Ich habe bereits vor 4,5 Jahren mit 14 Jahren einen Ladendiebstahl unter 50€ begangen, nun wieder. Vor Ort die 75€ gezahlt, Anzeige bekommen, Hausverbot für 2 Jahre.
Habe ich noch etwas zu befürchten?
Ladendiebstahl geringfügig
23. März 2023
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Frage vom 23. März 2023 | 15:47
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ladendiebstahl geringfügig
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#1
Antwort vom 23. März 2023 | 16:21
Von
Status: Unbeschreiblich (32894 Beiträge, 17273x hilfreich)
Habe ich noch etwas zu befürchten? Natürlich - da der 1. Diebstahl noch im Erziehungsregister steht, könnte hier jetzt durchaus eine Verurteilung, mutmaßlich zu Sozialstunden, folgen.
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