Ladendiebstahl geringfügig

23. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
günther7292948
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ladendiebstahl geringfügig

Ich habe bereits vor 4,5 Jahren mit 14 Jahren einen Ladendiebstahl unter 50€ begangen, nun wieder. Vor Ort die 75€ gezahlt, Anzeige bekommen, Hausverbot für 2 Jahre.
Habe ich noch etwas zu befürchten?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Habe ich noch etwas zu befürchten? Natürlich - da der 1. Diebstahl noch im Erziehungsregister steht, könnte hier jetzt durchaus eine Verurteilung, mutmaßlich zu Sozialstunden, folgen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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