Ladendiebstahl (geringertiger Sachen) - Trotzdem Vorladung?

8. August 2020 Thema abonnieren
 Von 
Wurzelsepp321
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ladendiebstahl (geringertiger Sachen) - Trotzdem Vorladung?

Hallo ihr lieben,

Ich wende mich in einer ziemlich blöden Situation an euch. Ich (33 Jahre alt, Bayern) wurde im Supermarkt beim Ladendiebstahl erwischt. An einer Selbstbedienungskasse vergaß ich einen Artikel (~4 Euro) zu scannen, am Ausgang erwartete mich der Ladendetektiv. Wir haben uns meinen "Digitalen Kassenzettel" angeschaut haben, auf dem dieser Artikel naturlich fehlte. Ich habe zugegeben den Artikel nicht bezahlt zu haben, es war ja auf dem Kassenzettel offensichtlich. Ich habe mich Entschuldigt und musste unterschreiben dass ich 1 Jahr Hausverbot akzeptiere, Fotos vom Ausweis wurden gemacht und ich durfte gehen. Fangprämie habe ich bezahlt. Im Forum habe ich gelesen dass sowas bei Ersttätern i.d.R eingestellt wird, d.H man bekommt einen Anhörungsbogen um sich zur Sache zu äußern und dann wird Eingestellt (evtl gegen Auflage einer Geldstrafe).

Nun fiel ich aus allen Wolken als die Polizei gestern bei mir geklingelt hat. Aufgemacht habe ich nicht, allerdings haben sie einen Brief in den Briefkasten geworfen (7.8.2020). Es ist eine Vorladung als Beschuldigter (Ladendiebstahl geringwertiger Sachen am 4.7.2020 18:00 Uhr) , ich soll(te) am Tag zuvor (6.8.2020) zur Vernehmung vorsprechen.

Ich bin nun ziemlich besorgt und hätte ein paar Fragen:

1.)
Ist es normal dasss die Polizei bei solchen Delikten persönlich vorbeikommt um mich zu befragen? Sie hätten die Vorladung ja auch per Post schicken können. Mich verwirrt auch dass das der Termin für die Vorladung am 7.8.2020 gewesen wäre, trotzdem klingeln sie einen Tag später (8.8.2020) um mir die Vorladung für den Vortag persönlichzu überreichen/in den Briefkasten zu werfen? Ich habe davor noch nichts von der Polizei gehört, nur den Brief vom Anwalt wegen Vertragsstrafe. Hat evtl. jemand schon mit so einer Situation Erfahrung?

2.)
Sie haben auf der Vorladung mit Textmarker unterstrichen, ich soll meinen Sachberarbeiter telefonisch kontaktieren. Ich habe gehofft ich kriege einen Anhörungsbogen per Post wo ich die Tat zugebe und Reue zeigen kann. Ich wollte am Montag anrufen und mich bzgl. des Sachverhaltes erkundigen. Sollte ich persönlich vorgeladen werden, soll ich mich zur Sache äußern? Nachdem ich die Tat ja eigentlich schon beim Ladendetektiv zugegeben habe und die Beweislage eindeutig ist, dachte ich ein Schuldeingeständnis wirkt sich positiv aus.

3. )
Wollen die mich in die Mangel nehmen oder herauskriegen ob ich soetwas schon mal gemacht habe? Soll ich mir einen Anwalt nehmen?

4.) Ich wurde 2007 (also vor 13 Jahren) mit einem Joint erwischt und musste 15 Sozialstunden ableisten. Die Dokumente dazu habe ich leider nicht mehr und weis auch nicht mehr ob das nach Jugend oder Erwachsenenstrafrecht war, aber wenn ich mich richtig informiert habe dann kann das nur eine Einstellung gegen Auflage (Sozialstunden) gewesen sein. Habe ich bei Verurteilung (Geldstrafe; Diebstahl) mit einer Eintragung ins Führungszeugnis zu rechnen? Die Tat von 2007 müsste schon aus dem BZR getilgt sein, d.H ich gelte als Ersttäter, richtig?

Mir tut die Sache unglaublich leid und ich mache mir Sorgen um meine Zukunft. Ich habe vor 2 Monaten meine Disseration eingereicht und warte auf einen Verteidigungstermin. Dazu musste ich auch ein Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden beantragen, dieses war scheinbar in Ordnung da ich zum Promotionsverfahren zugelassen bin.

Ich bedanke mich ganz herzlich für jegliche Einschätzung/Ratschlag

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Ob es "normal" ist, scheint mir egal zu sein. Hier ist es nunmal so gewesen. Aber die Situation scheint ja auch nicht normal zu sein. DIe Polizei geht offenbar davon aus, dass Sie am Tag zuvor hätten bei einem Anhörungstermin erscheinen sollen. Womöglich hat ein entsprechender Brief Sie nicht erreicht. Daher hat die Polizei diesen nun persönlich vorbeigebracht und wollte bei dieser Gelegenheit prüfen, ob Sie unter dieser Adresse auch wirklich wohnthaft sind. Das ist so vielleicht nicht der Regelfall, aber es ist auch nicht "unnormal".

