Ladendiebstahl geringwertiger Sache--Ordnungswidrig?Bitte hilfe!

20. Mai 2007 Thema abonnieren
 Von 
nichtsweiss
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Ladendiebstahl geringwertiger Sache--Ordnungswidrig?Bitte hilfe!

Hallo lieber Forumleser!

Könnten Sie bitte mir mal Helfen?

Vor zwei Wochen habe ich ein Dummsinn in einem Kaufhaus getan.In vergangen Tagen war ich Ganzen und Großen in schlechten Gewissen.Damals habe ich bei der Detektive große Schock gekriegt,weil sowas Niemals bei mir passiert ist.Am jenen Tag,habe ich bei den Detektive alles zugegeben,inklusive meines vollständigen Namen,Geburtsdatum und Addressen usw. und gestern habe ich eine Vorladung von Polizei bekommen,darauf steht gemäß '242,248a Strafgesetzbuch'und 'Beschuldigtenvernehmung'.

Wenn ich alles Rückgägig machen könnte,ich würde gerne was anderes tun.Ich war so dumm,kann ich nur so sagen.Ich kann kaum anderes Wörten fassen,wie groß meine Reue ist.

Jetzt bitte ich hier,köntten Sie vielleicht mir mal Raten geben?Solche Dummsinn ist bei mir das erst Mal und auch das letzte Mal,ich versproche.

1.Was soll ich bei der Vorladung sagen?Soll ich besser ein Anwalt nehmen?

2.Ich bin Zweifelhaft,ob ich damals bei der Detektive allen Informationen richtig zugegeben habe,weil ich in große Schock war und kaum nicht mehr daran erinnern.Nur als ich rausgeschmissen werde,habe ich darauf reagiert.Meine Frage ist:Soll ich zu der Geschäftsleiter ein Entschuldungsschreiben schicken und der Anzeige mal durchlesen dürfen zu bitten?

3.Wenn ich eine falsche Information bei der Detektive zugegeben hätte,was wird es zustand kommen?Ist es sogenannten Ordnungswidrigkeitsverfahren?Wäre es noch möglich,es korrigieren zu lassen,bevor ich zur Vorladung gehe?

Seitdem kann ich mich kaum nicht beruhigen.Es reicht mich einmal schon aus,daraus zu lernen.

Ich bin sehr dankbar,wenn jemand mir eine Rate geben könnte.

-- Editiert von nichtsweiss am 21.05.2007 00:06:06

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
EP
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 28x hilfreich)

Zu 1.) Zu einer Vorladung durch die Polizei müssen Sie weder erscheinen noch müssen Sie aussagen. Sollten Sie sich entscheiden auszusagen wäre es vernünftig die Wahrheit zu sagen. Wenn es sich um ihre erste Straftat handelt ist eine Einstellung wegen Geringwertigkeit (ggf. unter Auflage) wahrscheinlich, allenfalls gibt es im Höchstfall eine geringe Geldstrafe (Erwachsenenstrafrecht) oder Sozialstunden, etc. (Jugendstrafrecht). Ein Anwalt wird, insofern Sie geständig sind, hier auch nicht viel herausholen können.

Zu 2.) Wenn Sie zur Vorladung bei der Polizei erscheinen wird man Ihnen den Tatvorwurf vorlesen. Auch danach können Sie noch entscheiden, ob Sie aussagen wollen. Ein Entschuldigungsschreiben macht sich sicherlich immer gut.

Zu 3.) Den Detektiv können Sie so oft belügen wie Sie mögen. Das ist werder strafbar noch ordnungswidrig. Lediglich der Polzei ggü. müssen Sie korrekte Angaben über Namen, Anschrift, Geburtsdatum, etc. machen (§ 111 OWiG ).

Weiteres zum Thema Diebstahl unter folgendem Link:

http://www.123recht.de/Der-Diebstahl-und-seine-Konsequenzen__a7417.html

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
nichtsweiss
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo!@EP,
Vielen danke für Ihren ausführlcihen Antworten.Sie haben mir viele geholfen.

'Der Diebstahl und seine Konsequenzen' habe ich schon durchgelesen.

Nun wollte ich noch fragen,
1.Kann ich bei der Vorladung nur sagen,dass am jenen Tag mein Gedanken einfach durcheinander war?Ich frage mich auch selbe,wieso habe ich so ein Blödsinn gemacht. :bang: Wenn ich etwas unnötige Sachen bei der Polizei erzählt,wäre es noch schlimmer,oder?Z.B,am jenen Tag habe ich mit meinem Freund sehr stark gestritten,war ich unter Stress,mein Gedanken war irgendwo anderes.Soll ich wie solche 'Motivation' ausführlich nennen oder lieber einfach?

