Ladendiebstahl die 2. :-(

14. Oktober 2005 Thema abonnieren
 Von 
Hilflos!
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 31x hilfreich)
Ladendiebstahl die 2. :-(

Nie wieder würde ich es tun, schwor ich mir, als ich Anfang 2003 als 24jährige Täterin öffentlich vor Gericht zu 30 TS aufgrund einfachen Ladendiebstahls verurteilt wurde (Warenwert ca.370 €), in Baden Württemberg.
Gertern wurde ich im Supermarkt beim Diebstahl erwischt worden (€ 50,49), war sofort geständig, die Polizei wurde gerufen, auch um meine Wohnung in Anschein zu nehmen (fiel zu meinen Gunsten aus). Die Polizeibeamtin notierte sich auch, daß ich unter einer "Emotional instabilen Persönlcheitsstörung vom Borderlinetypus" leide.
Was wird mich nun erwarten?
Ich habe Angst, nur noch Angst.
Daß es der dämlichste Fehler war, wieder zu stehlen, weiß ich auch, dennoch kann ich es nicht rückgängig machen; bitte nehmt Abstand von Moralpredigten, sondern versucht mir zu helfen, denn es geht mir sehr schlecht.
Vielen Dank für Eure Antworten.

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24 Antworten
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#1
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Nun ja, Sie fordern die Moralpredigten ja geradezu heraus. Wie auch immer, auch Borderliner dürfen nicht stehlen, also werden Sie mit einer weiteren Geldstrafe rechnen müssen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Hilflos!
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 31x hilfreich)

Hallo wastl,
zunächst einmal vielen Dank für Deine Antwort; sicherlich exkulpiert mich meine Diagnose nicht. Es tut mir sehr leid, dennoch kann ich die Tat nicht rückgängig machen - wenn ich es auch wollte.
In BaWü sind die Gesetze bezgl. Ladendiebstahls sehr streng, d.h. auch mit einer Bewährungsstrafe müßte ich wohl rechnen...
Seit drei Jahren bin ich arbeitsunfähig, zudem bin ich hartz4-Empfängerin.
Zwar wurde damals "nur" zu dreißig TS als Ersttäterin verurteilt, allerdings im Rahmen einer öffentlichen Klage ( anwesende Schulklasse...)
Hartz 4 reicht kaum zum leben, wie soll ich denn damit eine evtl. Geldstrafe begleichen?
Was könnte im Falle einer Bewährungsstrafe an Auflagen auf mch zukommen?
Vielen Dank für Eure Antworten,

ich habe nur noch Angst.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Das Strafgesetzbuch gilt bundesweit. Allerdings, und das werden Sie wohl meinen, neigen die süddeutschen Gerichte eher dazu, den gegebenen Strafrahmen auch mal auszuschöpfen. Aber auch in Ba-Wü werden Sie kaum eine Freiheitsstrafe dafür bekommen sondern eine Geldstrafe. Bei der Strafzuemssung kommt es nicht darauf an, ob jemand Geld hat. Die Anzahl der Tagessätze richtet sich nach dem Verschulden, also diesmal wohl mehr als 30 TS. Die Höhe der TS richtet sich nach dem Einkommen, Monatseinkommen abzüglich irgendwelcher Unterhaltsverpflichtungen geteilt durch 30 (Tage des Monats). Beim Einkommen zählen nicht nur Barleistungen, sondern auch Mietzuschüsse und dergleichen mit (logisch, andere Leute müsse von ihrem Einkommen ja auch ihre Miete bezahlen, da wird ja auch nichts abgezogen). Geldstrafe kann man, sowohl in Ba-Wü als auch anderswo, tilgen, indem man sie bezahlt (Ratenzahlung! Das geht auch bei Hartz IV), abarbeitet oder als Ersatzfreiheitsstrafe absitzt.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Hilflos!
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 31x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten!
Einige Fragen jedoch quälen mich noch:
Als ich bei meinem zweiten Ladendiebstahl gestellt wurde, warf man mir vor, öfters in diesem Supermarkt lange Finger gemacht zu haben, was jedoch nicht stimmt. Auch Kassiererinnen behaupten dies, jedoch fehlen dem Filialleiter die Beweise meiner angeblichen Diebstähle. Werden im Falle einer Gerichtsverhandlung solche Zeugen geladen?
Noch ein Problem: da ich zum Zeitpunkt des Diebstahls von Waren im Wert von 50,49 € etwas alkoholisiert war kann ich mich an die Waren im einzelnen nicht mehr erinnern, es war eine Sammlung von "Kleinigkeiten", etwa 20 Artikel. Wie wird der Staatsanwalt angesichts meiner einschlägigen Vorstrafe wohl reagieren?
Als ich vor über zwei Jahren diese Dummheit zum ersten Mal begang, sagte mir der Richter, beim zweiten Mal gebe es Bewährung, beim dritten Mal Knast.
Meine Frage nun: ist eine Bewährungsstrafe immer mit Auflagen verbunden (Geldstrafe, Sozialstunden...) oder wird gar ein Bewährungshelfer bestellt?
Vielen Dank für Eure Antworten!
Liebe Grüße,voneiner verängstigten und dämlichen Täterin

