Ladendiebstahl einer Minderjährigen

19. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
despairedkid
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 1x hilfreich)
Ladendiebstahl einer Minderjährigen

Ich bin nicht stolz drauf, abe rich wurde heute bei H&M beim Ladendiebstahl erwischt. Ich habe einen Wert von ungefähr 60€ gestohlen bzw. wollte ich stehlen.
Es war so: Ich habe die Tasche einer Freundin benutzt, um die Waredarin zu verstauen. Dann hat es beim Rausgehen gepiept, weil ich einen Magneten übersehen habe. Ich kam also ins so ein Zimmer, wo Daten von mir aufgenommen wurden. Der Türsteher, eine Frau und ein Mann, der alles aufschrieb, waren anwesend. In Bezug auf mein Alter habe ich gelogen, da ich keine anzeige wollte. Statt meinen wahren Geburtsdatum habe ich den 02. Januar 1994 gewählt. Letztendlich wurde ich dann von der Polizei mitgenommen. Meiner Mutter haben sie erzählt, dass ich die Polizisten angelogen hätte, obwohl ich ja eigentlich den Leuten von H&M gesagt habe, ich sei erst 13 Jahre alt (eigentlich bin ich 14). Dann haben sie gesagt, ich hätte in Bezug auf die Tache ebenfalls gelogen, obwohl ich nie ausdrücklich behauptet habe, dass sie mir gehöre.
Alles was ich weß ist, dass ich eine Anzeige bekomme, 5 Jahre lang als Diebin registriert bin, 2 Jahre lang Hausvebot bei H&M, Esprit, Deichmann etc. habe und dass diese Tat nicht in mein Strafregiester gespeichert wird, da die erste Straftat großzügigerweise weg gelassen wird.

Was ich wissen möchte ist:
- Ist es richtig, dass ich bei der Angabe meines Geburtsdatums vor den Leuten von H&M somit auch die Polizei angelogen habe?
- Wenn ja, was für eine Strafe kann ich deswegen erwarten?
- Wie hoch ist die Strafe, für die eigentliche Straftat, also dem Diebstahl?
- Wie hoch sind die Gerichtskosten, die ich zahlen muss?
- Informieren sie auch meine Schule darüber?
- Kann der Gerichtstermin auf meinen Wunsch auf einen Nachmittag gesetzt werden?
- Gilt das Hausverbot auch in anderen Städten?

Ich danke schon mal im Voraus für Antworten!

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
anduinbln
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo, als ehem. H&M Abt.leiter kann ich dir das Forteghen wie Folgt erklören und Fragen damit auch beantworten.

LAso erstma die Fragen:
- ja es ist Rchtig das du "gleichzeitig" die Polizei angelogen hast.
Der Sicherheitsdienst hat eine Anziege aufgenommen die der Polizei übergeben wird.

- WEnn du noch nicht vorbestraft bist kanne s seind as du eine kleien gelddtrafe oder Sozialstunden bekommst, mit allergrößtem Glück wird das verfahren jedoch vorzeitig einegstellt.

- Der Gerichtstermin ist leider kein "Wunschkonzert" Der Richter wird sich den Ttermin legen wie er die Zeit hat


- Das hausverbot von H&M gilt weltweit, es ist zwar schwer zu kontrollieren, jedoch ist es so. Solltest du also in London auffalen könntest du ein Problem haben ;)

Was ich ejdoch bezweilfe ist deine Aussage das du Hasuverbot bei Deichmann udn Esprit hast ,.. also det glaube ich wohl kaum weil warum sollt H&M dir verbieten bei einem Konkurenten einzukaufen? ,..

Joah ,..

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#2
 Von 
despairedkid
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 1x hilfreich)

Also, ob ich für das Anlügen der Polizisten auch bestraft werden kann, weißt du nicht?

Naja, also sie haben mir, auf meinen Wunsch, ein Blatt gegeben, auf dem draufsteht, wo ich nun überall Hausverbot habe. Dieses Blatt befindet sich leider in der Tasche meiner Freundin (kann also nicht genau sagen, was da nun drin steht, hab ihn mir auch vorher nicht angeguckt). Aber er hat auf jedenfall gesagt, dass ich bei Deichmann und Erspit auch Hausverbot habe.
Ich weiß, dass der Türsteher auch bei Esprit und Deichmann tätig ist. Kann das eventuell damit zusammenhängen?