2.Wie groß ist die Chance,dass dieser Fall als Einstellung ohne Auflagen zu verurteilen?Die Sachen,was ich eingesteckt habe,sind in Wert von 3 Euro.Nun,Ich bin eine Studentin und habe kein Einkommen.Ich bekomme nur beschränkende Geld jeder Monat von meiner Eltern,aber ich muss noch Miete,Lebensmittel,Benzin,usw. bezahlen.Wenn die Bußgeld zu hoch wäre,wäre ich wirklich nicht in der Lager,es zu leisten.

Ich weiss schon,dass ich eine großen Fehlen gemacht hatte.In vergangenen Tagen habe ich schon Seelenangst kriegt.Ich wird so was bei mir nie mehr passieren lassen.

Vielen dank nochmal für Ihrer Hilfe und Geduld!





-- Editiert von nichtsweiss am 21.05.2007 20:06:18

-- Editiert von nichtsweiss am 21.05.2007 20:09:11

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Wie groß ist die Chance,dass dieser Fall als Einstellung ohne Auflagen zu verurteilen?

DAs kann man nicht vorhersagen. Die Möglichkeit besteht auf jeden Fall.

Was für ein Schreiben von der Polizei haben Sie denn genau bekommen?

Eine 'Vorladung'/'Ladung' (also, daß Sie persönlich zur Polizei kommen sollen)?

oder

einen 'Anhörungsbogen' (also, daß Sie schriftlich aussagen sollen)?

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#4
 Von 
nichtsweiss
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo!Streetworker!,

Danke für Ihren Antworte.

Was ich von den Polizei bekommt,ist die 'Beschuldigtenvernehmung'.
Darunter steht noch:'Sie erhalten jedoch Gelegenheit,sich zu der Beschuldigung zu äußern,vorliegende Verdachtsgründe zu beseitigen,Tatsachen zu ihren Gunsten geltend zu machen bzw. entlastende Beweiserhebungen zu beantragen.'

Ich habe ein Entschuldigungsschreiben an den Kaufhaus geschickt.

Was soll ich bei der Polizei sagen?Könnten Sie vielleicht irgendwelchen Vorschlagen mir geben?Wie ich vorher schon gefragt habe---soll ich ausführlich erzählen oder lieber einfach?Ich bin sehr dankbar dafür.

-- Editiert von nichtsweiss am 21.05.2007 22:08:22

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Was ich von den Polizei bekommt,ist die 'Beschuldigtenvernehmung'.

Das beantwortet leider meine Frage nicht.

Steht in dem Schreiben, daß Sie an einem bestimmten Tag zu einer bestimmten Uhrzeit zur Polizei kommen (persönlich hingehen ) sollen?

oder

steht dort, daß Sie sich schriftlich äußern sollen?

Der Begriff 'Beschuldigtenvernehmung' trifft auf beides zu.

Aber egal welche Variante es ist: Sie müssen sich überlegen, ob Sie überhaupt eine Aussage machen wollen. Da Sie den Diebstahl ja offenbar begangen haben, würde es schon Sinn machen, ein Geständnis abzulegen.

Wenn Sie direkt zur Polizei vorgeladen sind (persönlich, zur mündlichen Aussage), könnten Sie hingehen und die Sache so erzählen, wie Sie sie hier beschreiben. Der Vernehmungsbeamte/Polizist wird dann das Wesentliche in dem Protokoll zusammenfassen.

Wenn Sie schriftlich aussagen wollen/sollen, müßte dem Schreiben ein Anhörungsbogen beigefügt sein, wo es eine Möglichkeit zum Ankreuzen gibt, wo steht: 'ich gebe die Tat zu'. Dies könnten Sie dann ankreuzen und schreiben, daß Ihnen die Tat leid tut und eine Kopie des Entschuldigungsschreibens beifügen (wenn Sie eine haben). Viel mehr würde ich dort nicht schreiben.

Also bei einer schriftlichen Aussage nicht allzu ausführlich werden.

Bei einer mündlichen Aussage können Sie 'einfach drauf los erzählen', da -wie oben schon gesagt- der Polizist dann das Wesentliche herausfiltern und protokollieren wird.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

-- Editiert von !streetworker! am 22.05.2007 00:02:18

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#6
 Von 
guest123-1156
Status:
Lehrling
(1818 Beiträge, 509x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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