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Hilflos!
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 31x hilfreich)

...wäre die Konsultation eines Rechtsanwaltes angesichts meiner prekären finanziellen Lage Geldverschwendung oder empfehlenswert?

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Wie wastl schon sagte, ist eine Freiheitsstrafe hier unwahrscheinlich, da es sich 'erst' um die 2te Tat handelt. Die Aussage des Richters war m.E. eher dazu gedacht Ihnen Angst zu machen. Wenn (lt. der Aussage) jeder Ladendieb, der zum 3. Mal erwischt wurde in den Knast käme, müßte man hunderte neue Knäste bauen, um die Verurteilten aufzunehmen. Ich habe Klienten, die schon 7mal beim Ladendiebstahl erwischt wurden, und noch keinen Knast von innen gesehen haben.

Eine Bewährungsstrafe ist -prinzipiell- nicht zwingend mit Auflagen verbunden. Auch ein Bewährungshelfer wird nicht zwingend bestellt.

...wäre die Konsultation eines Rechtsanwaltes angesichts meiner prekären finanziellen Lage Geldverschwendung oder empfehlenswert?


Schaden kann ein Anwalt sicherlich nie. Ob Sie im konkreten Fall einen beauftragen wollen, müssen Sie selber entscheiden. Da kann man wenig zu sagen..

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Hilflos!
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 31x hilfreich)

Vielen Dank Bob,
Wenn man bedenkt, daß ein Anwalt unter 500 € für eine kurze Verhandlung vor Gericht nicht zu haben ist, werde ich wohl eher verzichten. Wäre es möglich, daß meine Mutter, - die mich ohnehin begleiten wird - , nicht nur im Zuschauerraum sitzt, sondern neben mir? Ist dies im Erwachsenenstrafrecht möglich? Aufgrund meiner o.g. Borderlinepersönlichkeitsstörung leide ich u.a. auch an soziophobischen Zuständen, da würde mir eine Bezugsperson an meiner Seite sehr hilfreich sein.
Grüße von der Unverbesserlichen :/

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Hilflos!
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 31x hilfreich)

Was kann ich denn noch tun?
Die Angst macht mich wahnsinnig, zumal ich in Kürze mein Führungszeugnis nicht mehr beim Bürgeramt beantragen werde (wer stellt denn schon eine 26-jährige mit zwei Einträgen wegen Diebstahls ein?).

Zurück zu meinem vorigen Posting:
Kann eine vertraute Person während der Verhandlung neben mir sitzen?
Für Antworten bedanke ich mich im voraus.

An wastl: wohl habe ich mich falsch ausgedrückt, doch das "Nord-Süd-Gefälle" existiert, gerade in meiner Region, wobei ich froh bin, nicht in Bayern wohnhaft bin, denn in diesem "Freistaat" werden Delikte wie Ladendiebstahl usw. geahndet, als sei mein ein Verbrecher.

An Bob: ob mich damals der Richter bezüglich Bewährung und Haftstrafe einschüchtern wollte, kann ich mir sehr gut vorstellen; vielleicht hatte er einen schlechten Tag (oder Morgen) und dachte, der zeig´ ich´s mal (ich trat gepflegt und attraktiv auf - wie immer - evtl. wurde mir das zum Verhängnis). Vielleicht wäre es besser, vor Gericht "heruntergekommen" zu erscheinen, ich weiß es nicht...

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Wie Sie sich anziehen ist ziemlich egal. Nur ein ins arrogante fallender Tonfall kommt nicht gut an. So nach dem Motto: Herr Vorsitzender, dauert das noch lange, ich habe schließlich auch noch was anderes zu tun.