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#3
 Von 
guest123-1156
Status:
Lehrling
(1818 Beiträge, 509x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
C.Konert
Status:
Praktikant
(663 Beiträge, 92x hilfreich)

Den Detektiven kannst du erzählen was du willst, gegenüber der Polizei auch, wobei man verpflichtet ist die Personalien wahrheitsgemäß anzugeben, und dazu zählt auch das Geburtsdatum. Tut man das nicht ist das aber lediglich eine Ordnungswidrigkeit für die es ein Bußgeld gibt.

In diesem Fall ist dies aber auch nicht verwirklicht worden, da die Detektive ja der Polizei die Personalien gegeben haben (so habe ich dich verstanden) und du der Polizei gar nichts gesagt hast.

Ansonsten stimme ich Karl.May bis auf den Teil in Klammern zu.

-----------------
"stud.iur Hr. C.Konert
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg"

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#5
 Von 
guest123-2067
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 301x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
Sparafucile
Status:
Beginner
(144 Beiträge, 16x hilfreich)

Also, ohne jetzt die ganze Angelegenheit verniedlichen zu wollen: Wenn Du noch nie aufgefallen bist im strafrechtlichen Sinn, wenn noch nie etwas gewesen ist, ist die wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass es maximal eine sogenannte "Verwahrnung unter Strafvorbehalt" gibt.
Das bedeutet, der Richter sagt Dir damit, "noch einmal sitzt Du hier vor mir - und ich vergesse nicht, dass Du schon mal warst - und dann aber....!"
Kommt es zu einer Verhandlung, erzähle wie es gewesen ist - und vor allen Dingen: warum. Hierüber solltest Du Dir allerdings tatsächlich ein paar Gedanken machen...
Das Du Ladendetektiv und Polizei angelogen hast, spielt keine Rolle: Lügen darfst du soviel Du willst - nur vor Gericht wäre es nicht so klug.
Eingetragen wird die Sache auch nicht.
Ob die Verhandlung (wenn es eine gibt) auf den Nachmittag gelegt wird, glaube ich nun nicht; aber: Du wirst die Tage vor der Verhandlung sowieso nicht bei der Sache (Schule) sein - da kommt es dann wohl eher nicht darauf an, wenn Du einen Tag fehlst.
Zum Abschluß eine Frage, die Du Dir selber beantworten solltest: Hat sich nach Deiner Ansicht alles was schon passiert ist - und was noch passieren wird, für den Betrag von 60 Euro gelohnt? Denk mal!
Gruß
Sparafucile

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#7
 Von 
despairedkid
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 1x hilfreich)

Als allererstes: danke für die antworten (wenn auch manche fehlerhaft waren)
Ich bin jetzt sehr, sehr erleichtert.
Aber trotzdem habe ich noch eine Frage: Wann kommt was auf mich zu?
Denn ich soll in den nächsten Tagen (oder später) einen Brief geschickt bekommen, dessen Inhalt mir noch unklar ist. Nehmen wir mal an, es wäre die Anzeige (womit ich irgendwie am meisten rechne). Da steht dann, was ich gemacht habe. Klar. Und sonst? Steht da dann auch sofort, dass sie das Verfahren einstellen oder so was ähnliches? Wie wird das ganze ablaufen (damitich mich darauf mental vorbereiten kann)?

