Ein 16-jähriger wurde beim Ladendiebstahl erwischt. Ihm wurde gesagt, wenn er innherhalb von 10 Tagen 50 € zahlt, wird keine Anzeige erstattet. Nun flatterte der Mutter doch eine Strafanzeige zu. Frage 1: Muss die Mutter eines 16-jährigen von dem Diebstahl unterrichtet werden, da der Teenager noch nicht volljährig ist? Frage 2: Wenn das Geld gezahlt wurde, darf dann trotzdem Strafanzeige gestellt werden?
Ladendiebstahl eines 16-jährigen
30. September 2006
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Frage vom 30. September 2006 | 08:59
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Ladendiebstahl eines 16-jährigen
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#1
Antwort vom 30. September 2006 | 10:18
Von
Status: Praktikant (663 Beiträge, 92x hilfreich)
1. Ja.
2.Ja, bei den 50 € handelt es sich meines wissens um eine zivilrechtliche Sanktion des Ladens, was mit dem Strafverfahren nichts zu tun hat.
-----------------
"stud.iur Hr. C.Konert
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg"
#2
Antwort vom 30. September 2006 | 14:52
Von
Status: Unparteiischer (9878 Beiträge, 1431x hilfreich)
Das sehe ich genauso.
Mit freundlichen Grüßen,
- Rönner -
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