Ihre Mutter kann auf Ihren Antrag hin als Beistand zugelassen werden, dann kann sie neben Ihnen sitzen und Händchen halten. ;)
Was sich die Verfahrensbeteiligten denken - 24 Jahre - können Sie sich vielleicht so ungefähr vorstellen...

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Hilflos!
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 31x hilfreich)

...langsam halte ich es nicht mehr aus.
Am 13.10.2005 wurde ich erwischt, habe jedoch bislang weder einen gelben oder blauen Brief erhalten (von der Polizei ist ja nichts mehr zu erwarten, da Personalien etc. in meiner Wohnung aufgenommen wurden).
Warum dauert es denn so lange?!

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
nwg100
Status:
Praktikant
(522 Beiträge, 92x hilfreich)

Na mein Gott, weil die Polizei und Staatsanwaltschaft halt besseres zu tun hat als sich um so einen Sch....dreck zu kümmern.
( Entschuldigung )

Falls es zur Anklage kommt und Sie werden verurteilt gibt es eine GELDSTRAFE.
Und das wärs dann aber auch.

Spekulieren Sie nicht rum, nach dem Motto 1-2-3 mal und dann ab in den Bau.

Damit tuen Sie sich selbst keinen Gefallen und Ihre Fragen wurden hier hinreichend beantwortet.

Ich wünsche Ihnen viel Glück und bleiben Sie doch ruhig.

nwg100

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Hilflos!
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 31x hilfreich)

Na ja, bin eben verzweifelt.....
Jedenfalls werde ich Euch auf dem Laufenden halten, sobald ich Näheres weiß.
Danke für die Antworten

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Fehlergemacht
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,
habe ein problem, wurde heute erwischt.*heul*
habe im Media Markt ein Preisschild umgeklebt (von ehemals 10 auf 5euros) und wurde dann beim bezahlen erwischt-> videobeweis. ich bin jetzt 16 jahre alt. vor 2jahren bin ich schon einmal (9euro) erwischt worden. Damals ist aber nichts weiter als Namen aufschreiben etc. passiert.
Meine fragen sind:
Was passiert jetzt?
Gibt das einen Eintrag in der Akte auf lebenszeit->polzeiliches führungszeugnis ist hin...
Ist der erste eintrag noch vorhanden?
Wird meine Schule benachrichtigt?

Habe mir geschworen das nie wieder zu tun. bin nervlich total hin. hoffe ihr könnt mir antworten geben, wäre echt eine große hilfe. Danke

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Hilflos!
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 31x hilfreich)

Dein Erziehungsregister wird gelöscht, sobald Du 24 bist (es sei, denn, Du begehst noch einen Mord ;) )
Auf Lebenszeit wird Dich das nicht verfolgen.
Du müßtest schon sehr kriminell sein (Raub, räuberischer Diebstahl...), daß sich die Jugendgerichtshilfe für Dein Umfeld (inkl. Schule) interessieren würde. Vielleicht wird das Verfahren eingestellt, oder Du wirst verwarnt. Sozialstunden kann ich mir bei dem Betrag nicht vorstellen, ist aber nie auszuschließen.
Alle weiteren Fragen, die noch offen sind, leite ich an die anderen (fachkundigeren Usern bzgl. Jugendstrafrecht) weiter.
Alles Gute und mch´ Dir keine großen Sorgen :)

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
nwg100
Status:
Praktikant
(522 Beiträge, 92x hilfreich)

Was geht denn nun ab ????????????

Vielleicht folgende Vorgehungsweise :

Frage : Wie spät ist ?
Antwort : 22.30 Uhr !

Als gleich Fragen und Wunschantwort.

Wir sind hier net bei "Wunschkonzert".

Wurd doch alles gesagt.

nwg100

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Es spricht einiges dafür, dass das Verfahren nochmals eingestellt wird, nach schriftlicher oder mündlicher Ermahnung. Die Einstellung würde sich dann im Erziehungsregister wiederfinden. Die Schule wird nur 'in geeigneten Fällen' benachrichtigt, § 70 JGG . Das wäre wenn z.B. ein Zusammenhang mit der Schule bestünde, was ja nicht der Fall ist.
Was ich ehrlich gesagt etwas bedenklich finde, ist, dass es dich nicht stört, geklaut (genauer gesagt, einen versuchten Betrug begangen) zu haben, sondern dass du erwischt worden bist. Stell dir doch einfach mal vor, du würdest etwas für 10 Euro verkaufen wollen und jemand würde versuchen, deine Kassiererin dazu zu bringen, nur die Hälfte oder was auch immer zu kassieren.