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#8
 Von 
despairedkid
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 1x hilfreich)

@ Sparafucile

Eine sehr gute Frage, die ich leider nicht so exakt beantworten kann, da ich die Frage nicht so ganz verstehe (wer mich jetzt für absolut dumm hält, kann sich bitte netterweise sämtliche Kommentare sparen). Selbst wenn ich die Frage vereinfache (--> Hat sich nach alles was schon passiert ist für den Betrag von 60 Euro gelohnt?) kann ich keine Antwort geben. Ich weiß ja nicht, was du (darf ich dich überhaupt duzen?) jetzt hören willst, aber ist bei Weitem nicht mein erster Ladendiebstahl und wenn man sich anguckt welchen Wert an Dingen ich mir "erklaut" (Achtung, das Wort existiert so nicht, habe nur ab und zu Artikulationsprobleme) dann sind 60€ wirklich nur ein Bruchteil und hat sich so im nach hinein rentiert, abgesehen von dem zu langen Hausverbot und der Tatsache, dass ich ganze 5 Jahre als Diebin gelte.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

Schlaf mal wieder ruhig! Wird nicht besonders schlimm kommen. Vermutlich wirst Du maximal 20-30 Sozialstunden ableisten müssen, obwohl auch das eher unwahrscheinlich ist. Ne Gerichtsverhandlung wird es ziemlich sicher nicht geben. Gibt nen bösen Brief von der Staatsanwaltschaft, daß Du das nie wieder machen sollst. Aber das dürfte Dir ja eh klar sein, daß das nicht so die tolle Aktion war. Erst beim nächsten mal (was es ja eh nicht gibt), da wirst Du Dich warm anziehen müssen...

-----------------
"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
despairedkid
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 1x hilfreich)

Ach ja, mir fällt da noch eine Frage ein:
Die Leute von H&M meinten zu mir, dass wenn ich trotz des Hausverbotes den Laden betrete, ich wegen Hausfriedensbruch angezeigt werden kann. Stimmt das?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Sparafucile
Status:
Beginner
(144 Beiträge, 16x hilfreich)

Was die Fehler betrifft, sei mal nicht so kleinlich...
Du bekommst irgendwann in den nächsten Tagen eine "polizeiliche Vorladung zur Beschuldigtenvernehmnung". Da kannst Du hingehen - mußt Du aber nicht.
Wenn Du hingehst (mit einem Erziehungeberechtugten), mußt Du Angaben zur Person machen (Name, Anschrift Geb.Dat. usw.), zur Sache (der Straftat) nicht.
In der Regel sollte ein Beschuldigter bei der polizeilichen Vernehmung keine Angaben machen.
Bei dem Delikt, welches Dir zu Last gelegt wird, würde ich dir aber raten der Kripo zu erzählen was passiert ist - und warum. (Schlichweg, weil Kinder***** ist,'tschuldigung)
Die Wahrscheinlichkeit (immer unter der Voraussetzung das Du noch nie aufgefallen bist) dass ein Verfahren eingestellt wird, steigt dann.
Gruß
Sparafucile

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
C.Konert
Status:
Praktikant
(663 Beiträge, 92x hilfreich)

Ja, das stimmt. Der Verstoß gegen ein wirksames Hausverbot ist als Hausfriedensbruch strafbar.

-----------------
"stud.iur Hr. C.Konert
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg"

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
despairedkid
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 1x hilfreich)

Die Polizei hat bereits Angaben zu meiner Person von H&M bekommen und zwei Polizistinen haben mich auch am ganzen Körper untersucht. Kann es also sein, dass das schon das Beschuldigtenvernehmen schon war?
Es ist aber so, dass ich ja eine Freundin mit reingezogen habe (weil ich ja die Klamotten in ihre Tasche gepackt habe) und sie glauben, dass sie wusste, dass ich stehle. Es könnte also sein, dass ich sie mit Aussagen über das Delikt belaste. Darum werde ich höchstwahrscheinlich nichts mehr sagen.
Außerdem war der eine Politzist voll mies zu mir. Er meinte, ich hätte "cool gelogen". Totaler Schwachsinn! Deswegen wird das mit der "Ich-bin-doch-nur-ein-armes-kleines-Kind"-Nummer wohl nichts mehr.

Im Politikunterricht hab ich übrigens gelernt, dass wenn jetzt bspw. mir die Einsicht zur Tat fehlte, ich nicht soo sehr bestraft werde. Wenn es aber genau andersrum ist und ich alles einsehe, etc. wird dann genau das Gegenteil passieren? Weil ich kann mir das so nicht vorstellen...

@ C.Konert

Und wenn das passiert komm ich wohl nicht so einfach davon, oder?

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