Sie müssen als Beschuldigter den Termin ja nicht wahrnehmen. Nur wenn Sie zwei (?) Termine zur Anhörung nicht wahrnehmen und auch sonst keine Stellungnahme vorliegt, wird das mit der Einstellung vielleicht ein bischen unwahrscheinlicher.

Schriftlich können Sie sich auch so äußern. Schicken Sie einfach einen Brief hin und schreiben Sie da das Aktenzeichen mit rein. Dieses Schreiben wird dann berücksichtigt werden. SIe sollten nur genau darauf achten, was Sie dort reinschreiben. Insbesondere sollte vielleicht eindeutig sein, ob Sie den DIebstahl gestehen wollen oder ob Sie die Bezahlung nur "vergessen" haben.

Einen Anwalt können Sie sich natürlich nehmen. Sie sollten sich nur keine Illusionen darüber machen, was der dann an Honorar verlangen wird. Sie sollten sich auch fragen, was der Anwalt denn für SIe tun kann/soll.

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#2
 Von 
Despi
Status:
Lehrling
(1102 Beiträge, 305x hilfreich)

Ihre Angaben wirken nicht ganz schlüssig.

Erst sagen Sie, Sie wären beim Diebstahl erwischt worden, dann sagen Sie, dass Sie vergessen hätten zu zahlen.

Da sollten Sie sich für eine der Varianten entscheiden.
Glauben muss man Ihnen keine der Varianten, aber widersprüchliche Aussagen machen sich nicht gut und senken die Glaubwürdigkeit.

Ich frage mich ehrlich gesagt auch, warum ein Hausdetektiv Sie des Diebstahls bezichtigt.

Ich kenne es so, dass die Kassen beaufsichtigt werden. Bei Zweifeln wird man angesprochen.
Ich habe selbst zum Beispiel mal vergessen, eine Einkaufstüte übers Band zu ziehen und habe diese stattdessen direkt befüllt. Daraufhin wurde ich freundlich angesprochen, ob ich dran gedacht hätte, die Tüte zu scannen, was ich verneinen musste. Ein freundliches „Entschuldigung", Tüte übers Band - fertig.

Wie lief die Situation vor Ort ab? Haben Sie den Artikel in der Absicht, ihn zu stehlen, am Scanner vorbeigemogelt und wurden dabei beobachtet?
Oder muss für einen Beobachter offensichtlich gewesen sein, dass Sie den Artikel vergessen haben?

Ich vermute eben, dass es für einen Detektiv so ausgesehen haben muss, als hätten Sie bewusst gestohlen, ansonsten würde mich wundern, dass man seine Kunden direkt mit einem Diebstahlversuch konfrontiert.

Wie auch immer: ich würde mir den Ablauf aus dem Gedächtnis nochmal niederschreiben, daraus eine Stellungnahme bilden, bei der keinesfalls ein Diebstahl rauskommt und das dann ggü. den Ermittlungsbehörden angeben.

Sollte ich gestohlen haben, habe ich meine Lektion gelernt und stehle zukünftig nicht mehr.

Offen für mich ist noch, in wie weit durch Unterschreiben vor Ort eine Schuld anerkannt wurde.

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Habe ich bei Verurteilung (Geldstrafe; Diebstahl) mit einer Eintragung ins Führungszeugnis zu rechnen? Nein.
Die Tat von 2007 müsste schon aus dem BZR getilgt sein, d.H ich gelte als Ersttäter, richtig? Fast richtig - die Sache stand überhaupt nicht im BZR, weil da eingestellte Verfahren oder Verurteilungen zu Sozialstunden nach dem Jugendgerichtsgerichtsgesetz schlicht nicht eingetragen werden.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Im Forum habe ich gelesen dass sowas bei Ersttätern i.d.R eingestellt wird Es geht aber das Gerücht um, die Staatsanwaltschaft mache das dann auch gern mal vom Vorliegen eines Geständnisses abhängig - gerade in Bayern könnte ich mir das gut vorstellen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Wurzelsepp321
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich danke euch ganz herzlich für euere Einschätzung! Ich werde am Montag anrufen und mich bei einer Vernehmung geständig zeigen (Hab die Tat ja eigentlich schon im Supermarkt zugegeben). Die "Fangprämie" habe ich auch schon bezahlt.
Mir tut das ganze so unendlich Leid, sowas passiert mir nie wieder, so einen Stress kann man sich echt sparen, und das auch noch so kurz vor der Diss-Verteidigung....

nochmals vielen Dank an alle!

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