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Hilflos!
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 31x hilfreich)

Späten Abends hat sich die Elster "Hilflos!" nützlich gemacht (einen neuen Thread wollte ich nicht schon wieder eröffnen)....

Ruft mich doch ein Mann an, den ich längst aus meinem Gedächtnis gestrichen hatte (aus gutem Grund!), ihn seit Jahren weder gesehen noch etwas von ihm gehört habe. Damals habe ich ihn auf einer offenen psychiatrischen Station kennengelernt (er war bekannt für Depressionen und manipulativen Suizidversuche, ich für meine Borderlinestörung kurz vor dem Abitur am Abendgymnasium).
2001 kam er in meine Wohnung - volltrunken - und war im begriff, seinen Vollrausch bei mir auszuschlafen, was ich jedoch kategorisch ablehnte. Nach langen Verhandlungen (solange dies mit einer Alkoholleiche möglich ist) beschloß ich, ihm ein Taxi zu rufen, wobei er immer aggressiver wurde. Meine Nachbarn erwachten und wollten mir zu Hlfe eilen. Dann lallte er, zuerst würde er meinen 70jährigen nachbarn kaltmachen, dann den Taxifahrer....
Daß er ein anderes "Taxi" benötigte, war spätestens dann klar (zu viert haben ihn die Staatsdiener mitgenommen).
Abgehakt.
Vorhin klingelt das Telefon und ER - den ich längst vergessen hatte - war am apparat, mit verwaschener Stimme.Meine Frage, ob er getrunken habe, verneinte er. Tabletten habe er geschluckt. Da ich mich bezgl. der Toxizität von Psychopharmaka auskenne, fragte ich ihn, was er denn in seiner Wohnung habe (Suizidgeeignete Präparate leider auch vorhanden). Er werde sich heute umbringen, beteuerte er mir, da seine Freundin ihn verlassen habe.
Die Menge der giftigen Medikamente war sehr hoch, die er besaß. Ich kontaktierte seinen Nervenarzt, den er mir nannte, der mir sofort riet, Polizei und Notarzt zu kontaktieren.
Auf einmal wollte er scheinbar nicht mehr sterben, so seine Worte.
Glaubte ich nicht.
110.
Man verständigte mich kurze Zeit später, er habe sich akut intoxikiert, lebensgefährlich.

Wenigtens einmal eine gute Tat in meinem Leben: Ich habe ihm das Leben gerettet, auch wenn ich ihn nicht mag.
Zum ersten mal seit langer Zeit habe ich mich nicht strafbar, sondern nützlich gemacht.
Er wollte sich umbringen, weil seine Freundin ihn verlassen hat.
Das ist kein Grund, aus dem Leben zu scheiden.

Ich habe ein Menschenleben gerettet.
Immerhin.

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Fehlergemacht
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

danke schonmal für die infos...echt lieb von euch....werde echt mein bestes geben, dass so etwas nie wieder passiert. habe bemerkt, dass ich mich missverständlich ausgedrückt habe. Meinte natürlich nicht, dass ich nur weil ich erwischt wurde mies drauf bin sondern auch weil ich es überhaupt getan habe....
habe noch eine frage: gehe zur zeit aufs Gymnasium und werde sehr wahrsch. mein Abitur schaffen. Werde ich probleme aufgrund dieses Vorfalls bei der Bewerbung um einen Ausbildungs/Studiumsplatz oder beim Wehrdienst(den ich aufgrund des Geldes machen werde) bekommen?!
gruß
Fehlergemacht

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Hilflos!
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 31x hilfreich)

Akteneinsicht habe ich vor einiger Zeit erhalten, es hat mich schockiert:
Ich war zum Tatzeitpunkt besoffen, meine Wohnung wurde durchsucht, daß ich unter Bulimie und Borderline leide und Alkoholikerin bin steht auch drin. Dann die Liste mit den geklauten Artikeln: Schrott, den ich gar nicht gebraucht habe, bis auf die drei Schachteln Zigaretten. Ansonsten Putzmittel, Socken, Schuhcreme und Bürsten.

