Ladendiebstahl evtl. von Kamera aufgezeichnet

17. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
rouven2
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ladendiebstahl evtl. von Kamera aufgezeichnet

Hallo,

ich habe ein Frage zum Thema Ladendiebstahl.
Ich habe vor einiger Zeit etwas im Wert von 30 Euro in einem Geschäft mitgehen lassen. Ich wurde damals nicht von jemandem aufgehalten, bin aber jetzt doch sehr unsicher, ob die Kamera-Aufzeichnung vielleicht ausgewertet wurde und man mich über die Polizei sucht. Ich habe mir sogar schon überlegt, dass man mich über mein Reisepass-Foto und eine entsprechende Gesichtserkennungssoftware finden wird.
Ist das denn möglich? Und wenn ja, wie würde die Polizei da vorgehen? Meinen Job ausfindig machen und mich auf der Arbeit abführen?
Was mir insbesondere Angst macht, ist die Sache, dass ich mit 12 schonmal was geklaut habe - damals wurde ich vom Detektiv entdeckt und ein Woche später kam die Polizei zu uns nach Hause. Steht das jetzt in diesem Zentralregister drin? Ich weiß nur, dass in meinem Führungszeugnis nichts steht,

Ich wäre sehr, sehr dankbar für einige Antworten, denn ich bin jetzt total verängsigt und ratlos!

Viele Grüße

Rouven

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsanwältin Elke Zipperer
Status:
Schüler
(157 Beiträge, 77x hilfreich)

Also wenn Sie nicht angehalten wurden ist es höchst unwahrscheinlich, dass eine Anzeige gegen Sie läuft. Üblicherweise werden Videobänder erst dann ausgewertet, wenn ein Diebstahl festgestellt wurde (durch einen Detektiv vor Ort etc.).

Noch sind wir in Deutschland auch noch nicht so weit, dass Videobänder bei so geringen Delikten mit einer Gesichtserkennungssoftware auswertet. Grundsätzlich ist das aber möglich und wird auch unter Einschaltung eines Sachverständigen praktiziert - aber nur um wenn ein Verdacht gegen eine bestimmte Person besteht und diese bestreitet.

Mit 12 Jahren waren Sie noch nicht strafmündig - d.h. es gab kein Strafverfahren gegen Sie und es ist auch keine Eintragung im Bundeszentralregister erfolgt.

Möglicherweise hat die Polizei noch Daten in ihren Unterlagen (Sie schreiben nicht, wie alt Sie jetzt sind), aber das ist auch unwahrscheinlich.

An Ihrer Stelle würde ich mir daher keine Sorgen machen.

Mit freundlichen Grüßen

Elke Zipperer
RAin/FAinStrafR/FAinVerkehrsR
www.ra-zipperer.de

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.566 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.827 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen