jetzt für mein arbeitgeber ein führungszeugnis.
Bin wegen versuchter diebstahl zu 40 tagessetze a 20 DM in 2001 verurteil worden und in 2002 wegen schwarzfahren zu 10 tagessetze a 10 euro .
Wird das in mein führungszeugnis stehen

Bitte um antwort

vielen dank

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
RA DPMS
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 150x hilfreich)

Hallo,

ich möchte nur darauf aufmerksam machen, dass freiwillige Angaben zum Einkommen erst nach intensiver Abwägung der Höhe der Einkommensverhältnisse gemacht werden sollten.

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