Nach 11 Monaten Wartezeit habe ich - glücklicherweise - "nur" einen Strafbefehl erhalten: ich bin wirklich mit einem blauen Auge davongekommen, konnte es kaum glauben. Ich wurde verwarnt, die Geldstrafe über 20 TS á 10 Euro bleibt vorbehalten, Bewährungszeit zwei Jahre. An die Bewährungshilfe muß ich eine Geldbuße über 200 Euro + Gerichts- und Zustellungsgebühren bezahlen. Zuerst war ich irritiert, wegen der Summe (TS und Geldbuße sind gleich hoch), dann aber habe ich verstanden, daß es sich um zwei grundverschiedene Dinge handelt.
Obwohl ich Wiederholungstäterin bin (zwischen der ersten Verhandlung und des letzten Diebstahls waren ja nur zweieinhalb Jahre vergangen), habe ich nun keinen Eintrag im Führungszeugnis.
Ich bin wahnsinnig erleichtert.

Mit einer Verwarnung - angesichts der Vorstrafe - hätten meine Anwältin und ich nie gerechnet, vielmehr wieder mit einer öffentlichen Verhandlung und mindestens 50 TS, oder gar mit einem Gutachterverfahren aufgrund meines Krankheitsbildes.

Ich sehe das als allerletzte Chance, weiß es zu schätzen. Mit dem Saufen ist schon lange Schluß, bulimisch bin ich auch symptomfrei, Diebstahl würde ich niemals wieder begehen, egal in welcher Art und Weise.

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Alex2006
Status:
Schüler
(177 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo Hilflos!

das freut mich wirklich für Dich - nochmal mit einem 'blauen Auge' usw. ;)

Rückblickend war wohl die ganze Aufregung und Angst schlimmer als die 'Strafe'?

Alles Gute weiterhin und Grüße Alex :)

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Hilflos!
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 31x hilfreich)

...ja, dankeschön, zu erwarten war diese richterliche Entscheidung gewiß nicht, zumal es sich um denselben Staatsanwalt wie vor über drei Jahren handelt, der damals (ich war Ersttäterin) öffentliches Interesse annahm und Klage erhob...
Fazit: nebst 30 TS erlitt ich einen Nervenzusammenbruch.
Noch immer bin ich froh über die Entscheidung.
Leider kann ich seit elf Monaten nicht mehr alleine einkaufen, da ich angst habe.
In Einkaufspassagen traue ich mich nicht mehr.
Lebensmittel kaufe ich in einer anderen Supermarktkette nur in Begleitung....
Das ist die Strafe.

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Pusteblume100
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 6x hilfreich)

Was ist jetzt denn eigentlich daraus geworden? Wurden das 30 ts? Od kam da irgendwas noch dazu? Haben sie die Tagessätze bezahlt oder einspruch eingelegt? Das ist ja viel.
Ich bin auch am bangen. Deswegen würde mich das interessieren.
Gruß

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Pusteblume100
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 6x hilfreich)

Was ist jetzt denn eigentlich daraus geworden? Wurden das 30 ts? Od kam da irgendwas noch dazu? Haben sie die Tagessätze bezahlt oder einspruch eingelegt? Das ist ja viel. Was war das denn für ein Betrag?
Ich bin auch am bangen. Deswegen würde mich das interessieren.
Gruß

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Moderator1
Status:
Schüler
(242 Beiträge, 112x hilfreich)

[color=red]Bitte keine threads reaktivieren, die bereits um die 10(!!) Jahre alt sind und bei denen der entspr. threadersteller sich bereits seit mehreren Jahren nicht mehr im Forum angemeldet hat. Danke ![/color]

Außerdem wurde doch ausführlich geschildert, "was daraus wurde":

Zitat:
Ich wurde verwarnt, die Geldstrafe über 20 TS á 10 Euro bleibt vorbehalten, Bewährungszeit zwei Jahre. An die Bewährungshilfe muß ich eine Geldbuße über 200 Euro + Gerichts- und Zustellungsgebühren bezahlen


Einspruch eingelegt?

Bei einer "Verwarnung mit Strafvorbehalt" bei einer einschlägigen Vorstrafe, die grade mal 2 Jahre alt war.
Dann müßte sie mit dem Klammerbeutel gepudert (gewesen) sein. Was hätte ein Einspruch bringen sollen? Einen Freispruch? Bei dem Sachverhalt ja wohl kaum! In Zukunft bitte erst denken, dann schreiben. Danke!



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" "



-- Editiert Moderator1 am 05.04.2014 17:46

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